Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.
Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.
Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
Kann ich allen nur 100% empfehlen. Richtig freundlich, kompetent und darauf bedacht wirklich zu helfen und einem nicht unnötig das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Kunde
Hopkins Mandantin
Die Beratung war einfach super schnell und sachlich und es hat einen gut geholfen. Ich kann diese Kanzlei nur weiter empfehlen. Den ist eine Kanzlei wo es nicht nur um das Geld geht an erster Stelle sondern die einfach nur helfen wollen.
Lina 04
Hopkins Mandantin
Auch wenn enge Angehörige enterbt werden, haben sie einen Anspruch auf eine Mindestbeteiligung am Erbe. Anspruch auf den so genannten Pflichtteil, haben Kinder und (Ur-)Enkel, sowie Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Eltern des Erblassers. Wobei die Eltern des Erblassers nur pflichtteilberechtigt sind, wenn dieser keine Kinder hat oder diese bereits verstorben sind. Wer Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes hat, muss sich selbst um die Durchsetzung und Einforderung dieser kümmern.
Nur in Ausnahmefällen kann nahestehenden Verwandten auch der Anspruch auf einen Pflichtteil entzogen werden. Dies ist unter anderem der Fall, wenn eine der nahestehenden Verwandten einem anderen nahestehenden Verwandten des Erblassers nach dem Leben trachten oder sich dessen sogar schuldig gemacht haben. Ein weiterer Grund, der den Entzug des Pflichtteils legitimiert sind verurteilte schwere vorsätzliche Straftaten (ohne Bewährung und von über einem Jahr), die es für den Erblasser unzumutbar machen, den Anspruch auf den Pflichtteil zu gewähren.
Der Anspruch auf den Pflichtteil muss gegenüber den Erben geltend gemacht werden. Ratsam ist es diese Forderung schriftlich, per Einschreiben und und unter angemessener Fristsetzung an den oder die Erben zu stellen. Bei der Geltendmachung der Ansprüche lauern allerdings oft Hindernisse und Auseinandersetzungen mit den Erben. Sollten Sie den Ihnen zustehenden Pflichtteil nicht erhalten, lässt sich dieser notfalls auch vor Gericht einklagen.
Der Pflichtteil entspricht immer der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Um den individuellen Pflichtteil zu errechnen, müssen also sowohl die gesetzliche Erbquote als auch der Wert der Erbschaft (Aktiva minus Passiva des Nachlasses) herangezogen werden. Darüberhinaus muss in manchen Fällen auch das Vermögen, das schon zu Lebzeiten verschenkt wurde, mit berücksichtigt werden.
Bei Hopkins geben wir Ihnen Auskunft über Ihre erbrechtlichen Ansprüche und berechnen die konkrete Höhe Ihres Pflichtanteils. Im Rahmen der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen ist dies in unserem Mandant enthalten. Wir können aber auch unabhängig davon außergerichtlich sowie gerichtlich Ihre korrekten Ansprüche geltend machen.