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Was macht Hopkins Rechtsanwälte aus?

Bei Hopkins steht der Fokus auf den Mandanten, wir bieten flexible Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und haben Verständnis für die Feinheiten eines jeden Falls. Mit transparenter Arbeitsweise, innovativer Technologie und erstklassigen Anwälten sorgen wir dafür, dass jeder seine Rechte geltend machen kann.
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Wo finde ich die Kanzlei Hopkins Rechtsanwälte?

Wo finde ich die Kanzlei Hopkins Rechtsanwälte?

Als Arbeitnehmerkanzlei vertreten wir unsere Mandantinnen und Mandanten deutschlandweit aus unserem Hauptstandort in Berlin. Bei Gerichtsterminen sind wir natürlich auch vor Ort für Sie da.
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Wer bezahlt den Anwalt im Aufenthaltsrecht und im Asylrecht?

Die Kosten eines Rechtsfalls sind immer unterschiedlich. Daran sollte es aber niemals scheitern. Unser Anspruch sind die besten Ergebnisse, bei bestem Service, ohne Kostenrisiko - auch wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Wir beraten Sie gerne in einem ersten Gespräch zu möglichen Kosten und machen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne prüfen wir auch Ihren Anspruch auf Beratungshilfe. Denn im Rahmen der Beratungshilfe tragen Sie für das Klageverfahren weder Kosten noch Risiko, denn: Wenn wir gewinnen, zahlt der Gegner. Wenn wir verlieren, verzichten wir auf Ihre Selbstbeteiligung im Rahmen der Beratungshilfe und rechnen über das Gericht ab.
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In welchen Gesetzen sind Aufenthaltsrecht und Asylrecht geregelt?

In welchen Gesetzen sind Aufenthaltsrecht und Asylrecht geregelt?

Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und das Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) bilden die Rechtsgrundlagen im Ausländer- und Asylrecht. Das Aufenthaltsgesetz ersetzte 2005 das frühere Ausländergesetz und gilt allgemein, außer bei speziellen Regelungen wie dem Asylrecht oder dem Freizügigkeitsgesetz/EU für EU-Bürger.

Diese Gesetze werden durch Sondervorschriften wie die Aufenthaltsverordnung, Beschäftigungsverordnung, Beschäftigungsverfahrensordnung, und die Integrationskursverordnung ergänzt.

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Benötige ich eine Rechtsschutzversicherung?

Hopkins Fachanwälte und Anwälte für Ausländer-, Asyl- und Aufenthaltsrecht unterstützen Sie mit und ohne Rechtsschutzversicherung. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese alle anfallenden Kosten. Natürlich übernehmen wir in diesem Fall auch die Kommunikation mit Ihrer Versicherung. Für Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir verschiedene Finanzierungsmodelle, die eine Vertretung ohne Kostenrisiko möglich machen. Denn eine gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
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Was unsere Mandanten sagen

Vom ersten Kontakt bis zum Abschluss…

Vom ersten Kontakt bis zum Abschluss des Rechtsfalls waren meiner Meinung nach kompetente Mitarbeiter am Werk. Es wurde sogar die Kostenübernahme durch meine Versicherung erledigt, d.h. angefragt und bekommen. Es ist zu meiner Zufriedenheit ausgegangen.

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Tolle Kanzlei

Tolle Kanzlei, Anwälte und Mitarbeiter.Sehr kompetent, hilfsbereite Kanzlei. Die sich Zeit für Ihre Mandanten nimmt. Ich werde diese Kanzlei mit gutem Gewissen weiter empfehlen.

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