Was tun wenn Mängeln bei der Abnahme auftauchen?
Wenn im Rahmen der Abnahme Mängel sichtbar werden, müssen die Mängel detailliert schriftlich protokolliert werden. Auch Fotos oder Videos können gegebenenfalls später hilfreich sein. Die Abnahmeerklärung kann dann unter Vorbehalt der protokollierten Mängel erfolgen oder, bei erheblichen Mängeln, verweigert werden. Sie haben bei Mängeln - je nach Art um Umfang - Anspruch auf Nacherfüllung durch den Werkunternehmer oder sogar Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag.
Zur Fallprüfung
