Höherstufung von Pflegegraden

Höherstufung von Pflegegraden

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Höherstufung von Pflegegraden

Mit der Höherstufung kann ein bereits bestehender Pflegegrad angehoben werden. Das ist notwendig, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat und der bisherige Pflegegrad den tatsächlichen Pflegebedarf nicht mehr abbildet. 

Mit einer höheren Pflegestufe erhalten Pflegebedürftige zusätzliche Leistungen der Pflegekasse. Wer zum Beispiel von Pflegestufe 1 auf Pflegestufe 2 hochgestuft wird, erhält im Gegensatz zu vorher Pflegegeld. 

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Voraussetzungen für die Höherstufung

Gesundheitliche Verschlechterung 

Die zentrale Voraussetzung für eine Höherstufung ist eine erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustands, die zu einer erhöhten Pflegebedürftigkeit führt. Diese Verschlechterung muss sich in mindestens zwei der sechs für die Begutachtung relevanten Lebensbereiche zeigen: 

  1. Mobilität
  2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlage 
  4. Selbstversorgung
  5. Umgang mit krankheitsspezifischen und therapiebedingten Anforderungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Es reicht nicht aus, dass einzelne Tätigkeiten schwerer fallen – vielmehr muss die Selbstständigkeit insgesamt deutlich eingeschränkt sein.

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Ausreichend Punkte bis zur nächsten Pflegestufe 

Die Pflegekasse prüft, ob die neu ermittelte Punktzahl für einen höheren Pflegegrad ausreicht. Hierzu wird in der Regel ein neues Gutachten durch den Medizinischen Dienst (MD) oder bei Privatversicherten durch Medicproof erstellt. 

Die benötigte Punkteanzahl für den jeweiligen Pflegegrad lässt sich aus folgender Tabelle ablesen: 

Pflegegrad Minimum Punkte Maximale Punkte
Pflegegrad 112,5 Punkteunter 27 Punkten
Pflegegrad 227 Punkteunter 47,5 Punkten
Pflegegrad 347,5 Punkteunter 70 Punkten
Pflegegrad 470 Punkteunter 90 Punkten
Pflegegrad 590 Punkte100 Punkte


Gerade wenn bei der vorherigen Begutachtung nur noch wenige Punkte bis zum nächsten Pflegegrad gefehlt haben, lohnt sich ein Antrag auf Höherstufung.

Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades stellen

Der Antrag auf Höherstufung muss bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Antragsteller kann dabei sowohl die pflegebedürftige Person selbst sein als auch eine Person, die vom Pflegebedürftigen bevollmächtigt wird.  

Die Höherstufung kann entweder direkt über ein spezielles Formular oder über ein formloses kurzes Schreiben an die Pflegekasse beantragt werden. Ihre Pflegekasse sendet Ihnen dann das entsprechende Höherstufungsformular zu. 

Hier eine Auswahl der Formulare mit Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades:

Es empfiehlt sich, dem Antrag möglichst viele Nachweise beizufügen: aktuelle ärztliche Atteste, Berichte von Pflegediensten, ein Pflegetagebuch oder eine detaillierte Beschreibung der neuen Einschränkungen.

Was passiert nach dem Höherstufungsantrag? 

Nach Eingang des Antrags prüft die Pflegekasse die Unterlagen und beauftragt in der Regel eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. 

Begutachtung

Der Gutachter vereinbart einen Termin, meist im häuslichen Umfeld, und bewertet die aktuelle Pflegesituation anhand eines Punktesystems, das die Selbstständigkeit in verschiedenen Bereichen misst. Die Begutachtung kann auch per Videokonferenz erfolgen, wenn ein Hausbesuch nicht möglich ist. 

Entscheidung der Pflegekasse

Nach der Begutachtung erstellt der Medizinische Dienst ein Gutachten und empfiehlt der Pflegekasse die Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad. Die Pflegekasse entscheidet dann auf dieser Grundlage und teilt das Ergebnis schriftlich mit. 

Bewilligung eines höheren Pflegegrads

Wird die Höherstufung bewilligt, gelten die höheren Leistungen rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung

Rechtliche Schritte bei Ablehnung

Wird der Antrag abgelehnt oder der Pflegegrad nicht wie gewünscht erhöht, besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Die Pflegekasse prüft dann den Fall erneut, oft mit einer weiteren Begutachtung. 

  • Widerspruch: Innerhalb eines Monats nach Zugang des Ablehnungsbescheids kann schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Das Schreiben muss nicht umfangreich sein, sollte aber die Gründe für die Ablehnung und die veränderte Pflegesituation klar benennen. Es empfiehlt sich, das Gutachten des Medizinischen Dienstes anzufordern und gezielt auf mögliche Fehler oder unberücksichtigte Aspekte hinzuweisen.
  • Klage beim Sozialgericht: Bleibt auch der Widerspruch erfolglos, kann innerhalb eines weiteren Monats Klage beim zuständigen Sozialgericht eingereicht werden. Das Verfahren ist für Kläger grundsätzlich kostenfrei, es fallen keine Gerichtskosten an. Die Unterstützung durch einen Anwalt ist nicht vorgeschrieben, aber in der Praxis sehr zu empfehlen, da das Verfahren komplex sein kann. Das Sozialgericht prüft den Fall unabhängig und kann eine erneute Begutachtung anordnen. Im Erfolgsfall kann die Pflegekasse verpflichtet werden, die Anwaltskosten zu übernehmen. Die Dauer eines Klageverfahrens variiert, es kann jedoch mehrere Monate bis hin zu einem Jahr oder länger dauern.

Pflegegrad erhöhen ohne Begutachtung

Für eine Höherstufung des Pflegegrades ist nicht immer eine erneute persönliche Begutachtung durch den MDK zwingend notwendig. Wenn der Gesundheitszustand ausreichend dokumentiert ist, etwa durch eine Pflegedokumentation, kann der Gutachter auch auf die vorhandenen Unterlagen zurückgreifen. 

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Wann sollte ich einen Anwalt hinzuziehen?

Ein Anwalt für Sozialrecht ist nicht zwingend erforderlich, kann aber in bestimmten Situationen sehr hilfreich sein. Besonders ratsam ist es, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, wenn...

  • die Pflegekasse den Antrag auf Höherstufung trotz offensichtlicher Verschlechterung ablehnt,
  • der Widerspruch ebenfalls erfolglos bleibt,
  • formale oder inhaltliche Fehler im Gutachten oder Bescheid vorliegen,
  • Unsicherheiten bezüglich der rechtlichen Möglichkeiten bestehen.

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