Wann beginnt die Widerrufsfrist bei Fahrzeugkrediten?
Für Verbraucher gilt: Die Widerrufsfrist von Krediten oder ähnlichen Finanzierungsverträgen für Autos beginnt in dem Moment zu laufen, wenn der Kreditnehmer alle wichtigen Vertragsunterlagen (beispielsweise die Vertragsurkunde) erhalten hat. Die Widerrufsfrist beträgt ab dem Erhalt vierzehn Tage. Immer wieder ist es möglich, dass die Frist für den Kreditwiderruf verlängert werden kann. Beispielsweise dann, wenn die Vertragsunterlagen der Autofinanzierung Fehler oder Unvollständigkeiten aufweist. Bei fehlerhaften Verträgen haben Verbraucher die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen und vorzeitig aus der Autofinanzierung auszusteigen.
Zur Fallprüfung