Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.
Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.
Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
Schnelle kompetente Beratung! Super Zusammenarbeit
Petra
Hopkins Mandantin
An die Kanzlei Hopkins bin ich durch eine telefonische Rechtsberatung bei meiner Rechtsschutzversicherung gekommen. Ich habe mich von Anfang an gut aufgehoben gefühlt und mir bewusst keinen Anwalt vor Ort genommen, was ich aber hätte tun können. Der Kontakt zwischen mir u. der Kanzlei, ob telefonisch od. per E-Mail, war stets freundlich u. kompetent. Auf Rückrufe und Antworten der Kanzlei u. meines Anwalts habe ich nie lange warten müssen. Alles wurde zügig bearbeitet und es ist keine Frage offen geblieben. Ich war sehr zufrieden mit der Kanzlei und dem Team und würde es jederzeit wieder kontaktieren.
Melanie Schweinsberg
Hopkins Mandantin
Wenn im Rahmen der Abnahme Mängel sichtbar werden, müssen die Mängel detailliert schriftlich protokolliert werden. Auch Fotos oder Videos können gegebenenfalls später hilfreich sein. Die Abnahmeerklärung kann dann unter Vorbehalt der protokollierten Mängel erfolgen oder, bei erheblichen Mängeln, verweigert werden. Sie haben bei Mängeln - je nach Art um Umfang - Anspruch auf Nacherfüllung durch den Werkunternehmer oder sogar Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag.
Vertragsgegenstand des Werkvertrags ist die erfolgreiche Herstellung eines Werkes durch einen Werkunternehmer für einen Besteller. Im Unterschied dazu ist die Übergabe und Übereignung einer fertigen Sache der Vertragsgegenstand des Kaufvertrag. Das Kaufgeschäft beim Kaufvertrag entspricht den Leistungspflichten beim Werksvertrag. Außerdem unterscheiden die beiden Vertragsarten sich in Fragen der Zahlung und der Haftung.
Werkverträge können sowohl mit Einzelpersonen als mit Unternehmen abgeschloßen werden.
Beispiele für Mängel bei Werkverträgen:
Als Besteller (also Auftraggeber) sollten Sie umgehend eine umfassende schriftliche Mängelrüge verfassen. Diese sollte unbedingt eine Aufforderung zur Nacherfüllung und eine angemessene konkrete Frist enthalten. Lassen Sie sich nicht zu viel Zeit, denn wenn die Mängel zu spät erkannt oder gemeldet werden, kann es sein, dass Ihre Ansprüche verjähren.
Bei Hopkins beraten wir Sie zu allen Mängeln aus Werkverträgen. Wir können für Sie einschätzen, welche Rechte Ihnen zustehen, welche Risiken es gibt und, im Falle einer Mandatierung, über die Nacherfüllung beziehungsweise einen Vertragsrücktritt mit Ihrem Vertragspartner verhandeln.