Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.
Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.
Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
Ich war mit allem sehr zufrieden, sehr gute Erreichbarkeit, sehr freundliche und hilfsbereite Kontakte.
Hopkins Mandantin
Ich war sehr mit Hopkins Rechtsanwälte , dem Telefonservice , der Schnelligkeit und der klaren, sachlichen gut erklärten Beratung zufrieden . Ich kann die Kanzlei jederzeit weiterempfehlen.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Kleineick
Kleineick
Hopkins Mandantin
Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Der Arbeitgeber kann Ihnen also ein Zeugnis nicht verweigern. Zudem haben Sie auch das Recht auf ein sogenanntes „qualifiziertes Zeugnis“, das nicht nur die Art und Dauer Ihrer Tätigkeit beschreibt, sondern auch eine Bewertung zu Ihrer Leistung abgibt. Diese Bewertung muss sowohl „wahrheitsgemäß“ als auch „wohlwollend“ sein und es ist üblich, dass Zeugnisse mit einer Note, die schlechter als „befriedigend“ ist, angegriffen werden können.
Es gibt allgemein anerkannte Formulierungen in Arbeitszeugnissen, die auf bestimmte Noten hinweisen. Somit entspricht die Formulierung „zu unserer Zufriedenheit" zum Beispiel der Schulnote „ausreichend“. Letztlich sollte das Gesamtzeugnis mindestens der Note „befriedigend“ entsprechen. Dazu sollte es im Gesamtkontext geprüft werden, was bei einem erfahrenen Anwalt nicht viel Aufwand verursachen sollte.
Bei Hopkins vertreten wir Arbeitnehmer aus allen Branchen und Berufsfeldern bezüglich eines Arbeitszeugnisses. Wir können für Sie einschätzen, welcher Note das Zeugnis entspricht, ob es sich lohnt, eine Verbesserung zu fordern, und können über diese Verbesserung auch direkt mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln. Wenn es sinnvoll ist, klagen wir selbstverständlich für Sie auch das Ihnen zustehende wohlwollende Zeugnis ein.
Ein Zeugnis der Note „ausreichend“ oder schlechter sollten Sie nicht stehen lassen. In jedem Fall haben Sie die Möglichkeit, Ihren Arbeitgeber zu bitten, das Zeugnis anzupassen, und sollte sich dieser nicht darauf einlassen, können Sie auch auf Erteilung eines besseren Zeugnisses klagen. Hierbei sollten Sie die Beratung eines Anwalts hinzuziehen, da eine Zeugnisklage nicht immer sinnvoll ist und das gewünschte Ergebnis (ein gutes Zeugnis) häufig auch außergerichtlich erzielt werden kann.
Für Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir verschiedene Finanzierungsmodelle, die eine Vertretung zum besten Preis möglich machen. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese alle anfallenden Kosten (entsprechend Ihrer Police). Natürlich übernehmen wir in diesem Fall auch die Kommunikation mit Ihrer Versicherung.