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Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und das Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) bilden die Rechtsgrundlagen im Ausländer- und Asylrecht. Das Aufenthaltsgesetz ersetzte 2005 das frühere Ausländergesetz und gilt allgemein, außer bei speziellen Regelungen wie dem Asylrecht oder dem Freizügigkeitsgesetz/EU für EU-Bürger.
Diese Gesetze werden durch Sondervorschriften wie die Aufenthaltsverordnung, Beschäftigungsverordnung, Beschäftigungsverfahrensordnung, und die Integrationskursverordnung ergänzt.
Vom ersten Kontakt bis zum Abschluss des Rechtsfalls waren meiner Meinung nach kompetente Mitarbeiter am Werk. Es wurde sogar die Kostenübernahme durch meine Versicherung erledigt, d.h. angefragt und bekommen. Es ist zu meiner Zufriedenheit ausgegangen.
Hopkins Mandant
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Hopkins Mandant