Rechtsberatung zum Urlaub

Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.

Rechtsberatung buchen
check mark
Inkl. Dokumentenprüfung
check mark
Spezialisierte Anwälte
check mark
Kurzfristiges Beratungsgespräch

Es war noch nie einfacher, Ihr Recht in Anspruch zu nehmen

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.

Eine Person telefoniert und macht ein faires Angebot für eine Rechtsberatung
1

Einschätzungs-
gespräch*

  1. Rechtsproblem einordnen
  2. Rückfragen klären
  3. Kostenmodell wählen

*entfällt bei Direktbuchung

Eine Frau mandatiert einen Online-Anwalt
2

Angebot

  • Schriftliches Angebot
  • Konkrete Kostenübersicht
  • Online abschließen
Ein Anwalt sortiert Dokumente, die wichtig für eine Rechtsberatung sind
3

Fallaufbereitung

  • Anmeldung im Mandantenportal
  • Unterlagen übermitteln
  • Rückfragen klären
Eine Rechtsanwältin berät online per Headset einen Mandaten
4

Anwaltliche Beratung

  • Online Termin mit spezialisiertem Hopkins-Anwalt buchen
  • Entscheidung ob Vertretung gewünscht
Eine Person trägt eine Mappe mit Dokumenten für eine gerichtliche Verhandlung
5

Anwaltliche Vertretung

  • Außergerichtlich und gerichtlich (je nach Fall und Wunsch)
  • Persönlicher Hopkins-Anwalt
  • Stets up-to-date
Beste Ergebnisse

Beste Ergebnisse

Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.

Bester Service

Bester Service

Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.

Wir erklären auch komplexe Sachverhalte verständlich.

Unschlagbarer Preis

Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.

Top-Bewertung und Spitzenreiter in der Kategorie AnwaltAusgezeichnet mit dem deutschen Legal Tech KanzleipreisSicher durch SSL-ZertifikatMitglied der Rechtsanwalts-Kammer BerlinQualitätssiegel für Datenschutz

Das sagen unsere Mandanten...

Kann ich nur empfehlen

Nach einer unbegründeten und ungerechtfertigten fristlosen Kündigung bin ich durch Zufall bei der Anwaltskanzlei Hopkins gelandet, und ich kann nur sagen, es ist das beste was mir passieren konnte.Erst hat mir Rechtsanwalt Jörg Clauß und später Rechtsanwältin Diana Rösler mit Rat und Tat zur Seite gestanden...fristlose Kündigung wurde in eine fristgerechte Kündigung umgewandelt, und mein Urlaub und Überstunden wurden auch umgewandelt, so daß ich Dank Kanzlei Hopkins vier Monate frei gestellt bin und ich meinen Lohn nachgezahlt bekomme, das hätte ich ohne die Kanzlei Hopkins nicht allein geschafft, vielen Dank nochmal.
Also wie gesagt,ich kann die Kanzlei nur weiter empfehlen.

Patricia Marschalt
Hopkins Mandantin

Ich bin schlicht und ergreifend…

Ich bin schlicht und ergreifend begeistert. Draußen wütet Corona durchs Volk und diese Kanzlei schafft es, weiter zu arbeiten, ohne dass man als Mandant irgendwelche Defizite bemerkt. Diese Kanzlei hat dabei auch noch meine eigene Hauskanzlei (die für die erste Kontaktaufnahme alleine schon mehrere Tage verbrannt hat) in punkto Reaktionsfähigkeit, Beratung, Ideenreichtum, Professionalität und Zuverlässigkeit schon in der Phase um Längen ausgestochen, in der noch alles kostenlos und unverbindlich war. Die Kommunikation mit Frau Maier und ihren Kollegen war absolut tadellos, wenn man bedenkt, dass man wegen Corona einander nie zu Gesicht bekam, sondern alles am Telefon verhandelt hat. Selbst die gerichtliche Beurkundung geschah ohne irgendeine Verzögerung, absolut beachtlich.Wenn mich jetzt jemand Fragen würde, wen ich empfehlen würde, kann ich ihm Hopkins nur wärmstens empfehlen.

Thomas K.
Hopkins Mandant

Sie benötigen rechtliche Unterstützung?

Rechtsberatung buchen

Kann mein Arbeitgeber mich zwingen, Urlaub zu nehmen?

Überstunden müssen vom Arbeitgeber nur dann bezahlt werden, wenn diese auch angeordnet wurden. Allerdings muss das nicht unbedingt explizit geschehen. Auch wenn der Arbeitgeber Ihnen so viel Arbeit gibt, dass sie diese nicht ohne Überstunden schaffen, kann das als Anordnung gelten. In so einem Fall ist es sehr hilfreich, wenn Sie Ihren Arbeitgeber darauf hinweisen, dass Sie die Arbeit nicht ohne Überstunden schaffen.

Steht mir Urlaub in der "Probezeit" zu?

In den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses können Sie auch Urlaub nehmen, obwohl viele Arbeitnehmer diese Wartezeit (häufig als "Probezeit" bezeichnet) zunächst noch abwarten. Grundsätzlich steht Ihnen in dieser Zeit zwar noch nicht der gesamte Jahresanspruch zu, allerdings können Sie für jeden Monat ein Zwölftel Ihres Jahresurlaubs beanspruchen. Wenn Sie innerhalb der Wartezeit wieder ausscheiden, steht Ihnen dieser Urlaub auch zu und kann abgegolten werden.

Wie kann Hopkins bei Urlaubsansprüchen helfen?

Bei Hopkins beraten wir Arbeitnehmer aus allen Branchen und Berufsfeldern bezüglich der Urlaubssituation. Unsere Anwälte können Ihnen helfen, Ihren Urlaubsanspruch gegenüber Ihrem Arbeitgeber korrekt zu berechnen und auch durchzusetzen. Im Rahmen einer Kündigung beinhaltet unser Service die Abgeltung von Urlaubsansprüchen ohnehin. Wir helfen Ihnen aber auch gern in anderen Auseinandersetzungen bezüglich Ihres Urlaubs - zunächst immer außergerichtlich und auf Ihren Wunsch natürlich auch vor Gericht.

Wann verfällt mein Resturlaub aus dem letzten Jahr?

Ihr Urlaubsanspruch verfällt nur dann automatisch, wenn Sie tatsächlich in der Lage waren, Ihren bezahlten Jahresurlaub zu nehmen. Das ist nur der Fall, wenn Ihr Arbeitgeber Sie dazu aufgefordert hat, Ihren Urlaub zu nehmen und Sie rechtzeitig darauf hingewiesen hat, dass nicht genommene Urlaubstage zu einem bestimmten Zeitpunkt verfallen. Konnten Sie ihren Urlaub jedoch aufgrund von dringenden betrieblichen Gründen, wie z.B. notwendiger Mehrarbeit oder persönlichen Gründen, wie z.B. einer Erkrankung, nicht nehmen, kann Ihr Resturlaub auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden.

Haben ältere Arbeitnehmer einen höheren Urlaubsanspuch?

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer (ab Volljährigkeit) den gleichen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. In der Praxis haben aber ältere Beschäftigte oft mehr Urlaubstage, wenn sie schon für einen langen Zeitraum für das Unternehmen arbeiten. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf zusätzlichen Urlaub für ältere Mitarbeiter – das ist alleinige Sache des Arbeitgebers. (Ausnahme sind hier einige Tarifverträge, in denen eine Staffelung der Urlaubstage nach Lebensalter und / oder Beschäftigungsdauer geregelt ist.