Arbeitsgericht Augsburg

Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Augsburg, im Landkreis Augsburg, im Landkreis Aichach-Friedberg, im Landkreis Dillingen an der Donau, im Landkreis Donau-Ries, im Landkreis Günzburg oder im Landkreis Neu-Ulm verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.

Kontakt

Telefonnummer:
(0821) 5709-03

Adresse

Frohsinnstraße 2
86150
Augsburg

Zuständigkeit

Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Augsburg erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht München als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.

Wir sind für Sie da!

Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.

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Arbeitsgericht Augsburg

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