Dem Mahnbescheid widersprechen: So reagieren Sie richtig

Dem Mahnbescheid widersprechen: So reagieren Sie richtig

Inhaltsverzeichnis

Mahnbescheid: Definition

Bei einem Mahnbescheid handelt es sich um ein gerichtliches Schreiben, das Gläubiger den Schuldnern mit einer Postzustellungsurkunde übermitteln lassen. Der Mahnbescheid ist als Teil des Mahnverfahrens Voraussetzung für einen Vollstreckungsbescheid. Mit dem Vollstreckungsbescheid kann eine Geldforderung über einen Gerichtsvollzieher einfordert werden. Das Mahnverfahren ist ein vereinfachtes Gerichtsverfahren, welches oft dann eingeleitet wird, wenn eine Forderung unstreitig ist. Im Falle einer streitigen Forderung wird in der Regel ein Klageverfahren anstelle eines Mahnverfahrens eingeleitet.

Unterschied zwischen einer Mahnung und einem Mahnbescheid

Eine Mahnung ist eine einfache Zahlungsaufforderung. Diese wird dann an den Schuldner geschickt, wenn dieser eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt hat. Ein Mahnverfahren ist ein gerichtliches Verfahren des örtlich zuständigen Amtsgerichts, in dem Gläubiger ihre Forderungen eintreiben können. Das Gericht prüft vor dem Versand eines Mahnbescheids die Forderung nicht auf ihre Richtigkeit. Mahnbescheide werden in der Regel in gelben Briefumschlägen verschickt.

Bei einem Mahnbescheid aus dem Ausland handelt es sich meist nicht um einen gerichtlichen Mahnbescheid, sondern um ein Schreiben eines Inkassobüros. Da es sich bei Inkassofirmen oft um unseriöse Unternehmen handelt, die hohe Zusatzgebühren verlangen, sollten Schuldner Forderungen solcher Firmen ganz genau prüfen.

Sofort und einfach zum Anwalt: Buchen Sie jetzt Ihre Online-Rechtsberatung

Mahnbescheid erhalten: Was tun?

Wer einen Mahnbescheid erhält, ist meist überfordert mit der Situation. Deshalb heißt es erst einmal Ruhe bewahren, die Forderungen genauestens prüfen und alle Dokumente, die in Zusammenhang mit der Forderung stehen, heraussuchen.

Sollte es sich um eine begründete Forderung handeln, sollten Schuldner die Forderung schnellstmöglich bezahlen, um Folgekosten zu vermeiden. Handelt es sich hingegen um eine unbegründete Forderung sollten Schuldner innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt des Mahnbescheids Widerspruch gegen diesen beim Amtsgericht einlegen. Möglich ist auch, nur einem Teil der Forderung zu widersprechen und die restliche Summe zu zahlen.

Um dem Mahnbescheid zu widersprechen kann der im Bescheid enthaltene Vordruck verwendet werden. Der Widerspruch sollte immer per Einschreiben an das Gericht verschickt werden. Wenn nicht fristgerecht Widerspruch eingelegt wird, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Auch hiergegen besteht die Möglichkeit des Einspruchs durch den Schuldner. Die Einlegung des Widerspruchs gegen einen Vollstreckungsbescheid muss ebenfalls binnen einer starren Frist erfolgen. Während des gesamten Mahnverfahrens steht es dem Schuldner frei, Kontakt zum Gläubiger aufzunehmen und diesen über die nächsten Schritte zu informieren.

Sie haben einen unbegründeten Mahnbescheid erhalten? Hopkins Rechtsanwälte sind für Sie da und helfen Ihnen bei der Einschätzung.

Dem Mahnbescheid widersprechen

Widerspruchsformular

Häufig wird zusammen mit dem Mahnbescheid auch ein Widerspruchsformular versendet. Dieses Formular kann verwendet werden, um sich gegen eine falsche oder fehlerhafte Mahnung zu wehren und gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen.

Online-Widerspruch

Das Justizministerium Baden-Württemberg bietet ein Online-Tool, um digital Widerspruch gegen Mahnbescheid einzulegen. Das Tool bietet außerdem die Möglichkeit, den Widerspruch online auszufüllen und ausgedruckt per Post zu versenden.

Vorlage für den Widerspruch gegen den Mahnbescheid

Für den Widerspruch gegen den Mahnbescheid kann auch eine Vorlage verwendet werden. Diese wird ebenfalls vom Justizministerium Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt, ist aber für alle Bundesländer in Deutschland gültig.

Freie Formulierung

Es ist auch möglich, Widerspruch ohne Vordruck einzulegen und frei zu formulieren. Der Widerspruch muss folgende Informationen enthalten:

  1. Anschrift des Amtsgerichts
  2. Eigene Anschrift
  3. Datum des Mahnbescheids
  4. Betreff: „Widerspruch gegen Mahnbescheid"
  5. Aussage über Widerspruch (Zum Beispiel: „Ich widerspreche dem Anspruch.”)
  6. Optional: Wird nur einem bestimmten Teil des Mahnbescheids widersprochen, Nennung dessen oder dessen Höhe. (Zum Beispiel: „Ich widerspreche den Nebenforderungen wegen eines Betrags von XX,XX EUR einschließlich den auf diesen Teil der Nebenforderungen entfallen Zinsen.”)
  7. Aktenzeichen des Mahnbescheids
  8. Ort und Datum des Widerspruchs (Widerspruchsfrist beachten!)
  9. Eigenhändige Unterschrift

Begründung des Widerspruchs

Ihr Widerspruch gegen den Mahnbescheid muss nicht begründet werden. Auf die Begründung kann auch verzichtet werden, da das Mahnverfahren ein automatisiertes Verfahren ist, bei dem die Widerspruchsbegründung nicht gelesen wird. Wenn überhaupt sollte die Begründung erst nach dem Widerspruch und direkt gegenüber dem Gläubiger erfolgen.

Frist für den Mahnungswiderspruch

Schuldner haben ab Zustellung 14 Tage Zeit, um dem Mahnbescheid zu widersprechen. Wenn der 14. Tag nach Erhalt des Mahnbescheides auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt, endet die Widerspruchsfrist mit dem darauffolgenden Werktag. Wer es versäumt fristgerecht Widerspruch einzulegen, kann gegen den dann möglicherweise folgenden Vollstreckungsbescheid Einspruch innerhalb einer „Notfrist“ von 14 Tagen ab Erhalt einlegen.

Schaubild: Ablauf einem Mahnbescheid widersprechen
Gegen den Mahnbescheid kann bis 14 Tage nach Erhalt Widerspruch eingelegt werden

Optionen nach dem Widerspruch

Nachdem der Gläubiger Widerspruch gegen einen Mahnbescheid eingelegt hat, gibt es 3 Möglichkeiten, wie es weitergehen kann:

  1. Forderung wird fallengelassen
    Der Gläubiger lässt seine Forderung fallen. Hierzu kommt es in der Regel, wenn der Gläubiger weiß, dass die Forderung oder Teile dieser falsch bzw. unbegründet sind und er vor Gericht ohnehin keine Chance hätte).
  2. Gerichtsverfahren
    Der Gläubiger hält an seiner Forderung fest und er beantragt die Abgabe ans Streitgericht. Dann kommt es automatisch zu einem „normalen“ gerichtlichen Verfahren.
  3. Außergerichtliche Einigung
    Die beiden Parteien können sich außergerichtlich einigen.

Alternativen zum Mahnbescheid-Widerspruch

Einen Widerspruch einzulegen ist nicht die einzige Möglichkeit, wie auf einen gerichtlichen Mahnbescheid reagiert werden kann. Schuldner können die Forderung begleichen. Auch können Schuldner den Mahnbescheid ignorieren, dieses Vorgehen wird jedoch nicht empfohlen. Wenn es sich um eine berechtigte Forderung handelt, müssen Schuldner allerdings damit rechnen, dass der Gläubiger bei Gericht einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids stellen wird.

Der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides kann nur binnen sechs Monaten nach Zustellung des Mahnbescheides gestellt werden. Gegen den Vollstreckungsbescheid können sich Schuldner per Einspruch wehren. Wird Einspruch eingelegt, wird das Verfahren von Amts wegen an das im Mahnbescheid aufgeführte Streitgericht übertragen. Vor dem Streitgericht wird das Verfahren wie ein reguläres Klageverfahren weitergeführt.

Legt der Schuldner keinen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, wird dieser nach Ablauf der 2-wöchigen Einspruchsfrist rechtskräftig. Ab diesem Zeitpunkt kann der Antragsgegner keine weiteren Rechtsmittel mehr einlegen. Die Zwangsvollstreckung kann somit beginnen. Eine weitere Möglichkeit auf einen Mahnbescheid zu reagieren ist es, die Forderung teilweise zu bezahlen und teilweise gegen diese Widerspruch einzulegen.

Anwalt bei Widerspruch

Wer sich gegen einen Mahnbescheid wehren möchte, sollte sich im Vorfeld unbedingt fachkundig von einem Anwalt beraten lassen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann die Forderung prüfen und die individuellen Erfolgsaussichten einschätzen. Auch kann ein Anwalt den gesamten Widerspruch übernehmen oder außergerichtliche Verhandlungen mit der Gegenseite einleiten. Wenn Mandanten kein oder nur ein geringes Einkommen haben, haben diese die Möglichkeit Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Durch die Prozesskostenhilfe kann einkommensschwachen Klienten finanzielle Hilfe zur Durchführung von Gerichtsverfahren gewährt werden.

Sie haben Ärger mit einem Mahnbescheid oder einem Inkassobüro? Vereinbaren Sie jetzt online einen Beratungstermin

Schnell und einfach zum Anwalt: Buchen Sie jetzt Ihre Online-Rechtsberatung

Rechtsberatung buchen

Mehr zum Thema

Inkasso & Geldforderung