Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.
Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.
Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
Vielen herzlichen Dank 😊. ohne Ihnen hätte ich keine Chance gehabt an mein. Geld vom Amt zubekommen. Es ging schnell und unkompliziert.👍👍👍
Frau Suchhardt
Hopkins Mandantin
Hallo, ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit von Hopkins.law. Ich hatte eine Situation mit dem Arbeitsamt, die für mich sehr stressig und schwierig war. Als ich mich bei Hopkins.law nur nach einem Hilfswort umschaute, wurde mein Fall alsbald mit viel Motivation und Positivität angenommen, die ich gar nicht mehr hatte. Zum Schluss wurde alles, bis auf das Letzte, richtig gemacht und Herr Böhme kam mit dem Widerspruch Erfolgreich durch. Ich habe auch excellente Beratung bekommen für die Zukunft. Ich kann Hopkins.law wirklich nur weiterempfehlen aufgrund von ströhmender Professionalität .
MfG
Vladislav
Herr Sakuto
Hopkins Mandant
Immer wieder kommt es vor, dass Bewilligungsbescheide der Arbeitsagentur oder des Jobcenters fehlerhaft sind. Auch bei den sogenannten "vorläufigen Bewilligungsbescheiden" kommt das immer wieder vor. Da die Gefahr besteht, dass Ihnen zu wenig Arbeitslosengeld bewilligt wurde, sollten Sie den Bescheid unbedingt von einer unabhängigen Stelle (zum Beispiel einer Anwaltskanzlei) prüfen lassen.
Wir unterstützen unsere Mandantinnen und Mandanten deutschlandweit aus unserem Standort in Berlin. Sollte es einen Gerichtstermin bei einem Sozialgericht geben, sind wir selbstverständlich für Sie auch vor Ort.
Unsere Anwälte und Fachanwälte für Sozialrecht sind darauf spezialisiert, Ansprüche gegen bestimmte Sozialleistungsträger wie Jobcenter, Krankenkassen, Pflegekassen und Rentenversicherungen geltend zu machen. Dazu gehört auch die Bescheide der jeweiligen Behörde auf Fehler zu prüfen und einen entsprechenden Widerruf einzulegen. Sollte sich so keine Lösung finden lassen, scheuen wir natürlich auch den Rechtsweg nicht.
Wir prüfen auch das für Sie! Im Rahmen der Beratungshilfe tragen Sie für das Widerspruchsverfahren weder Kosten noch Risiko, denn: Wenn wir gewinnen, zahlt der Gegner. Wenn wir verlieren, verzichten wir auf Ihre Selbstbeteiligung im Rahmen der Beratungshilfe und rechnen über das Gericht ab.
Mit nur wenigen Klicks können Sie Ihren Bewilligungsbescheid online hochladen und Ihr Problem kurz und knapp beschreiben. Wir prüfen Ihre Unterlagen kostenfrei und informieren Sie über Ihre persönlichen Erfolgsaussichten gegen den fehlerhaften Bescheid vorzugehen. Sollte es sich für Ihren persönlichen Fall anbieten, führen wir gerne auch das Widerspruchsverfahren gegen das zuständige Jobcenter oder die zuständige Arbeitsagentur für Sie durch. Schließlich sollen Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen.
Wenn Ihnen durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit zu wenig Arbeitslosengeld bewilligt wurde (ALG II oder ALG I), als Ihnen zusteht, kann das gravierende Folgen haben. Sie benötigen das Arbeitslosengeld in voller Höhe nämlich dringend, um Ihre laufenden Kosten wie die Miete zu bezahlen.