Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Dresden erst-instanzlich zuständig ist, entscheidet das Sächsische Landesarbeitsgericht als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.
Kontakt
Adresse
Hans-Oster-Straße 4
Fachgerichtszentrum
Zuständigkeit
Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Dresden, im Landkreise Meißen oder im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.
Wir sind für Sie da!
Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.