Als freier Mitarbeiter unterstützt Jasmin Basic das Team von Hopkins Rechtsanwälten in der Mandatsarbeit über verschiedene Rechtsgebiete hinweg. Parallel zu dieser Tätigkeit arbeitet Rechtsanwalt Basic als Unternehmensjurist in einem deutschen Unternehmen, wodurch er sowohl die anwaltliche als auch die unternehmensinterne Perspektive einbringt.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen das Arbeitsrecht (Kündigungen, Aufhebungsverträge, Lohnansprüche), das allgemeine Zivilrecht, das Verkehrsrecht (Unfallschäden, Bußgeldsachen) und das Steuerrecht. In diesen Gebieten verhilft Herr Basic seinen Mandanten engagiert zu ihrem Recht.
Bei Bedarf steht Rechtsanwalt Basic Ihnen beratend auf Englisch, Französisch und Serbokroatisch zur Seite.
Soweit erforderlich bringt Herr Basic seine juristische Expertise im IT-Recht (insbesondere Datenschutz und Compliance) punktuell in die Mandatsbearbeitung mit ein.