Wer bezahlt den Anwalt im Aufenthaltsrecht und im Asylrecht?
Die Kosten eines Rechtsfalls sind immer unterschiedlich. Daran sollte es aber niemals scheitern. Unser Anspruch sind die besten Ergebnisse, bei bestem Service, ohne Kostenrisiko - auch wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Wir beraten Sie gerne in einem ersten Gespräch zu möglichen Kosten und machen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne prüfen wir auch Ihren Anspruch auf Beratungshilfe. Denn im Rahmen der Beratungshilfe tragen Sie für das Klageverfahren weder Kosten noch Risiko, denn: Wenn wir gewinnen, zahlt der Gegner. Wenn wir verlieren, verzichten wir auf Ihre Selbstbeteiligung im Rahmen der Beratungshilfe und rechnen über das Gericht ab.
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