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Hopkins Rechtsanwälte bieten Unterstützung in allen Bereichen des Verbraucherrechts. Wir beraten Sie rechtliche zu Ihrem Anliegen und legen für Sie bei der zuständigen Kasse Widerspruch gegen die Ablehnung Ihres Antrags ein. Wenn nötig, reichen wir selbstverständlich auch Klage ein.
Wir stehen Ihnen unter anderem bei folgenden Anliegen zur Seite:
Wir wurden von der Kanzlei Hopkins in einem Widerspruchsverfahren vor dem Sozialgericht wegen einer abgelehnten Kur unserer Tochter erfolgreich vertreten. Die Kommunikation verlief während des gesamten Verfahrens jederzeit reibungslos. Wir würden diese Kanzlei bei Bedarf jederzeit wieder in Anspruch nehmen.
Familie P. aus Leipzig
Hopkins Mandant
Sehr gute Kanzlei, ich habe Sie für eine Widerspruchsverfahren / Klage gegen die Krankenkasse benötigt. Sie haben schnell, präzise und stets in meinem Interesse gehandelt. Die Erreichbarkeit war super und auch die Kommunikation ließ keine Wünsche offen. Das erzielte Ergebnis war ganz in meinem Sinne und ich habe mein Recht erhalten.
Ch.A.
Hopkins Mandant