Wem steht ein Pflichtteil des Erbes zu?

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Der Anspruch auf den Pflichtteil muss gegenüber den Erben geltend gemacht werden. Ratsam ist es diese Forderung schriftlich, per Einschreiben und und unter angemessener Fristsetzung an den oder die Erben zu stellen. Bei der Geltendmachung der Ansprüche lauern allerdings oft Hindernisse und Auseinandersetzungen mit den Erben. Sollten Sie den Ihnen zustehenden Pflichtteil nicht erhalten, lässt sich dieser notfalls auch vor Gericht einklagen.
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Hopkins Mandantin
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Lina 04
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