Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
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Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.

Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.

Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.

Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
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Hopkins Mandantin
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Hopkins Mandantin
Eine Aufenthaltserlaubnis kann erteilt werden für Menschen deren Aufenthalt einen bestimmten Zweck erfüllt. Zum Beispiel wenn Sie in Deutschland eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren, die Familie zusammengeführt wird, es eine Erwerbstätigkeit gibt.
Generell benötige EU-Bürger keine Aufenthaltserlaubnis innerhalb der EU, denn sie genießen das Recht auf Freizügigkeit. Das bedeutet, Sie benötigen für die Einreise in andere Staaten der EU und den Aufenthalt dort keinen Aufenthaltstitel. Außerdem haben Sie in allen EU-Mitgliedsstaaten uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (kurz: BAMF) entscheidet über die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel für die kein Studium oder eine Arbeitsstelle nachgewiesen werden muss. Der Titel wird zum Beispiel an Familienmitglieder von Ausländern, die mit einer Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland leben, erteilt. Die Aufenthaltserlaubnis kann (nach geltendem Gesetz) verlängert oder in eine unbefristete Niederlassungserlaubnis umgewandelt werden.
Wir bei Hopkins helfen Ihnen bei allen rechtlichen Problem rund um den Aufenthaltstitel. Egal, ob es um die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geht, um den Widerspruch gegen den abgelehnten Aufenthaltsantrag oder um die gerichtliche Durchsetzung der Aufenthaltserlaubnis.