Arbeitsgericht Dresden

Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Dresden, im Landkreise Meißen oder im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.

Kontakt

Telefonnummer:
(0351) 446-0

Adresse

Hans-Oster-Straße 4
Fachgerichtszentrum
1099
Dresden

Zuständigkeit

Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Dresden erst-instanzlich zuständig ist, entscheidet das Sächsische Landesarbeitsgericht als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.

Wir sind für Sie da!

Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.

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Arbeitsgericht Dresden

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