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Im Rahmen des außergerichtlichen Schuldenvergleichs muss der Schuldner die Kosten für die Rechtsberatung und die außergerichtliche Verhandlung mit den Gläubigern selbst tragen. Die Höhe der Kosten ist dabei im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt. Für Schuldner mit (sehr) geringem Einkommen, die eine Rechtsberatung oder eine außergerichtliche Vertretung benötigen, gibt es die Möglichkeit einen Beratungshilfeschein zu beantragen.
Weiß gar nicht wo ich anfangen soll....ich war überrascht von der freundlichen Art und Weise ...die nette Dame die das Vorgespräch führt und dir dann einen Termin (telefonisch) bei einem der Anwälte gibt war wirklich sehr sehr nett und der Anwalt war auch wirklich sehr nett und hilfsbereit. Ich kann Hopkins Rechtsanwälte zu 100% 👍 weiterempfehlen. Es war eine sehr schnelle und unbürokratisch Kostenlose Hilfe. So viel Freundlichkeit habe ich schon lange nicht mehr erlebt. Jeder Zeit wieder würde ich euch um Rat fragen.
Hopkins Mandant
Super nett und haben mir weitergeholfen wie ich den Fall weiter gehen soll und was passiert und passieren könnte..
danke
Hopkins Mandant