Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.
Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.
Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
Besten Dank für die Prüfung meiner Unterlagen und der Arbeit die Sie für mich kompetent erledigt haben. Sie haben mir mit Ihrer freundlichen Expertise die Frustration genommen und lassen mich nun positiv in die Zukunft blicken.
Es passt fachlich, sowie menschlich!
Sehr zu empfehlen! 😉
Beste Grüße T. K.
Tobias Köbler
Hopkins Mandant
Einfach Top.
Es ging alles sehr schnell und unkompliziert.
Aufjedenfall zum empfehlen.
Vielen Dank für alles
Camy B.
Hopkins Mandantin
Besonders wichtig sind die Nennung der Vertragsparteien, der Kaufgegenstand samt Mängeln, der Kaufpreis, Details zu Fälligkeit, Übergabe und Besitzübergang, sowie sämtliche Belastungen (beispielsweise Grundschulden oder Nießbrauch). Darüberhinaus können in Immobilienverträgen auch weitere Klauseln zum Beispiel zur Grunderwerbsteuer, zu den Kosten für Notar und Grundbuch oder zur Maklerprovision aufgeführt werden.
Erst mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags ist der Immobilienkaufvertrag rechtskräftig. Diese Beurkundung unterliegt strengen Anforderungen im Form und Ablauf, beispielsweise muss der Immobilienkaufvertrag vom Notar vorgelesen werden.
Wir bei Hopkins bieten Ihnen von Anfang an eine transparente Beratung zu möglichen Kosten und den nächsten Schritten beim Immobilienkauf. Gern prüfen unsere Anwälte für Sie Ihren angebotenen Kaufvertrag. Sollten wir unwirksame oder unfaire Klauseln in Ihrem Immobilienkaufvertrag entdecken, können wir gern auch die Verhandlung darüber mit dem Verkäufer der Immobilie übernehmen.
Für den Immobilienkaufvertrag ist in der Regel der Notar zuständig. Die genaue Höhe der Kosten sind in der Gebührenverordnung des jeweiligen Bundeslands geregelt.
Der Vorvertrag enthält alle mit dem Käufer und dem Verkäufer vereinbarten Klauseln und Details. Beide Parteien haben zwei Wochen Zeit, um den Vorvertrag ausgiebig zu prüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzuschlagen. Rechtlich gesehen hat der Vorvertrag jedoch keinerlei Bedeutung.