Scheidungskosten und Gebührentabelle

Scheidungskosten und Gebührentabelle

Inhaltsverzeichnis

Öffnet das Inhaltsverzeichnis

Eine Scheidung ist nicht nur emotional belastend, sondern auch finanziell anspruchsvoll. Zu Beginn einer Trennung sind die Kosten oft unbekannt und werden letztendlich durch die Parteien und das Familiengericht festgelegt.

Was kostet eine Scheidung?

Bei einer Scheidung kommen auf die Eheleute in jedem Fall Anwaltskosten und Gerichtskosten zu. Wie hoch die Scheidungskosten sind, wird vor allem durch das Einkommen der Ehegatten beeinflusst. Darüber hinaus haben aber auch weitere Faktoren, wie etwa die Anzahl der Kinder, einen Einfluss.

1. Gerichtskosten bei der Scheidung

Allein aufgrund der Tatsache, dass eine Ehe nur am Familiengericht geschieden werden kann, müssen Sie auf jeden Fall mit den Gerichtskosten rechnen. Die Höhe der Gerichtskosten bemisst sich am Verfahrenswert der Scheidung.

2. Kosten für den Scheidungsanwalt

Weitere wesentliche Scheidungskosten sind die Anwaltskosten. Diese richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und orientieren sich ebenfalls am Verfahrenswert. Alternativ ist auch eine (teurere) Honorarvereinbarung möglich. Die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung sind geringer, denn dann ist nur ein Eheteil anwaltlich vertreten. Wenn bei der Scheidung zwei Anwälte beauftragt werden, steigen die Anwaltskosten insgesamt.

Schnell und einfach zum Anwalt: Buchen Sie jetzt Ihre Online-Rechtsberatung

Kosten bei Scheidung: Beispiel

Ein Ehegatte verdient 3.500,00 Euro netto im Monat, der andere 2.500,00 Euro. Beide verfügen über ein auszugleichendes Rentenanrecht.

Berechnung Verfahrenswert

Mehr zur Berechnung des Verfahrenswerts hier

  • Grundbetrag: (3.500,00 € + 2.500,00 €) × 3 = 19.500,00 €
  • Versorgungsausgleich: 10 % × 2 × 16.500,00 € = 3.900,00 €
  • Verfahrenswert: 23.400,00 €

Kostenaufstellung

Siehe Scheidungskosten-Tabelle

  • Gerichtskosten: Für beide Ehegatten zusammen: 764,00 €
  • Anwaltskosten: 2.781,63 €
  • Kosten einvernehmliche Scheidung: 3.652,63 €
  • Kosten streitige Scheidung: 6.434,26 €

Gesamtkosten bei einvernehmlicher Scheidung

Etwa 1.616,62 € pro Partei (hälftige Gerichtsgebühren + Anwaltskosten)

Gesamtkosten bei streitiger Scheidung

Etwa 2.851,25 € pro Partei (hälftige Gerichtsgebühren + eigene Anwaltskosten)

Gebührentabelle Scheidungskosten

Aus der Gebührentabelle (Stand Juli 2025) lassen sich anhand des Verfahrenswerts die ungefähren Kosten der Scheidung ablesen:

Weiter zum Inhalt Chatverlauf Du: Folgende tabelle soll in den spalten 2,3,4 und 5 angepasst werden. f Tabelle:
Verfahrenswert bis Gerichtskosten Rechtsanwalts-gebühren nach RVG Einvernehmliche Scheidung (Kosten gesamt) Streitige Scheidung (Kosten gesamt)
3.000,00 € 238,00 € 684,25 € 922,25 € 1.606,50 €
4.000,00 € 280,00 € 850,85 € 1.130,85 € 1.981,70 €
5.000,00 € 322,00 € 1.017,45 € 1.339,45 € 2.356,90 €
6.000,00 € 364,00 € 1.184,05 € 1.548,05 € 2.732,10 €
7.000,00 € 406,00 € 1.350,65 € 1.765,65 € 3.116,30 €
8.000,00 € 448,00 € 1.517,25 € 1.965,25 € 3.482,50 €
9.000,00 € 490,00 € 1.683,85 € 2.173,85 € 3.857,70 €
10.000,00 € 532,00 € 1.850,45 € 2.382,45 € 4.232,90 €
13.000,00 € 590,00 € 2.005,15 € 2.595,15 € 4.600,30 €
16.000,00 € 648,00 € 2.159,85 € 2.807,85 € 4.967,70 €
19.000,00 € 706,00 € 2.314,55 € 3.020,55 € 5.335,10 €
22.000,00 € 764,00 € 2.469,25 € 3.233,25 € 5.702,50 €
25.000,00 € 822,00 € 2.623,95 € 3.445,95 € 6.069,90 €
30.000,00 € 898,00 € 2.864,94 € 3.762,94 € 6.627,88 €
35.000,00 € 974,00 € 3.105,90 € 4.079,90 € 7.185,80 €
40.000,00 € 1.050,00 € 3.346,88 € 4.396,88 € 7.743,76 €
45.000,00 € 1.126,00 € 3.587,85 € 4.713,85 € 8.301,70 €
50.000,00 € 1.201,00 € 3.828,83 € 5.030,83 € 8.859,66 €
65.000,00 € 1.466,00 € 4.108,48 € 5.574,48 € 9.682,96 €
Neue werte: 30,000 251,00 € 724,41 € 975 1,700 40,000 296,00 € 901,43 € 1,197 2,099 50,000 341,00 € 1078,44 € 1,419 2,498 60,000 386,00 € 1255,45 € 1,641 2,897 70,000 431,00 € 1432,46 € 1,863 3,296 80,000 476,00 € 1609,48 € 2,085 3,695 90,000 521,00 € 1786,49 € 2,307 4,094 100,000 566,00 € 1963,50 € 2,530 4,493 130,000 627,00 € 2127,13 € 2,754 4,881 160,000 688,00 € 2290,75 € 2,979 5,270 190,000 749,00 € 2454,38 € 3,203 5,658 220,000 810,00 € 2618,00 € 3,428 6,046 250,000 871,00 € 2781,63 € 3,653 6,434 300,000 952,00 € 3037,49 € 3,989 7,027 350,000 1033,00 € 3293,33 € 4,326 7,620 400,000 1114,00 € 3549,18 € 4,663 8,212 450,000 1195,00 € 3805,03 € 5,000 8,805 500,000 1276,00 € 3293,35 € 4,569 7,863 650,000 1556,00 € 4356,89 € 5,913 10,270 ChatGPT: Hier ist die angepasste Tabelle mit den aktualisierten Werten in den Spalten 2 bis 5:
Verfahrenswert bis Gerichtskosten Rechtsanwalts-gebühren nach RVG Einvernehmliche Scheidung (Kosten gesamt) Streitige Scheidung (Kosten gesamt)
30.000,00 €251,00 €724,41 €975,00 €1.700,00 €
40.000,00 €296,00 €901,43 €1.197,00 €2.099,00 €
50.000,00 €341,00 €1.078,44 €1.419,00 €2.498,00 €
60.000,00 €386,00 €1.255,45 €1.641,00 €2.897,00 €
70.000,00 €431,00 €1.432,46 €1.863,00 €3.296,00 €
80.000,00 €476,00 €1.609,48 €2.085,00 €3.695,00 €
90.000,00 €521,00 €1.786,49 €2.307,00 €4.094,00 €
100.000,00 €566,00 €1.963,50 €2.530,00 €4.493,00 €
130.000,00 €627,00 €2.127,13 €2.754,00 €4.881,00 €
160.000,00 €688,00 €2.290,75 €2.979,00 €5.270,00 €
190.000,00 €749,00 €2.454,38 €3.203,00 €5.658,00 €
220.000,00 €810,00 €2.618,00 €3.428,00 €6.046,00 €
250.000,00 €871,00 €2.781,63 €3.653,00 €6.434,00 €
300.000,00 €952,00 €3.037,49 €3.989,00 €7.027,00 €
350.000,00 €1.033,00 €3.293,33 €4.326,00 €7.620,00 €
400.000,00 €1.114,00 €3.549,18 €4.663,00 €8.212,00 €
450.000,00 €1.195,00 €3.805,03 €5.000,00 €8.805,00 €
500.000,00 €1.276,00 €3.293,35 €4.569,00 €7.863,00 €
650.000,00 €1.556,00 €4.356,89 €5.913,00 €10.270,00 €
Du: ergeben die zahlen sinn? ChatGPT: Ja, die Zahlen wirken auf den ersten Blick konsistent und plausibel, sofern sie auf einer neuen Gebührenberechnung beruhen, die sich von der bisherigen RVG-Tabelle unterscheidet (z. B. durch reduzierte Streitwerte oder geänderte Sätze). Kurze Prüfung auf Plausibilität Hier ein Überblick über die logische Struktur: Verfahrenswert Gerichtskosten Anwaltskosten Einvernehmliche Scheidung Streitige Scheidung steigt steigt leicht steigt moderat steigt steigt deutlich Beispielhafte Plausibilitätsprüfung: Verfahrenswert 30.000 € Gerichtskosten: 251,00 € (deutlich niedriger als vorher: 898 €) Anwaltskosten: 724,41 € (vorher: 2.864,94 €) Gesamt (einvernehmlich): 975 € → realistisch, wenn nur 1 Anwalt angesetzt und vereinfacht gerechnet wird Gesamt (streitig): 1.700 € → plausibel bei geringeren Gebührensätzen Verfahrenswert 100.000 € Gerichtskosten: 566,00 € (vorher: 1.201,00 €) Anwaltskosten: 1.963,50 € (vorher: 3.828,83 €) Gesamt (einvernehmlich): 2.530 € → passt zur Summe Gesamt (streitig): 4.493 € → entspricht grob der Verdopplung + Gerichtskosten Verfahrenswert 500.000 € Anwaltskosten plötzlich niedriger (3.293,35 €) als bei 450.000 € (3.805,03 €) → Hier ist ein Fehler oder ein anderer Rechenmaßstab anzunehmen! Kritikpunkt: Unstimmigkeit bei 500.000 € Anwaltskosten sinken von 3.805,03 € (bei 450k) auf 3.293,35 € (bei 500k) – das ist nicht plausibel, es sei denn: Ein anderer Berechnungsfaktor wird verwendet (z. B. pauschalierter Deckelbetrag) Es wurde ein falscher Wert eingesetzt Fazit: Die Zahlen erscheinen weitgehend sinnvoll, bis auf die Zeile zu 500.000 €, die vermutlich korrigiert werden sollte. Falls diese Werte auf einer eigenen Berechnungslogik (z. B. vereinfachtes oder pauschaliertes Kostenmodell für Mandanten) beruhen, sollten sie dokumentiert oder als solche gekennzeichnet werden. Möchtest du, dass ich die Werte auf Basis der offiziellen RVG-Tabellen oder nach einem bestimmten Berechnungsmodell prüfe oder neu berechne? Du: jetzt mit diesen zahlen: 3,000 251,00 € 724,41 € 975.41 1,699.82 4,000 296,00 € 901,43 € 1,197.43 2,098.86 5,000 341,00 € 1078,44 € 1,419.44 2,497.88 6,000 386,00 € 1255,45 € 1,641.45 2,896.90 7,000 431,00 € 1432,46 € 1,863.46 3,295.92 8,000 476,00 € 1609,48 € 2,085.48 3,694.96 9,000 521,00 € 1786,49 € 2,307.49 4,093.98 10,000 566,00 € 1963,50 € 2,529.50 4,493.00 13,000 627,00 € 2127,13 € 2,754.13 4,881.26 16,000 688,00 € 2290,75 € 2,978.75 5,269.50 19,000 749,00 € 2454,38 € 3,203.38 5,657.76 22,000 810,00 € 2618,00 € 3,428.00 6,046.00 25,000 871,00 € 2781,63 € 3,652.63 6,434.26 30,000 952,00 € 3037,49 € 3,989.49 7,026.98 35,000 1033,00 € 3293,33 € 4,326.33 7,619.66 40,000 1114,00 € 3549,18 € 4,663.18 8,212.36 45,000 1195,00 € 3805,03 € 5,000.03 8,805.06 50,000 1276,00 € 4060,88 € 5336,88 9,397.76 65,000 1556,00 € 4356,89 € 5,912.89 10,269.78 80,000 1836,00 € 4652,90 € 6,488.90 11,141.80 95,000 2116,00 € 4948,91 € 7,064.91 12,013.82 110,000 2396,00 € 5244,93 € 7,640.93 12,885.86 125,000 2676,00 € 5540,94 € 8,216.94 13,757.88 ChatGPT: Ja, diese neuen Zahlen sind jetzt konsistent und sinnvoll aufgebaut. Die Entwicklung der Gerichtskosten, Anwaltskosten sowie der Gesamtbeträge bei einvernehmlicher und streitiger Scheidung folgt einer logisch ansteigenden Progression. Es gibt keine auffälligen Sprünge oder Rückgänge, die auf Rechenfehler oder falsche Zuordnungen hindeuten würden. Was jetzt passt: ✅ Steigende Gerichtskosten – in realistischen Stufen, z. B.: 3.000 € → 251,00 € 125.000 € → 2.676,00 € ✅ Steigende Anwaltskosten nach RVG – ebenfalls kontinuierlich: 3.000 € → 724,41 € 125.000 € → 5.540,94 € ✅ Einvernehmliche Scheidung: Berechnung scheinbar: 1× Anwalt + Gerichtskosten z. B. bei 5.000 €: 341 + 1.078,44 ≈ 1.419,44 € ✔️ ✅ Streitige Scheidung: Berechnung offenbar: 2× Anwalt + Gerichtskosten z. B. bei 5.000 €: 341 + (2 × 1.078,44) = 2.497,88 € ✔️ Fazit Alle Werte ergeben Sinn und können in die Tabelle übernommen werden, sofern dieses vereinfachte Berechnungsmodell genutzt werden soll: Einvernehmlich: Gerichtskosten + 1× RVG-Gebühr Streitige Scheidung: Gerichtskosten + 2× RVG-Gebühr Möchtest du, dass ich dir die komplette HTML-Tabelle mit diesen neuen Werten ausgebe? Du: bitte erstelle die tabelle ChatGPT:
Verfahrenswert bis Gerichtskosten Rechtsanwalts-gebühren nach RVG Einvernehmliche Scheidung (Kosten gesamt) Streitige Scheidung (Kosten gesamt)
3.000,00 €251,00 €724,41 €975,41 €1.699,82 €
4.000,00 €296,00 €901,43 €1.197,43 €2.098,86 €
5.000,00 €341,00 €1.078,44 €1.419,44 €2.497,88 €
6.000,00 €386,00 €1.255,45 €1.641,45 €2.896,90 €
7.000,00 €431,00 €1.432,46 €1.863,46 €3.295,92 €
8.000,00 €476,00 €1.609,48 €2.085,48 €3.694,96 €
9.000,00 €521,00 €1.786,49 €2.307,49 €4.093,98 €
10.000,00 €566,00 €1.963,50 €2.529,50 €4.493,00 €
13.000,00 €627,00 €2.127,13 €2.754,13 €4.881,26 €
16.000,00 €688,00 €2.290,75 €2.978,75 €5.269,50 €
19.000,00 €749,00 €2.454,38 €3.203,38 €5.657,76 €
22.000,00 €810,00 €2.618,00 €3.428,00 €6.046,00 €
25.000,00 €871,00 €2.781,63 €3.652,63 €6.434,26 €
30.000,00 €952,00 €3.037,49 €3.989,49 €7.026,98 €
35.000,00 €1.033,00 €3.293,33 €4.326,33 €7.619,66 €
40.000,00 €1.114,00 €3.549,18 €4.663,18 €8.212,36 €
45.000,00 €1.195,00 €3.805,03 €5.000,03 €8.805,06 €
50.000,00 €1.276,00 €4.060,88 €5.336,88 €9.397,76 €
65.000,00 €1.556,00 €4.356,89 €5.912,89 €10.269,78 €
80.000,00 €1.836,00 €4.652,90 €6.488,90 €11.141,80 €
95.000,00 €2.116,00 €4.948,91 €7.064,91 €12.013,82 €
110.000,00 €2.396,00 €5.244,93 €7.640,93 €12.885,86 €
125.000,00 €2.676,00 €5.540,94 €8.216,94 €13.757,88 €
No file chosenNo file chosen ChatGPT kann Fehler machen. Überprüfe wichtige Informationen. Siehe Cookie-Voreinstellungen.

Berechnung Verfahrenswert

Bei einer Ehescheidung wird der Verfahrenswert gemäß § 43 FamGKG aus dem Netto-Einkommen beider Ehepartner berechnet und mit dem Dreifachen (für je einen Monat eines Quartals) multipliziert. Danach werden bestehende Darlehensverpflichtungen, Raten für gemeinsame Schulden und Unterhaltspflichten abgezogen. Einige Familiengerichte ziehen zusätzlich pauschal 300,00 Euro pro Kind pro Monat vom Verfahrenswert ab.

Bei der Berechnung des Verfahrenswertes wird auch berücksichtigt, ob im Scheidungsverfahren ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden soll. Wenn dies der Fall ist, wird nach § 50 FamGKG eine Anrechnung von 10 % des 3-fachen Netto-Gesamteinkommens vorgenommen, mindestens aber 1.000,00 Euro.

Beispiel: Verfahrenswert der Scheidung berechnen

Folgende Grafik zeigt eine beispielhafte Berechnung der Scheidungskosten nach Verfahrenswert:

Scheidungskosten
Beispiel: Scheidungskosten berechnen (Verfahrenskosten)


Faktoren, die die Höhe der Scheidungskosten beeinflussen

Die Höhe der Scheidungskosten hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder (je mehr Kinder, desto höher der Verfahrenswert, falls hierüber entschieden werden muss)
  • Netto-Einkommen der Ehepartner
  • Vermögen der Eheleute, falls hierüber entschieden werden muss
  • Der Versorgungsausgleich
  • Einvernehmlichkeit (im Allgemeinen steigen die Kosten, je mehr Streitigkeiten auftreten)

Nachdem der Gegenstandswert berechnet wurde, können die entsprechenden Verordnungen für Gerichtskosten (§ 34 FamGKG) und Anwaltsgebühren (§ 13 RVG) herangezogen werden.

Lassen Sie sich jetzt rechtlich zur Scheidung beraten: Buchen Sie jetzt einen Termin

Wer zahlt die Scheidungskosten?

Kostenübernahme bei streitiger Scheidung

Im Rahmen des Scheidungsverfahrens werden nach den gesetzlichen Vorgaben die Kosten gegeneinander aufgehoben. Das heißt also, die Gerichtskosten sind bei einer Scheidung zu teilen und jeder übernimmt die Kosten seines Rechtsanwalts selbst. 

Derjenige, der den Scheidungsantrag vor Gericht einreicht, muss jedoch eine Vorauszahlung für die voraussichtlichen Gerichtskosten leisten. Diese Vorauszahlung wird später mit den tatsächlichen Kosten verrechnet und auf die (Ex-)Ehegatten aufgeteilt.

Kostenübernahme bei einvernehmlicher Scheidung

Bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass nur ein Partner einen Anwalt beauftragt, so dass auch nur Kosten für diesen anfallen. Die Gerichtskosten ändern sich hierdurch nicht. Sollen die Kosten geteilt werden, ist hierfür eine zusätzliche Vereinbarung nötig.

Besteuerung von Scheidungskosten

Eine Scheidung ist immer mit Kosten verbunden, auch wenn diese bei einer einvernehmlichen Scheidung geringer ausfallen können als bei einer streitigen Scheidung. Letztendlich entsteht jedoch in jedem Fall eine finanzielle Belastung. Früher war es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs möglich, die Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend zu machen. Seit dem 1. Januar 2013 ist dies jedoch ausdrücklich in § 33 (2) EStG ausgeschlossen.

Verfahrenskostenhilfe

Wenn beide oder einer der beiden Ehegatten nicht in der Lage ist, die anfallenden Kosten der Scheidung zu tragen, besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Je nach Einkommen und persönlicher Situation fallen die Höhe und die Bedingungen der Unterstützung unterschiedlich aus. Wenn das Einkommen des Antragstellers über der Mindesteinkommensgrenze liegt, wird ein Darlehen gewährt, das später in zinsfreien Raten zurückgezahlt werden muss. Unterhalb der Mindesteinkommensgrenze wird die Verfahrenskostenhilfe als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Dadurch wird die Scheidung quasi „kostenlos”.

Buchen Sie jetzt online Ihre Rechtsberatung bei Hopkins Rechtsanwälten

Tipps für die Scheidungskosten

  1. Planen Sie bei einer Scheidung sowohl Gerichts- als auch Anwaltskosten ein.
  2. Berechnen Sie die Kosten und kalkulieren Sie einen finanziellen Puffer für unvorhergesehene Kosten ein.
  3. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt. Eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich.
  4. Sollten Sie sich in einem finanziellen Engpass befinden, können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen.

Bei Fragen zum Familienrecht und zur Scheidung empfehlen wir Ihnen unsere Online-Terminbuchung. Unsere kompetenten Partner-Anwälte und Rechtsexperten stehen Ihnen zur Seite und unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen.

Schnell und einfach zum Anwalt: Buchen Sie jetzt Ihre Online-Rechtsberatung

Rechtsberatung buchen

Mehr zum Thema

Scheidung & Trennung