Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.

Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.

Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.

Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
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Die Kanzlei hat sich meinem Anliegen angenommen und mich in meinem Sinne zu meiner vollsten Zufriedenheit vertreten und unterstützt. Ohne die Unterstützung hätte ich mein Recht vor dem Sozialgericht nicht durchsetzen können. Vielen Dank auch für die einfache Kommunikation per E-Mail und die schnellen Rückmeldungen. Die Kanzlei und den Rechtsanwalt Kirk kann ich ohne Einschränkungen weiterempfehlen.
Christian Schulz
Hopkins Mandant
Ich habe mich durch die Anwälte zu jedem Zeitpunkt super vertreten gefühlt. Die Kommunikation verlief freundlich und für mich als Laien verständlich. Ich wurde stets up to date, per Mail und Mobil gehalten. Das Verfahren kam zügig zum positiven Abschluss, sprich zu unseren Gunsten. Ich bin rundum zufrieden und bedanke mich ganz herzlich für die kompetente Unterstützung!
Nicole
Hopkins Mandantin
Unsere Anwälte und Fachanwälte für Sozialrecht sind darauf spezialisiert, Ansprüche gegen bestimmte Sozialleistungsträger wie Jobcenter, Krankenkassen, Pflegekassen und Rentenversicherungen geltend zu machen. Diese Ansprüche können sich zum Beispiel auf Sachleistungen wie Reha-Maßnahmen und Krankenbehandlung oder auf Geldleistungen wie BAföG, Wohngeld und Renten beziehen.
Grundsätzlich sollten Sie darauf Acht geben, dass Sie von Anfang an umfassende und transparente Informationen zu Ihren Erfolgschancen, den nächsten Handlungsschritten und allen möglichen Kosten erhalten. Außerdem sollten Sie recherchieren, ob es Erfahrungsberichte oder Bewertungen von früheren Mandanten gibt. So können sie sich einen unabhängigen Eindruck verschaffen.
Es kann vorkommen, dass das Jobcenter oder die Arbeitsagentur von Ihnen Geld zurückverlangt. Oftmals sind diese Rückforderungen in den Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden jedoch viel zu hoch angesetzt und fehlerhaft.
Daneben verhängen die Ämter immer wieder Sperrzeiten oder ein Ruhen des Arbeitslosengeldes, wodurch Sie unverschuldet in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten können. Wir bieten Ihnen deutschlandweit Hilfe bei sämtlichen Problemen mit dem Arbeitsamt (Agentur für Arbeit) oder dem Jobcenter.
Hopkins Fachanwälte und Anwälte für Sozialrecht unterstützen Sie mit und ohne Rechtsschutzversicherung. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel alle anfallenden Kosten (entsprechend Ihrer Police). Natürlich übernehmen wir in diesem Fall auch die Kommunikation mit Ihrer Versicherung. Für Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir verschiedene Finanzierungsmodelle, die eine Vertretung zu einem unschlagbaren Preis möglich machen.
Häufig sind Bewilligungsbescheide vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur fehlerhaft. Dies kann auch bei sogenannten vorläufigen Bewilligungsbescheiden vorkommen, also bei Personen mit schwankendem Einkommen (beispielsweise bei Selbständigen oder Freelancern). Es besteht die Gefahr, dass Ihnen zu wenig Arbeitslosengeld bewilligt wurde.