Haben Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten?

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Was ist besser: Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

Aufhebungsvertrag oder Kündigung haben beide Vorteile und Nachteile. Der wichtigste Unterschied zwischen einer Kündigung und einem Aufhebungsvertrag ist, dass ein Aufhebungsvertrag das Einverständnis (in Form einer Unterschrift) des Arbeitnehmers benötigt, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Eine Kündigung wird auch ohne Unterschrift gültig, wenn der Arbeitnehmer hiergegen nicht vorgeht. Gleichzeitig kann ein gut verhandelter Aufhebungsvertrag eine Kündigung und gegebenenfalls einen Kündigungsrechtsstreit verhindern. In beiden Fällen besteht die Möglichkeit auf eine Abfindung.
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Wird in allen Aufhebungsvertrag-Fällen Klage beim Arbeitsgericht eingereicht?

Wird in allen Aufhebungsvertrag-Fällen Klage beim Arbeitsgericht eingereicht?

Nicht in allen Fällen bei denen es um Aufhebungsvertrag geht, erheben wir eine Kündigungsschutzklage. Oftmals übernimmt der Anwalt auch eine vermittelnde Rolle und kann mit rechtlicher Expertise und Verhandlungserfahrung eine außergerichtliche Einigung bewirken.
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Benötige ich eine Rechtsschutzversicherung?

Alle anfallenden Kosten werden von Ihrer Versicherung getragen, sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben (bis auf eine geringe Selbstbeteiligung, sollten Sie eine solche mit Ihrer Versicherung vereinbart haben). In diesem Fall übernehmen wir natürlich die komplette Kommunikation mit Ihrer Versicherung. Für Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung vermitteln wir gerne alternative Finanzierungsmodelle, die eine rechtliche Vertretung ohne Kostenrisiko möglich machen.
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Lohnt es sich Klage beim Arbeitsgericht einzureichen?

Lohnt es sich Klage beim Arbeitsgericht einzureichen?

Die Ausgestaltung des Arbeitsrechts berücksichtigt die oftmals vorherrschende Ungleichheit der Verhandlungsposition des Arbeitgebers und des regelmäßig von ihm sozial abhängigen Arbeitnehmers. Dementsprechend arbeitnehmerfreundlich ist das Arbeitsrecht in Deutschland ausgestaltet. Wir beraten Sie gerne zu den Erfolgsaussichten Ihres individuellen Falles.

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In welchen Städten sind Hopkins Rechtsanwälte vertreten?

Wir unterstützen unsere Mandanten in ganz Deutschland aus unserem Standort in Berlin. Wenn es einen Gerichtstermin geben sollte, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.
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Was unsere Mandanten sagen

Hilfe beim Aufhebungsvertrag

Ich habe wegen einem Aufhebungsvertrag die Dienste benötigt. Der Service des Teams und speziell von Hr. Tuppat waren einwandfrei. Ich kann guten Gewissens diese Kanzlei empfehlen. Alles wurde telefonisch und per Email abgehandelt. Telefontermine waren jederzeit pünktlich und wurden sicher durchgeführt. Meine Wünsche wurden immer umgesetzt und wir haben unser Ziel erreicht. 5 Sterne!

Angela Semrau
Hopkins Mandantin

Eine runde Sachen!

Nachdem ich meinen Aufhebungsvertrag bekommen hatte, wurde der von den Hopkins Rechtsanwälten unter die Lupe genommen mit einer sehr guten Detailtiefe diese Analyse war ohne Kosten verbunden.Lediglich für die Aufnahme der Verhandlungen mit meinem AG wären Kosten entstanden und das zugehörige Angebot war moderat!Auch in der Nachverfolgung meiner Angelegenheit war Hopkins sehr angenehm und haben sich Aktualisierungen zum Status eingeholt.Am Ende ein angenehmer Partner, wenn es um solche arbeitsrechtslichen Vertragsangelegenheiten geht.

Carsten K.
Hopkins Mandant

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