Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.
Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.
Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
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Hopkins Mandant
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Hopkins Mandant
Für den Versorgungsausgleich sendet das Gericht die Versorgungsausgleich-Formulare zur Ausfüllen an beide Ehepartner und reicht diese dann zur Berechnung beim Rentenversicherungsträger ein. Für einen beschleunigten Ablauf können die Formulare auch direkt bei der Rentenversicherung angefragt werden. Wenn der Rentenversicherungsträger die Rentenansprüche ermittelt und vergleichen hat, bestimmt das Gericht den Termin für die Scheidung.
Ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich ist nur auf Wunsch beider Ehegatten möglich, dann wird innerhalb des Scheidungsverfahrens ein "Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs" vereinbart. Diese Verzichtserklärung muss rechtssicher formuliert sein, da der Richter beim Scheidungstermin dessen Wirksamkeit prüft. Leichtfertig sollte man allerdings nicht auf den Versorgungsausgleich verzichten, da die spätere Rente ansonsten mitunter niedriger ausfällt.
Bei Hopkins vertreten wir Paare und Ehepartner während des gesamten Scheidungsprozesses. Selbstverständlich beraten wir Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und den möglichen Fallstricken rund um das Thema Versorgungsausgleich. Bei einer erfolgreichen Mandatierung stehen wir Ihnen bei der rechtswirksamen Formulierung und der langfristig sinnvollen Gestaltung des Versorgungsausgleichs zur Seite.
Der Versorgungsausgleich dient zur ausgleichenden Aufteilung der Rentenanwartschaft bei einer Scheidung. Oftmals sind die Rentenanwartschaft der Partner unterschiedlich hoch, zum Beispiel wenn einer der beiden in Teilzeit gearbeitet hat oder länger Elternzeit war.
Da der Versorgungsausgleich der Rentenansprüche im gerichtlichen Verfahren zu erfolgen hat, besteht für die (Ex-)Ehegatten ein Anwaltszwang. Ohne Rechtsanwalt ist der Versorgungsausgleich nicht möglich, bei einer einvernehmlichen Scheidung steht es aber frei, ob gemeinsam ein Rechtsanwalt mandatiert wird oder sich beide für jeweils einen Anwalt entscheiden. Beim Verzicht auf den Versorgungsausgleich sollte unbedingt beachtet werden, dass auch dieser beim Notar beurkundet werden muss.