Vormundschaft: Definition, Antrag und Gesetze

Vormundschaft: Definition, Antrag und Gesetze

Inhalt:

Was ist eine Vormundschaft?

Vormundschaft ist die gesetzlich geregelte Vertretung einer minderjährigen Person, die nicht (mehr) unter elterlicher Sorge steht. Das kann sein, weil die Eltern verstorben sind, sich nicht ausreichend um ihr Kind sorgen können, nicht zu ermitteln sind oder auch, wenn Minderjährige unbegleitet aus ihrem Heimatland flüchten müssen. Der Vormund wird in Deutschland vom Familiengericht bestellt und übernimmt die gesamte elterliche Sorge. 

Was ist ein Mündel?

Als Mündel wird die minderjährige, unmündige Person, für welche die Vormundschaft übernommen wird, bezeichnet. 

Was ist ein Vormund?

Der Vormund wird mit der Vormundschaft betraut und ist gesetzlicher Vertreter des Mündels.

Vormundschaft für Erwachsene 

Seit 1992 gibt es keine Vormundschaft mehr für entmündigte Erwachsene (§§ 1896–1908 i). Diese wurde durch die rechtliche Betreuung ersetzt, die vom Gericht angeordnet werden kann.

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Wer kann ein Vormund sein?

Häufig übernehmen Familienmitglieder, enge Freunde oder ehrenamtliche Helfer die Vormundschaft. Grundsätzlich kann aber jeder deutsche Staatsbürger verpflichtet werden, die Vormundschaft für ein Mündel zu übernehmen, wenn er vom Familiengericht dazu berufen wird. In der Praxis ist es aber eher unüblich, Personen zu verpflichten, die keine Vormundschaft übernehmen wollen. Es ist auch möglich, dass Ehepaare oder Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft gemeinsam eine Vormundschaft übernehmen; das ist besonders bei Pflegeeltern üblich. 

Vereinsvormundschaft

Mitarbeiter eines vom überörtlichen Träger der Jugendhilfe anerkannten Vormundschaftsvereins können die Vormundschaft übernehmen.

Berufsvormundschaft

Eine natürliche Person kann die beruflich geführte Vormundschaft von bis zu 50 Mündeln übernehmen.

Ehrenamtliche Vormundschaft

Engagierte Menschen können eine ehrenamtliche Vormundschaft übernehmen. Zuvor erfolgt in der Regel eine Überprüfung der Eignung als Vormund und eine Schulung. Wer Interesse hat, eine ehrenamtliche Vormundschaft zu übernehmen, kann sich an einen Vormundschaftsverein aus der Umgebung wenden.

Aufgaben eines Vormunds

Ein Vormund hat die Verantwortung, die Interessen des Minderjährigen zu vertreten und für dessen Wohl zu sorgen. Das umfasst sowohl die Personensorge als auch die Vermögenssorge. Dabei übt er vorrangig die Vertretung aus. 

Es gehört zu den Pflichten des Vormunds, das Vermögen des Mündels, das nicht zur Bestreitung täglicher Ausgaben dient, anzulegen (§§ 1798 ff. BGB). Einige Entscheidungen bedürfen aber einer Genehmigung durch das Familiengericht. Darunter fällt beispielsweise der Abschluss von Mietverträgen.

Ein Vormund muss auch sicherstellen, dass der Minderjährige seine Rechte wahrnehmen kann und dass alle Entscheidungen im besten Interesse des Minderjährigen getroffen werden. Das Mündel sollte in alle wichtigen Entscheidungen einbezogen und seine Wünsche berücksichtigt werden. 

Wie wird ein Vormund bestimmt?

Ein Vormund wird in der Regel vom Familiengericht bestimmt. Das Gericht berücksichtigt dabei die Wünsche des Minderjährigen und die Eignung des Vormunds. Haben Eltern in ihrer letztwilligen Verfügung bestimmt, wer die Vormundschaft im Falle eines frühen eigenen Todes übernimmt (§ 1776 BGB) ist das Gericht an diese Anordnung gebunden (soweit diese dem Kindeswohl dient). Häufig benennen Eltern als Vormund Paten oder nahe Verwandte. 

Ist von den Eltern kein Vormund benannt, hört das Familiengericht in der Regel das Jugendamt und den Minderjährigen an und bestimmt einen Vormund. Vorzugsweise werden dabei Verwandte als Vormund gewählt, jedoch kommen auch ehrenamtliche Vormünder, Vereins-Vormünder oder Berufsvormünder infrage. 

Antrag auf Vormundschaft

Es kann auch ein Antrag auf Vormundschaft beim Jugendamt gestellt werden, das für den Minderjährigen zuständig ist. Das ist gerade bei ehrenamtlichen Vormundschaften, die über einen Vormundschaftsverein vermittelt werden, üblich. Nach Antrag auf Übernahme der Vormundschaft setzt sich das Familiengericht mit dem Antragsteller in Verbindung und lädt meistens im ersten Schritt zu einer persönlichen Anhörung des Mündels und des Antragstellers ein. Mit der Bestellung und Ausstellung der Bestellungsurkunde durch das Gericht ist die Vormundschaft offiziell.

Dauert einer Vormundschaft

Eine Vormundschaft endet meistens dann, wenn der Minderjährige volljährig wird. Es kann aber auch sein, dass die Vormundschaft durch das Familiengericht aufgehoben wird, wenn der Vormund seine Aufgaben nicht erfüllt oder wenn dies im besten Interesse des Minderjährigen ist. Auch wenn die elterliche Sorge (wieder) eintritt, also beispielsweise bei Adoption, endet die Vormundschaft. 

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