Dem Mahnbescheid widersprechen: So reagieren Sie richtig

Dem Mahnbescheid widersprechen: So reagieren Sie richtig

Inhalt:

Mahnbescheid: Definition

Bei einem Mahnbescheid handelt es sich um ein gerichtliches Schreiben, das Gläubiger den Schuldnern mit einer Postzustellungsurkunde übermitteln lassen. Der Mahnbescheid ist als Teil des Mahnverfahrens Voraussetzung für einen Vollstreckungsbescheid. Mit dem Vollstreckungsbescheid kann eine Geldforderung über einen  Gerichtsvollzieher einfordert werden. Das Mahnverfahren ist ein vereinfachtes Gerichtsverfahren, welches oft dann eingeleitet wird, wenn eine Forderung unstreitig ist. Im Falle einer streitigen Forderung wird in der Regel ein Klageverfahren anstelle eines Mahnverfahrens eingeleitet.

Unterschied zwischen einer Mahnung und einem Mahnbescheid

Eine Mahnung ist eine einfache Zahlungsaufforderung. Diese wird dann an den Schuldner geschickt, wenn dieser eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt hat. Ein Mahnverfahren ist ein gerichtliches Verfahren des örtlich zuständigen Amtsgerichts, in dem Gläubiger ihre Forderungen eintreiben können. Das Gericht prüft vor dem Versand eines Mahnbescheids die Forderung nicht auf ihre Richtigkeit. Mahnbescheide werden in der Regel in gelben Briefumschlägen verschickt.

Bei einem Mahnbescheid aus dem Ausland handelt es sich meist nicht um einen gerichtlichen Mahnbescheid, sondern um ein Schreiben eines Inkassobüros. Da es sich bei Inkassofirmen oft um unseriöse Unternehmen handelt, die hohe Zusatzgebühren verlangen, sollten Schuldner Forderungen solcher Firmen ganz genau prüfen.

Mahnbescheid erhalten: Was tun?

Wer einen Mahnbescheid erhält, ist meist überfordert mit der Situation. Deshalb heißt es erst einmal Ruhe bewahren, die Forderungen genauestens prüfen und alle Dokumente, die in Zusammenhang mit der Forderung stehen, herauszusuchen.

Sollte es sich um eine begründete Forderung handeln, sollten Schuldner die Forderung schnellstmöglich begleichen, um Folgekosten zu vermeiden. Handelt es sich hingegen um eine unbegründete Forderung sollten Schuldner innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt des Mahnbescheids Widerspruch gegen diesen beim Amtsgericht einlegen. Möglich ist auch, nur einem Teil der Forderung zu widersprechen und die restliche Summe zu zahlen.

Um dem Mahnbescheid zu widersprechen kann der im Bescheid enthaltene Vordruck verwendet werden. Der Widerspruch sollte immer per Einschreiben an das Gericht verschickt werden. Wenn nicht fristgerecht Widerspruch eingelegt wird, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Auch hiergegen besteht die Möglichkeit des Einspruchs durch den Schuldner. Der Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid muss ebenfalls binnen einer starren Frist eingelegt werden. Während des gesamten Mahnverfahrens steht es dem Schuldner frei, Kontakt zum Gläubiger aufzunehmen und diesen über die nächsten Schritte zu informieren.

Sie haben einen unbegründeten Mahnbescheid erhalten? Hopkins Rechtsanwälte sind für Sie da und helfen Ihnen bei der Einschätzung.

Den Mahnbescheid widersprechen

Widerspruchsformular

Häufig wird zusammen mit dem Mahnbescheid auch ein Widerspruchsformular versendet. Dieses Formular kann verwendet werden, um sich gegen eine falsche oder fehlerhafte Mahnung zu wehren und gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen.  

Online-Widerspruch

Das Justizministerium Baden-Württemberg bietet ein Online-Tool, um digital Widerspruch gegen Mahnbescheid einzulegen. Das Tool bietet außerdem die Möglichkeit, den Widerspruch online auszufüllen und ausgedruckt per Post zu versenden.

Vorlage für den Widerspruch gegen den Mahnbescheid

Für den Widerspruch gegen den Mahnbescheid kann auch eine Vorlage verwendet werden. Diese wird ebenfalls vom Justizministerium Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt, ist aber für alle Bundesländer in Deutschland gültig.

Freie Formulierung

Es ist auch möglich, Widerspruch ohne Vordruck einzulegen und frei zu formulieren. Der Widerspruch muss folgende Informationen enthalten:

  1. Anschrift des Amtsgerichts
  2. Eigene Anschrift
  3. Datum des Mahnbescheids
  4. Betreff: "Widerspruch gegen Mahnbescheid"
  5. Aussage über Widerspruch (Zum Beispiel: “Ich widerspreche dem Anspruch.”)
  6. Optional: Wird nur einem bestimmten Teil des Mahnbescheids widersprochen, Nennung dessen oder dessen Höhe. (Zum Beispiel: “Ich widerspreche den Nebenforderungen wegen eines Betrags von XX,XX EUR einschließlich den auf diesen Teil der Nebenforderungen entfallen Zinsen.”)
  7. Aktenzeichen des Mahnbescheids
  8. Ort und Datum des Widerspruchs (Widerspruchsfrist beachten!)
  9. Eigenhändige Unterschrift

Warum keine Widerspruchsbegründung?

Die Begründung des Mahnbescheid-Widerspruchs ist optional (darauf kann verzichtet werden, diese liest niemand, das Mahnverfahren ist ein automatisiertes Verfahren) Begründung sollte hier also, wenn überhaupt, direkt gegenüber dem Gläubiger erfolgen nachdem Widerspruch eingelegt worden ist.

Frist für den Widerspruch

Um dem Mahnbescheid zu widersprechen, haben Schuldner 14 Tage ab Zustellung des Bescheids Zeit. Wenn der 14. Tag nach Erhalt des Mahnbescheides auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt, endet die Widerspruchsfrist mit dem darauffolgenden Werktag. Wer es versäumt fristgerecht Widerspruch einzulegen, kann gegen den dann möglicherweise folgenden Vollstreckungsbescheid Einspruch innerhalb einer „Notfrist“ von 14 Tagen ab Erhalt einlegen.

Schaubild: Ablauf einem Mahnbescheid widersprechen
Gegen den Mahnbescheid kann bis 14 Tage nach Erhalt Widerspruch eingelegt werden

Nach dem Widerspruch

Nachdem Widerspruch gegen einen Mahnbescheid eingelegt wurde, gibt es drei Möglichkeiten, wie es weitergehen kann:

  1. Der Gläubiger lässt seine Forderung fallen (hierzu kommt es in der Regel, wenn der Gläubiger weiß, dass die Forderung oder Teile dieser unbegründet sind und er vor Gericht ohnehin keine Chance hätte).
  2. Der Gläubiger hält an seiner Forderung fest und er beantragt die Abgabe ans Streitgericht. Dann kommt es automatisch zu einem „normalen“ gerichtlichen Verfahren.
  3. Die beiden Parteien können sich außergerichtlich einigen.

Alternativen zum Mahnbescheid-Widerspruch

Einen Widerspruch einzulegen ist nicht die einzige Möglichkeit, wie auf einen gerichtlichen Mahnbescheid reagiert werden kann. Schuldner können die Forderung begleichen. Auch können Schuldner den Mahnbescheid ignorieren, dieses Vorgehen wird jedoch nicht empfohlen. Wenn es sich um eine berechtigte Forderung handelt, müssen Schuldner allerdings damit rechnen, dass der Gläubiger bei Gericht einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids stellen wird.

Der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides kann nur binnen sechs Monaten nach Zustellung des Mahnbescheides gestellt werden. Gegen den Vollstreckungsbescheid können sich Schuldner per Einspruch wehren. Wird Einspruch eingelegt, wird das Verfahren von Amts wegen an das im Mahnbescheid aufgeführte Streitgericht übertragen. Vor dem Streitgericht wird das Verfahren wie ein reguläres Klageverfahren weitergeführt.

Legt der Schuldner keinen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, wird dieser nach Ablauf der 2-wöchigen Einspruchsfrist rechtskräftig. Ab diesem Zeitpunkt kann der Antragsgegner keine weiteren Rechtsmittel mehr einlegen. Die Zwangsvollstreckung kann somit beginnen. Eine weitere Möglichkeit auf einen Mahnbescheid zu reagieren ist es, die Forderung teilweise zu begleichen und teilweise gegen diese Widerspruch einzulegen.

Anwalt bei Widerspruch

Wer sich gegen einen Mahnbescheid wehren möchte, sollte sich im Vorfeld unbedingt fachkundig von einem Anwalt beraten lassen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann die Forderung prüfen und die individuellen Erfolgsaussichten einschätzen. Auch kann ein Anwalt den gesamten Widerspruch übernehmen oder außergerichtliche Verhandlungen mit der Gegenseite einleiten. Wenn Mandanten kein oder nur ein geringes Einkommen haben, haben diese die Möglichkeit Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Durch die Prozesskostenhilfe kann einkommensschwachen Klienten finanzielle Hilfe zur Durchführung von Gerichtsverfahren gewährt werden.

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