Rechtsberatung zum Versorgungsausgleich

Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.

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Es war noch nie einfacher, Ihr Recht in Anspruch zu nehmen

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.

Eine Person telefoniert und macht ein faires Angebot für eine Rechtsberatung
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Einschätzungs-
gespräch*

  1. Rechtsproblem einordnen
  2. Rückfragen klären
  3. Kostenmodell wählen

*entfällt bei Direktbuchung

Eine Frau mandatiert einen Online-Anwalt
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Angebot

  • Schriftliches Angebot
  • Konkrete Kostenübersicht
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Ein Anwalt sortiert Dokumente, die wichtig für eine Rechtsberatung sind
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Fallaufbereitung

  • Anmeldung im Mandantenportal
  • Unterlagen übermitteln
  • Rückfragen klären
Eine Rechtsanwältin berät online per Headset einen Mandaten
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Anwaltliche Beratung

  • Online Termin mit spezialisiertem Hopkins-Anwalt buchen
  • Entscheidung ob Vertretung gewünscht
Eine Person trägt eine Mappe mit Dokumenten für eine gerichtliche Verhandlung
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Anwaltliche Vertretung

  • Außergerichtlich und gerichtlich (je nach Fall und Wunsch)
  • Persönlicher Hopkins-Anwalt
  • Stets up-to-date
Beste Ergebnisse

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Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.

Bester Service

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Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.

Wir erklären auch komplexe Sachverhalte verständlich.

Unschlagbarer Preis

Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.

Top-Bewertung und Spitzenreiter in der Kategorie AnwaltAusgezeichnet mit dem deutschen Legal Tech KanzleipreisSicher durch SSL-ZertifikatMitglied der Rechtsanwalts-Kammer BerlinQualitätssiegel für Datenschutz

Das sagen unsere Mandanten...

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Perfekt organisiert, schnelle, kompetente Hilfe. Sehr freundlich. 🏅👍

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Sehr freundliches Team und die…

Sehr freundliches Team und die Telefongespräche haben sehr geholfen. Vielen Dank Vielen Dank,
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Wie funktioniert der Versorgungsausgleich bei Scheidung?

Für den Versorgungsausgleich sendet das Gericht die Versorgungsausgleich-Formulare zur Ausfüllen an beide Ehepartner und reicht diese dann zur Berechnung beim Rentenversicherungsträger ein. Für einen beschleunigten Ablauf können die Formulare auch direkt bei der Rentenversicherung angefragt werden. Wenn der Rentenversicherungsträger die Rentenansprüche ermittelt und vergleichen hat, bestimmt das Gericht den Termin für die Scheidung.

Kann man auf den Versorgungsausgleich verzichten?

Ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich ist nur auf Wunsch beider Ehegatten möglich, dann wird innerhalb des Scheidungsverfahrens ein "Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs" vereinbart. Diese Verzichtserklärung muss rechtssicher formuliert sein, da der Richter beim Scheidungstermin dessen Wirksamkeit prüft. Leichtfertig sollte man allerdings nicht auf den Versorgungsausgleich verzichten, da die spätere Rente ansonsten mitunter niedriger ausfällt.

Wie kann mir Hopkins bei Versorgungsausgleich helfen?

Bei Hopkins vertreten wir Paare und Ehepartner während des gesamten Scheidungsprozesses. Selbstverständlich beraten wir Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und den möglichen Fallstricken rund um das Thema Versorgungsausgleich. Bei einer erfolgreichen Mandatierung stehen wir Ihnen bei der rechtswirksamen Formulierung und der langfristig sinnvollen Gestaltung des Versorgungsausgleichs zur Seite.

Was ist ein Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich dient zur ausgleichenden Aufteilung der Rentenanwartschaft bei einer Scheidung. Oftmals sind die Rentenanwartschaft der Partner unterschiedlich hoch, zum Beispiel wenn einer der beiden in Teilzeit gearbeitet hat oder länger Elternzeit war.

Gibt es für den Versorgungsausgleich einen Anwaltszwang?

Da der Versorgungsausgleich der Rentenansprüche im gerichtlichen Verfahren zu erfolgen hat, besteht für die (Ex-)Ehegatten ein Anwaltszwang. Ohne Rechtsanwalt ist der Versorgungsausgleich nicht möglich, bei einer einvernehmlichen Scheidung steht es aber frei, ob gemeinsam ein Rechtsanwalt mandatiert wird oder sich beide für jeweils einen Anwalt entscheiden. Beim Verzicht auf den Versorgungsausgleich sollte unbedingt beachtet werden, dass auch dieser beim Notar beurkundet werden muss.