Rückgabe und Widerrufsrecht

Inhalt:

Definition Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht ermöglicht es Käufern, einen online oder telefonisch abgeschlossenen Kauf rückgängig zu machen. Dieses Recht wird durch die Rücksendung der gekauften Artikel umgesetzt, umgangssprachlich ist daher auch der Begriff Rückgaberecht gebräuchlich. Käufer profitieren vom Widerrufsrecht, da sie Waren ohne Begründung zurückgeben und eine vollständige Rückerstattung des Kaufpreises verlangen können.

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Wie lange haben Käufer Widerrufsrecht? 

In der Regel haben Käufer ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Diese Frist beginnt frühestens, wenn der Käufer über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Wenn beispielsweise der Händler die Widerrufsbelehrungbelehrung nachträglich bereitstellt, beginnt die 14-tägige Rückgabefrist ab diesem Zeitpunkt. Die maximale Rückgabefrist beträgt 1 Jahr und 14 Tage. Üblicherweise ist die Belehrung zum Widerrufsrecht oder die Rückgabeklausel Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Wann beginnt das Widerrufsrecht?

Die Widerrufsfrist beginnt zu unterschiedlichen Zeitpunkten, abhängig davon, um welche Art des Kauf es sich handelt.

  • Bei Bestellungen beginnt die Frist am Tag nach Erhalt der Ware.
  • Bei Teillieferungen (die keine Abos sind) beginnt die Frist am Tag der letzten Lieferung.
  • Bei Abos hingegen beginnt die Rückgabefrist mit der ersten Lieferung.
  • Bei allen anderen Verträgen beginnt die Frist zur Rückgabe mit dem Vertragsschluss zu laufen.

Zeitstrahl Widerrufsrecht: Beginn des Rückgaberechts
Beginn des Widerrufsrechts

Widerrufsrecht im stationären Einzelhandel

In Ladengeschäften, dem so genannten stationären Einzelhandel, existiert kein gesetzliches Rückgaberecht. Hier sind freiwillige Kulanzleistungen der Händler gängig, die jedoch individuell gestaltet werden können. Beispielsweise ist häufig eine Rückgabe nur durch die Vorlage des Kassenbons möglich oder eine Auszahlung ausschließlich als Gutschein.

Widerrufsrecht bei Online-Käufen

Für Online-Käufe gilt das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz. Mit dem Widerrufsrecht soll ausgeglichen werden, dass Kunden beim Online-Shopping die Ware nicht auf Gefallen und Funktionalität prüfen können. Mit dem Widerrufsrecht kann also mangelfreie Ware ohne jegliche Begründung zurückgegeben werden. 

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Rücksendekosten

In den meisten Fällen trägt der Kunde die Kosten für die Rücksendung von Waren. Nur wenn der Händler explizit in den Geschäftsbedingungen eine kostenfreie Rückgabe festhält, müssen die Kosten nicht vom Kunden übernommen werden.

Rückgabe bei Mängeln

Bei Lieferung von mangelhafter Ware hat der Kunde unabhängig vom Widerrufsrecht das Gewährleistungsrecht. Dieses verpflichtet den Händler zur Nacherfüllung, also dazu den Artikel mit Sachmängeln zu reparieren, auszutauschen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Ausnahme bei denen kein Widerrufsrecht besteht

Versiegelte Waren

Bei Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene versiegelt sind, besteht oft nur ein eingeschränktes Rückgaberecht. Produkte wie Kosmetik oder Unterwäsche können nur zurückgegeben werden, wenn sie ein intaktes Siegel aufweisen und wieder verkauft werden können.

Waren von privaten Händlern

Für Käufe von privaten Verkäufer besteht kein Widerrufsrecht. Selbstverständlich können private Händler aber ein freiwilliges Rückgaberecht anbieten und diese hinsichtliche Fristen und Kostenübernahme frei gestalten. Besonders auf Portalen wie ebay oder etsy, auf denen sowohl gewerbliche als auch private Personen verkaufen, ist daher genau auf die Unterscheidung zu achten. 

Gebrauchte Ware

Das Widerrufsrecht besteht nicht beim Kauf von gebrauchten Waren. Allerdings besteht auch hier das Gewährleistungsrecht. Wenn also die Ware sogenannte Sachmängel aufweist, muss der Händler den Mangel beheben oder die Ware zurücknehmen.

Verkäufer verweigert das Widerrufsrecht

Verweigert ein Händler trotz Widerrufsrechts die Rücknahme, kann ein Anwalt für allgemeines Zivilrecht weiterhelfen. Entweder indem er mit einem anwaltlichen Schreiben den Druck auf das Unternehmen erhöht oder indem er juristische Schritte einleitet.

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