Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.
Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.
Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
Wir wurden von der Kanzlei Hopkins in einem Widerspruchsverfahren vor dem Sozialgericht wegen einer abgelehnten Kur unserer Tochter erfolgreich vertreten. Die Kommunikation verlief während des gesamten Verfahrens jederzeit reibungslos. Wir würden diese Kanzlei bei Bedarf jederzeit wieder in Anspruch nehmen.
Familie P. aus Leipzig
Hopkins Mandant
Sehr gute Kanzlei, ich habe Sie für eine Widerspruchsverfahren / Klage gegen die Krankenkasse benötigt. Sie haben schnell, präzise und stets in meinem Interesse gehandelt. Die Erreichbarkeit war super und auch die Kommunikation ließ keine Wünsche offen. Das erzielte Ergebnis war ganz in meinem Sinne und ich habe mein Recht erhalten.
Ch.A.
Hopkins Mandant
Bei Hopkins steht der Fokus auf den Mandanten, wir bieten flexible Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und haben Verständnis für die Feinheiten eines jeden Falls. Mit transparenter Arbeitsweise, innovativer Technologie und erstklassigen Anwälten sorgen wir dafür, dass jeder seine Rechte geltend machen kann.
Die Kosten eines Rechtsfalls sind immer unterschiedlich. Daran sollte es aber niemals scheitern. Unser Anspruch sind beste Ergebnisse, bei bestem Service, zu einem unschlagbaren Preis.
Hopkins Rechtsanwälte bieten Unterstützung in allen Bereichen des Sozialrechts. Wir beraten Sie zu Ihrem rechtlichen Anliegen, beantworten Ihre Fragen und legen für Sie bei der zuständigen Kasse Widerspruch gegen die Ablehnung Ihres Antrags ein. Wenn nötig, gehen wir selbstverständlich auch den gerichtlichen Weg, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Wir stehen Ihnen unter anderem bei folgenden Anliegen zur Seite:
Wenn Sie Widerspruch gegen einen Bescheid einlegen wollen, haben Sie in der Regel einen Monat Zeit. Sollte auf Ihrem Bescheid jedoch die Rechtsbehelfsbelehrung fehlen oder nicht korrekt sein, verlängert sich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr. Daher ist es auch hier oft hilfreich, den Ablehnungsbescheid von einem Rechtsanwalt auf mögliche Formfehler prüfen zu lassen.
Hopkins Fachanwälte und Anwälte für Sozialrecht unterstützen Sie mit und ohne Rechtsschutzversicherung. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese alle anfallenden Kosten (entsprechend Ihrer Police). Natürlich übernehmen wir in diesem Fall auch die Kommunikation mit Ihrer Versicherung. Für Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir verschiedene Finanzierungsmodelle, die eine Vertretung zu einem unschlagbaren Preis möglich machen.