Ab wann greift eine Rechtsschutzversicherung?

Ab wann greift eine Rechtsschutzversicherung?

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Ab welchem Zeitpunkt eine Rechtsschutzversicherung greift, ist von den jeweiligen Vertragskonditionen abhängig. Häufig beinhalten Rechtsschutzversicherungen eine Wartezeit, einige bieten jedoch auch Rechtsschutz ab dem Moment des Vertragsschluss.

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Versicherungsbeginn

Der Abschluss eines Rechtsschutzversicherungsvertrags markiert zunächst nur den Beginn des Vertragsverhältnisses (formeller Versicherungsbeginn). Der eigentliche Versicherungsschutz, also die Übernahme von Kosten im Leistungsfall, setzt oft erst später ein (materieller Versicherungsbeginn).

Wartezeit

Während der Wartezeit übernimmt die Rechtsschutzversicherung noch keine Leistungen. Ist der Versicherungsfall bereits vor Vertragsbeginn oder während der Wartezeit eingetreten, besteht kein Versicherungsschutz. So wird sichergestellt, dass nicht erst eine Versicherung abgeschlossen wird, wenn der Rechtsstreit bereits vor der Tür steht.

Eintritt des Versicherungsfall

Entscheidend dafür ist der sogenannte Versicherungsfall beziehungsweise das Schadensereignis. Eine Rechtsschutzversicherung deckt Ereignisse ab, die nach Vertragsbeginn und nach Ablauf einer eventuellen Wartezeit eintreten. Ein Schadenereignis ist der konkrete Umstand, der den Rechtsstreit auslöst. Das kann ein Verkehrsunfall sein, die Kündigung durch den Arbeitgeber, der Erhalt einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung oder eine Auseinandersetzung mit einem Nachbarn.

Ab wann greift eine Rechtsschutzversicherung?
Ab wann greift eine Rechtsschutzversicherung?

Dauer der Wartezeit: Wie lange muss ich warten?

Die Länge der Wartezeit variiert je nach Versicherer und dem spezifischen Rechtsgebiet. Es gibt keinen allgemeingültigen Zeitpunkt, ab dem eine Rechtsschutzversicherung greift. Üblicherweise beträgt die Wartezeit ein Monat bis drei Monate. Es gibt jedoch auch Rechtsschutzversicherungen, die sofort greifen, und Versicherungen mit einer Wartezeit von 6 oder mehr Monaten.

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Greift die Rechtsschutzversicherung bei einem aktuellen Rechtsstreit sofort?

Wenn Sie jetzt, also unmittelbar nach dem Abschluss Ihrer Versicherung, einen Rechtsstreit haben, greift Ihre Rechtsschutzversicherung in den allermeisten Fällen nicht sofort. Das Schadenereignis, das den Streit ausgelöst hat, muss zum Zeitpunkt des Leistungsfalls außerhalb der Wartezeit liegen.

Haben Sie beispielsweise gestern Ihren Rechtsschutzversicherungsvertrag mit einer Wartezeit unterschrieben und heute erhalten Sie eine Kündigung Ihres Arbeitgebers, dann greift der Arbeitsrechtsschutz in der Regel nicht, da die vereinbarte Wartezeit noch nicht abgelaufen ist. Selbst wenn das Ereignis in die Wartezeit fällt, kann es sein, dass es überhaupt nicht versichert ist.

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Alternativen, wenn die Rechtsschutzversicherung (noch) nicht greift

Es gibt tatsächlich einige Möglichkeiten oder Konstellationen, unter denen eine Wartezeit verkürzt oder gar nicht erst anfällt:

  • Nahtloser Wechsel des Versicherers:
    Wenn Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung hatten und nun zu einem neuen Anbieter wechseln, kann die Wartezeit entfallen. Dies ist in aller Regel jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft, etwa dass die Deckungssummen und der Umfang des Versicherungsschutzes vergleichbar sein müssen.
  • Spezielle Tarife oder Angebote:
    Manche Versicherer bieten für bestimmte Bausteine einen Rechtsschutz ohne Wartezeit an, oft als Premium Tarif. Diese Rechtsschutztarife sind dann für gewöhnlich kostspieliger. Hier lohnt sich immer ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen und den Versicherungsschein.
  • Rechtsberatung ohne Rechtsschutzversicherung:
    Wenn die Rechtsschutzversicherung noch nicht greift, können Sie immer auch eine Rechtsberatung als Selbstzahler buchen. Gerade eine Erstberatung ist kostentechnisch überschaubar und gibt bereits einen guten Überblick über die möglichen Handlungsoptionen und Risiken im jeweiligen Anliegen. Die Kanzlei Hopkins bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Rechtsberatung schnell und einfach online zu buchen.


Nachteile der Wartezeit

Wenn Sie ein Rechtsproblem haben und Ihre Rechtsschutzversicherung noch nicht greift, ist es besonders wichtig, trotzdem die laufenden Fristen im Auge zu behalten. Besonders beim Einlegen von Widersprüchen, Einsprüchen oder Klagen gelten oft Fristen von wenigen Wochen und ein späteres Handeln ist nicht mehr möglich.

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