Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.
Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.
Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
Hopkins Rechtsanwälte war ein wirklicher Glücksgriff. Man wird sofort umfassend, freundlich und überaus kompetent beraten. Nicht einmal die große Distanz zwischen Baden-Württemberg und Berlin war ein Problem, da alles perfekt organisiert ist und man über jeden weiteren Schritt optimal informiert und in vollem Umfang betreut und beraten wird. Von daher geht ein großes Lob und ein dickes Dankeschön an das gesamte Team von Hopkins Rechtsanwälte.
Ein zusätzliches Dankeschön geht an Herrn Rechtsanwalt Brinkmann, der meine anwaltliche Vertretung übernommen hatte und auch an Herrn Rechtsanwalt Schiller, welcher mich vor Ort bei Gericht, im Auftrag von Herrn Rechtsanwalt Brinkmann perfekt unterstützt und meine Interessen ausgehandelt hat.
Ich würde ohne eine Sekunde nachdenken zu müssen und mit bestem Gewissen, diese Kanzlei meinen Freunden und meiner Familie empfehlen.
Ganz herzlichen Dank, erholsame Feiertage und einen guten Start ins Jahr 2021.
Daniel Harbich
Hopkins Mandant
Ich war sehr zufrieden mit der von Ihnen durchgeführten und erfolgreichen die Sie mit meiner Kündigung und der Abfindung erreicht haben. Ich danke Ihrem ganzen Team für die Hilfe und die Freundlichkeit per Telefon. Werde Sie jederzeit weiter empfehlen. Danke und Grüße Jeannette Schuhmacher
Jeanette Schuhmacher
Hopkins Mandantin
Eine Schenkung zu Lebzeiten ist quasi ein "vorgezogenes Erbe". Deshalb spricht man auch von einer "Schenkung vor Erbfall" oder "vorweggenommenen Erbfolge". Die Schenkung zu Lebzeitensowohl muss vom Erblasser und vom Erben mittels eines formlosen Schreibens beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden.
Eine Schenkung zu Lebzeiten wirkt sich auf das Erbrecht aus, wenn eine Ausgleichspflicht (beispielsweise unter Geschwistern im Schenkungsvertrag angeordnet wurde). Darüber hinaus werden Schenkungen, die innerhalb von zehn Jahren vor dem Tod des Erblassers getätigt wurden, zu bestimmten Anteilen zur Erbschaft angerechnet.
Schenkungen können einige Vorteile mit sich bringen, zum Beispiel:
Die Schenkung ist mit der Beurkundung durch einen Notar rechtswirksam gültig. Es ist aber auch möglich über ein Schenkungsversprechen eine Schenkung in die Zukunft zu setzen. Dabei verpflichtet sich der Schenkende dazu, dem Empfänger eine Sache zu einem späteren Zeitpunkt zu schenken. Auch das Schenkungsversprechen muss notariell beurkundet werden damit es wirksam ist.
Wir bei Hopkins beraten Sie zu allen rechtlichen Fragen rund um Schenkungen und beraten Sie zur rechtssicheren Formulierung und Gestaltung. Unsere umfassende Expertise macht es möglich, dass wir auch bei angrenzenden Rechtsgebieten exzellente Rechtsberatung und -durchsetzung bei minimaler Bürokratie garantieren können. Zum Beispiel bei allen steuerlichen Angelegenheiten und .