Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.
Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.
Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
Schnelle und einfache Kommunikation via Mail oder Telefon. Super Klageschrift. Tolles (gewünschtes) Ergebnis.
Hopkins Mandant
Extrem unkomplizierte Kommunikation. Ich war immer über alle wesentlichen Schritte informiert.
Zudem war ich mit dem erzielten Ergebnis im Sozialrecht äußerst zufrieden.
Pascal
Hopkins Mandant
Bei Hopkins beraten wir Sie bei allen Anliegen rund um den Pflegegrad, die Pflegeleistungen und pflegende Angehörige. Zum Beispiel wenn Ihr Antrag auf Erteilung eines Pflegegrads abgelehnt wurde oder Ihnen ein zu niedriger Pflegegrad erteilt wurde. Je genauer Sie Ihren Fall beschreiben, desto besser können wir Ihnen weiterhelfen. Als erfahrene Kanzlei für Pflege- und Sozialrecht kennen wir die Gesetzeslage genau und können Ihre Ansprüche und Erfolgschancen einschätzen. Neben der Prüfung von MDK-Gutachten und Bescheiden der Pflegekasse übernehmen wir für Sie selbstverständlich den Widerspruch und unterstützen Sie dabei, eine stichfeste Widerspruchsbegründung zu formulieren. Wenn nötig, legen wir für Sie Klage am zuständigen Sozialgericht ein und vertreten Ihre Interessen durchsetzungsstark im Verfahren.
Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Sie bei allen rechtlichen Problemen oder Fragen zum Thema Pflegebedürftigkeit, Pflegegrad und Leistungen der Sozialversicherung. Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn Ihr beantragter Pflegegrad abgelehnt wurde, wenn die Krankenkasse bestimmte Leistungen nicht übernehmen will oder wenn die Pflegegradeinstufung zu niedrig ausgefallen ist.
Es kann vorkommen, dass die Pflegekasse Ihren Antrag auf Feststellung von Pflegebedürftigkeit ablehnt oder Sie nur einen deutlich niedrigeren Pflegegrad anerkannt bekommen, als Ihnen eigentlich zusteht. Dann sollten Sie auf alle Fälle Widerspruch einlegen oder sich an einen Rechtsanwalt wenden, der den Pflege-Widerspruch für Sie übernimmt.
Hopkins Anwälte und Fachanwälte für Sozialrecht unterstützen Sie mit und ohne Rechtsschutzversicherung. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel alle anfallenden Kosten (im Rahmen Ihrer Police). Natürlich übernehmen wir in diesem Fall auch die Kommunikation mit Ihrer Versicherung. Für Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir verschiedene Finanzierungsmodelle, die eine Vertretung zu einem unschlagbaren Preis möglich machen.
Wenn auch Ihr Widerspruch gegen die Pflegegrad-Einstufung oder der Antrag auf Pflegeleistungen abgelehnt wurde, gibt es die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialgericht Klage einzureichen. Wir beraten Sie gerne zu den Erfolgsaussichten einer sozialrechtlichen Klage und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.