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Was gehört alles zum Verkehrsstrafrecht?

Zu den Fällen im Verkehrsstrafrecht gehören zum Beispiel Unfallflucht, das Fahren ohne Fahrerlaubnis, aber auch Nötigung im Straßenverkehr, sowie Alkohol oder Drogen am Steuer.
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Was gehört alles zum Verkehrsstrafrecht?
Was unterscheidet Ordnungswidrigkeit und Straftat im Verkehrsrecht?

Was unterscheidet Ordnungswidrigkeit und Straftat im Verkehrsrecht?

Ordnungswidrigkeit und Straftat werden nach der Schwere des Tatbestands unterschieden. Wenn ein Verkehrsdelikt so schwerwiegend ist, dass es nicht als Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet werden kann, wird der Verstoß als Straftat geahndet und bestraft. In der Konsequenz unterscheiden sich auch die Bestrafungen: Ordnungswidrigkeiten werden nach feststehenden Sätzen des Bußgeldkatalogs mit Punkten in Flensburg, Bußgeldern oder Fahrverboten bestraft. Bei Verkehrsstraftaten wird die Höhe der Strafe individuell von einem Gericht festgelegt. Neben Geldstrafen und Entzug der Fahrerlaubnis können auch Freiheitsstrafen drohen.
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Was zählt als Verkehrsstraftat?

Zu den häufigsten Verkehrsstraftaten gehören unter anderem das Fahren ohne Fahrerlaubnis, Alkohol am Steuer und Nötigung.
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Warum Hopkins Rechtsanwälte?

Warum Hopkins Rechtsanwälte?

Bei Hopkins liegt der Fokus auf den Mandanten, wir bieten flexible Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und haben Verständnis für die Feinheiten eines jeden Falls. ‍ Mit transparenter Arbeitsweise, innovativer Technologie und erstklassigen Anwälten sorgen wir dafür, dass jeder seine Rechte geltend machen kann.

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Wie kann Hopkins bei einer Verkehtsstraftat helfen?

Bei Hopkins bieten wir Ihnen eine schnelle und völlig kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls! Nach unserer kostenfreie Ersteinschätzung können wir Sie zu Ihren Erfolgsaussichten und den rechtlichen Optionen beraten. Durch unser divers aufgestellt Experten können wir Ihnen auch in überschneidenden Rechtsgebieten kompetent zur Seite stehen. Etwa, wenn Ihnen im Rahmen eines Führerscheinentzugs eine Kündigung durch den Arbeitgeber droht.
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Was unsere Mandanten sagen

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