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Habe ich das Recht auf ein Arbeitszeugnis?

Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Der Arbeitgeber kann Ihnen also ein Zeugnis nicht verweigern. Zudem haben Sie auch das Recht auf ein sogenanntes "qualifiziertes Zeugnis", das nicht nur die Art und Dauer Ihrer Tätigkeit beschreibt, sondern auch eine Bewertung zu Ihrer Leistung abgibt. Diese Bewertung muss sowohl "wahrheitsgemäß" als auch "wohlwollend" sein und es ist üblich, dass Zeugnisse mit einer Note, die schlechter als "befriedigend" ist, angegriffen werden können.
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Habe ich das Recht auf ein Arbeitszeugnis?
Wie kann ich mich gegen ein schlechtes Arbeitszeugnis wehren?

Wie kann ich mich gegen ein schlechtes Arbeitszeugnis wehren?

Ein Zeugnis der Note "ausreichend" oder schlechter sollten Sie nicht stehenlassen. In jedem Fall haben Sie die Möglichkeit, Ihren Arbeitgeber zu bitten, das Zeugnis anzupassen und, sollte sich dieser nicht darauf einlassen, können Sie auch auf Erteilung eines besseren Zeugnisses klagen. Hierbei sollten Sie die Beratung eines Anwalts hinzuziehen, da eine Zeugnisklage nicht immer sinnvoll ist und das gewünschte Ergebnis (ein gutes Zeugnis) häufig auch außergerichtlich erzielt werden kann.
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Wie erkenne ich, ob mein Arbeitszeugnis gut ist?

Es gibt allgemein anerkannte Formulierungen in Arbeitszeugnissen, die auf bestimmte Noten hinweisen. Somit entspricht die Formulierung "zu unserer Zufriedenheit" zum Beispiel der Schulnote "ausreichend". Letztlich sollte das Gesamtzeugnis mindestens der Note "befriedigend" entsprechen. Dazu sollte es im Gesamtkontext geprüft werden, was bei einem erfahrenen Anwalt nicht viel Aufwand verursachen sollte.
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Wie erkenne ich, ob mein Arbeitszeugnis gut ist?
Wie kann mir Hopkins bei Erhalt eines Zeugnisses helfen?

Wie kann mir Hopkins bei Erhalt eines Zeugnisses helfen?

Bei Hopkins vertreten wir Arbeitnehmer aus allen Branchen und Berufsfeldern bezüglich eines Arbeitszeugnisses. Wir können für Sie einschätzen, welcher Note das Zeugnis entspricht, ob es sich lohnt eine Verbesserung zu fordern und können über diese Verbesserung auch direkt mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln. Wenn es sinnvoll ist, klagen wir selbstverständlich für Sie auch das Ihnen zustehende wohlwollende Zeugnis ein.

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Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, kann mir Hopkins trotzdem helfen?

Für Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir verschiedene Finanzierungsmodelle, die eine Vertretung ohne Kostenrisiko möglich machen. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese alle anfallenden Kosten. Natürlich übernehmen wir in diesem Fall auch die Kommunikation mit Ihrer Versicherung.
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, kann mir Hopkins trotzdem helfen?

Was unsere Mandanten sagen

Ich war mit allem sehr zufrieden

Ich war mit allem sehr zufrieden, sehr gute Erreichbarkeit, sehr freundliche und hilfsbereite Kontakte.

Hopkins Mandantin

ARBEITSZEUGNIS

Ich war sehr mit Hopkins Rechtsanwälte , dem Telefonservice , der Schnelligkeit und der klaren, sachlichen gut erklärten Beratung zufrieden . Ich kann die Kanzlei jederzeit weiterempfehlen.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Kleineick

Kleineick
Hopkins Mandantin

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