Arbeitsgericht Stendal

Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in der Hansestadt Stendal oder im Bezirk Stendal verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.

Kontakt

Telefonnummer:
(03931) 585-000

Adresse

Scharnhorststraße 42
39576
Hansestadt Stendal

Zuständigkeit

Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Stendal erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.

Wir sind für Sie da!

Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.

Sie benötigen Unterstützung am

Arbeitsgericht Stendal

?

Jetzt Termin vereinbaren