Arbeitsgericht Freiburg

Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Freiburg im Breisgau oder im Bezirk Freiburg im Breisgau verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.

Kontakt

Telefonnummer:
(0761) 7080-0

Adresse

Habsburgerstraße 103
79104
Freiburg im Breisgau

Zuständigkeit

Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Freiburg erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.

Wir sind für Sie da!

Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.

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Arbeitsgericht Freiburg

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