Einvernehmliche Auflösung Arbeitsvertrag

Einvernehmliche Auflösung Arbeitsvertrag

Inhaltsverzeichnis

Öffnet das Inhaltsverzeichnis

Wann lohnt sich die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrags?

Der Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung, bei der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam die Bedingungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich festlegen. Aufhebungsverträge (auch Auflösungsverträge) sind nur wirksam, wenn sie eigenhändig von beiden Parteien unterschrieben werden (§ 623 BGB). 

Steht Ihnen eine Abfindung zu? Jetzt Abfindung online berechnen!

Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis beenden möchten, stehen Ihnen grundsätzlich zwei Wege offen: die Kündigung oder der Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Beide Varianten haben unterschiedliche Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden sollten, um eine rechtssichere und möglichst konfliktfreie Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen.

Wege zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber bestehen mehrere Möglichkeiten, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Wichtig ist, die persönliche Situation sowie rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere Kündigungsfristen, Kündigungsschutz und mögliche individuelle Vereinbarungen aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung, zu berücksichtigen. 


Mit unserem Abfindungsrechner können Sie in 2 Minuten Ihre mögliche Abfindung berechnen!

Ordentliche Kündigung

Als Arbeitnehmer haben Sie jederzeit das Recht, Ihr Arbeitsverhältnis ordentlich, das heißt unter Einhaltung einer Kündigungsfrist, zu kündigen. Welche Kündigungsfrist Sie einhalten müssen, kann sich aus Ihrem Arbeitsvertrag, eventuell geltenden Betriebsvereinbarungen oder einem Tarifvertrag ergeben, der auf Ihr Arbeitsverhältnis Anwendung findet. Ist nichts geregelt oder wird auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen, so beträgt diese nach § 622 BGB in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Wer selbst kündigt, muss jedoch beachten, dass die Agentur für Arbeit bei Eigenkündigungen ohne wichtigen Grund eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld I verhängen kann (in der Regel bis zu 12 Wochen nach § 159 SGB III).

Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit der beide Seiten das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden. Dabei werden Zeitpunkt und Konditionen individuell geregelt. Oftmals finden sich hier auch Regelungen über die Zahlung einer Abfindung. Ein Anspruch auf Abfindung besteht allerdings nicht, sondern ist fast immer Verhandlungssache. Ausnahmen gelten dann, wenn der Arbeitgeber durch einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder einen Sozialplan zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet wird. Ein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht gibt es in der Regel nicht. Lediglich die Möglichkeit einer Anfechtung wegen Täuschung oder Druck kann im Einzelfall in Betracht kommen.

Für Arbeitgeber sind Aufhebungsverträge attraktiv, wenn sie sich von einem Angestellten trennen wollen und so einen möglicherweise bestehenden Kündigungsschutz umgehen können oder sicher gehen wollen, dass eine gerichtliche Überprüfung der Kündigungsgründe nicht stattfindet. Für Arbeitnehmer können sich Vorteile ergeben, etwa durch Verhandlungen zu einer Abfindung, zur Freistellung oder zur Gestaltung des Arbeitszeugnisses. Gleichzeitig tragen Arbeitnehmer allerdings das Risiko, dass auch hier eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I verhängt werden kann, da die Agentur die Arbeitslosigkeit regelmäßig als „selbst herbeigeführt“ einstuft.

Sie haben eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten? Prüfen Sie jetzt in unter 2 Minuten Ihren Abfindungsanspruch.

Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags

Vorteile des Aufhebungsvertrags

  1. Flexible Gestaltung des Beendigungszeitpunkts, unabhängig von gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen.
  2. Möglichkeit, Konditionen wie Abfindung, Freistellung, Resturlaub, Zeugnisinhalt oder Sonderleistungen direkt zu verhandeln.
  3. Möglichkeit einer für beide Seiten konfliktfreien Trennung ohne gerichtliches Kündigungsschutzverfahren.
  4. Bessere Kontrolle über Übergaben und den eigenen Austritt.

Nachteile des Aufhebungsvertrags

  1. Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I von bis zu 12 Wochen.
  2. Kein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung; diese muss ausdrücklich vereinbart sein.
  3. Wurde zwischen den Betriebsparteien (Arbeitgeber und Betriebsrat) ein Sozialplan verhandelt, so kann der Abschluss eines Aufhebungsvertrags den Verlust von Ansprüchen aus dem Sozialplan nach sich ziehen.
  4. Kein Widerrufsrecht, sondern nur eingeschränkte Anfechtungsmöglichkeiten.

Vor- und Nachteile der ordentlichen Kündigung

Ebenso wie die einvernehmliche Auflösung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags bringt auch die ordentliche Kündigung sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich.

Vorteile der ordentlichen Kündigung

  1. Volle Planungssicherheit durch die Einhaltung der Kündigungsfrist.
  2. In der Regel keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, wenn die geltende  Fristen eingehalten werden und ein wichtiger Grund für die Kündigung bestehtz. B.B. Mobbing, gesundheitliche Gründe, unzumutbare Arbeitsbedingungen).
  3. Möglichkeit, während der Kündigungsfrist noch offene Ansprüche (z. B. Resturlaub, Überstunden, offene Entgeltzahlungen) zu klären.

Direkt zum Hopkins-Abfindungsrechner

Nachteile der ordentlichen Kündigung

  1. Kündigungsfristen können einen schnellen Wechsel in eine neue Stelle verzögern.
  2. Längere Anwesenheit im bisherigen Betrieb kann bei belastetem Verhältnis schwerfallen.
  3. Weniger Flexibilität, da geltende Kündigungsfristen bindend sind.
  4. Potentielle Zunahme von Konflikten während der Kündigungsfrist.

Die Entscheidung zwischen Aufhebungsvertrag und Kündigung hängt stark von den individuellen Rahmenbedingungen ab. Während die ordentliche Kündigung meist eine sichere, aber weniger flexible Lösung darstellt, bietet der Aufhebungsvertrag mehr Gestaltungsspielraum, allerdings verbunden mit Risiken, insbesondere im Hinblick auf das Arbeitslosengeld. Eine sorgfältige Prüfung der persönlichen Situation und eine rechtliche Beratung sind daher dringend zu empfehlen, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Jetzt mögliche Abfindung berechnen:

Zum Abfindungsrechner

Mehr zum Thema

Arbeitsvertrag