Arbeitsgericht Siegen

Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Siegen, im Kreis Siegen-Wittgenstein oder im Kreis Olpe verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.

Kontakt

Telefonnummer:
(0271) 384561-0

Adresse

Koblenzer Straße 7
57072
Siegen

Zuständigkeit

Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Siegen erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht Hamm als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.

Wir sind für Sie da!

Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.

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