Haben Sie ein familien- oder erbrechtliches Anliegen?

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Was macht Hopkins Rechtsanwälte aus?

Bei Hopkins steht der Fokus auf den Mandanten, wir bieten flexible Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und haben Verständnis für die Feinheiten eines jeden Falls. Mit transparenter Arbeitsweise, innovativer Technologie und erstklassigen Anwälten sorgen wir dafür, dass jeder seine Rechte geltend machen kann.
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In welchen Städten ist Hopkins vertreten?

In welchen Städten ist Hopkins vertreten?

Wir unterstützen unsere Mandanten deutschlandweit aus unserem Standort in Berlin. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.
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Benötige ich eine Rechtsschutzversicherung?

Hopkins Fachanwälte und Anwälte für Familien- und Erbrecht unterstützen Sie mit und ohne Rechtsschutzversicherung. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese alle anfallenden Kosten. Natürlich übernehmen wir in diesem Fall auch die Kommunikation mit Ihrer Versicherung. Für Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir verschiedene Finanzierungsmodelle, die eine Vertretung ohne Kostenrisiko möglich machen. Denn eine gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
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Bei welchen Problemen kann Hopkins helfen?

Bei welchen Problemen kann Hopkins helfen?

Hopkins Anwälte und Fachanwälte bieten Unterstützung in allen Bereichen des Familienrechts. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Klärung von Problemen in der Erbengemeinschaft
  • Erstellung von Testamenten und Erbverträgen
  • Beratung zur steuerlichen Optimierung von Erbschaften
  • Rechtliche Begleitung bei der Vererbung von Immobilien
  • Erstellung des Nachlassverzeichnis
  • Beratung und Vertretung bei Erbausschlagung
  • Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs gegenüber anderen Erben
  • Berechnung und Geltendmachung des Pflichtteils
  • Auflösung der Erbengemeinschaft
  • Vertretung von Eheleuten während Trennung und Scheidung
  • Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
  • Klärung von Sorge- und Umgangsrecht
  • Erstellung von rechtssicheren Eheverträgen
  • Regelung des Versorgungsausgleich

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Für wen ist das Erbrecht relevant?

Das Erbrecht ist für Erblasser, dessen Angehörige, sowie die Erben und Enterbten rechtlich relevant. Zu den typischen Anwendungsfällen im Erbrecht gehört die Beratung bei der Gestaltung des Testaments, aber auch die Schlichtung sollte es im Rahmen einer Erbschaft zu Uneinigkeiten kommen.
Für wen ist das Erbrecht relevant?

Was unsere Mandanten sagen

Toller Service!

Ich war erstaunt da ich direkt einen Anruf bekommen habe und eine kostenlose Erstberatung. Sehr hilfsbereit und hoch professionell!

Hopkins Mandant

Sehr höflich und schnelle Bearbeitung.

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Fragen werden Zeitnah beantwortet. Kann ich nur weiterempfehlen.

Hopkins Mandant

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