Mit dem kostenfreien Hopkins-Abfindungsrechner können Sie in wenigen Minuten Ihren möglichen Anspruch auf Abfindung berechnen:
Zum AbfindungsrechnerWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.
Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.
Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
Ich kann die Kanzlei nur empfehlen! Ich bin über Internetsuche zum Thema Arbeitsrecht auf sie gestoßen und habe innerhalb von wenigen Tagen alle meine Sorgen lösen können. Die telefonische Beratung und der Beistand waren super. Danke!
Mel
Hopkins Mandantin
Nachdem ich meinen Aufhebungsvertrag bekommen hatte, wurde der von den Hopkins Rechtsanwälten unter die Lupe genommen mit einer sehr guten Detailtiefe diese Analyse war ohne Kosten verbunden.Lediglich für die Aufnahme der Verhandlungen mit meinem AG wären Kosten entstanden und das zugehörige Angebot war moderat!Auch in der Nachverfolgung meiner Angelegenheit war Hopkins sehr angenehm und haben sich Aktualisierungen zum Status eingeholt.Am Ende ein angenehmer Partner, wenn es um solche arbeitsrechtslichen Vertragsangelegenheiten geht.
Carsten K.
Hopkins Mandant
Aufhebungsvertrag oder Kündigung haben beide Vorteile und Nachteile. Der wichtigste Unterschied zwischen einer Kündigung und einem Aufhebungsvertrag ist, dass ein Aufhebungsvertrag das Einverständnis (in Form einer Unterschrift) des Arbeitnehmers benötigt, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Eine Kündigung wird auch ohne Unterschrift gültig, wenn der Arbeitnehmer hiergegen nicht vorgeht. Gleichzeitig kann ein gut verhandelter Aufhebungsvertrag eine Kündigung und gegebenenfalls einen Kündigungsrechtsstreit verhindern. In beiden Fällen besteht die Möglichkeit auf eine Abfindung.
Alle anfallenden Kosten werden von Ihrer Versicherung getragen, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben (bis auf eine geringe Selbstbeteiligung sollten Sie eine solche mit Ihrer Versicherung vereinbart haben). In diesem Fall übernehmen wir natürlich die komplette Kommunikation mit Ihrer Versicherung. Für Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung vermitteln wir gerne alternative Finanzierungsmodelle, die eine rechtliche Vertretung zum besten Preis möglich machen.
Die Ausgestaltung des Arbeitsrechts berücksichtigt die oftmals vorherrschende Ungleichheit der Verhandlungsposition des Arbeitgebers und des regelmäßig von ihm sozial abhängigen Arbeitnehmers. Dementsprechend arbeitnehmerfreundlich ist das Arbeitsrecht in Deutschland ausgestaltet. Wir beraten Sie gerne zu den Erfolgsaussichten Ihres individuellen Falles.
Nicht in allen Fällen, bei denen es um einen Aufhebungsvertrag geht, erheben wir eine Kündigungsschutzklage. Oftmals übernimmt der Anwalt auch eine vermittelnde Rolle und kann mit rechtlicher Expertise und Verhandlungserfahrung eine außergerichtliche Einigung bewirken.
Wir unterstützen unsere Mandanten in ganz Deutschland aus unserem Standort in Berlin. Wenn es einen Gerichtstermin geben sollte, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.