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Kann mein Arbeitgeber mich zwingen, Urlaub zu nehmen?

Überstunden müssen vom Arbeitgeber nur dann bezahlt werden, wenn diese auch angeordnet wurden. Allerdings muss das nicht unbedingt explizit geschehen. Auch wenn der Arbeitgeber Ihnen so viel Arbeit gibt, dass sie diese nicht ohne Überstunden schaffen, kann das als Anordnung gelten. In so einem Fall ist es sehr hilfreich, wenn Sie Ihren Arbeitgeber darauf hinweisen, dass Sie die Arbeit nicht ohne Überstunden schaffen.
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Kann mein Arbeitgeber mich zwingen, Urlaub zu nehmen?
Wann verfällt mein Resturlaub aus dem letzten Jahr?

Wann verfällt mein Resturlaub aus dem letzten Jahr?

Ihr Urlaubsanspruch verfällt nur dann automatisch, wenn Sie tatsächlich in der Lage waren, Ihren bezahlten Jahresurlaub zu nehmen. Das ist nur der Fall, wenn Ihr Arbeitgeber Sie dazu aufgefordert hat, Ihren Urlaub zu nehmen und Sie rechtzeitig darauf hingewiesen hat, dass nicht genommene Urlaubstage zu einem bestimmten Zeitpunkt verfallen. Konnten Sie ihren Urlaub jedoch aufgrund von dringenden betrieblichen Gründen, wie z.B. notwendiger Mehrarbeit oder persönlichen Gründen, wie z.B. einer Erkrankung, nicht nehmen, kann Ihr Resturlaub auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden.
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Steht mir Urlaub in der "Probezeit" zu?

In den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses können Sie auch Urlaub nehmen, obwohl viele Arbeitnehmer diese Wartezeit (häufig als "Probezeit" bezeichnet) zunächst noch abwarten. Grundsätzlich steht Ihnen in dieser Zeit zwar noch nicht der gesamte Jahresanspruch zu, allerdings können Sie für jeden Monat ein Zwölftel Ihres Jahresurlaubs beanspruchen. Wenn Sie innerhalb der Wartezeit wieder ausscheiden, steht Ihnen dieser Urlaub auch zu und kann abgegolten werden.
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Steht mir Urlaub in der "Probezeit" zu?
Wie kann Hopkins bei Urlaubsansprüchen helfen?

Wie kann Hopkins bei Urlaubsansprüchen helfen?

Bei Hopkins beraten wir Arbeitnehmer aus allen Branchen und Berufsfeldern bezüglich der Urlaubssituation. Unsere Anwälte können Ihnen helfen, Ihren Urlaubsanspruch gegenüber Ihrem Arbeitgeber korrekt zu berechnen und auch durchzusetzen. Im Rahmen einer Kündigung beinhaltet unser Service die Abgeltung von Urlaubsansprüchen ohnehin. Wir helfen Ihnen aber auch gern in anderen Auseinandersetzungen bezüglich Ihres Urlaubs - zunächst immer außergerichtlich und auf Ihren Wunsch natürlich auch vor Gericht.

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Haben ältere Arbeitnehmer einen höheren Urlaubsanspuch?

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer (ab Volljährigkeit) den gleichen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. In der Praxis haben aber ältere Beschäftigte oft mehr Urlaubstage, wenn sie schon für einen langen Zeitraum für das Unternehmen arbeiten. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf zusätzlichen Urlaub für ältere Mitarbeiter – das ist alleinige Sache des Arbeitgebers. (Ausnahme sind hier einige Tarifverträge, in denen eine Staffelung der Urlaubstage nach Lebensalter und / oder Beschäftigungsdauer geregelt ist.
Haben ältere Arbeitnehmer einen höheren Urlaubsanspuch?

Was unsere Mandanten sagen

Kann ich nur empfehlen

Nach einer unbegründeten und ungerechtfertigten fristlosen Kündigung bin ich durch Zufall bei der Anwaltskanzlei Hopkins gelandet, und ich kann nur sagen, es ist das beste was mir passieren konnte.Erst hat mir Rechtsanwalt Jörg Clauß und später Rechtsanwältin Diana Rösler mit Rat und Tat zur Seite gestanden...fristlose Kündigung wurde in eine fristgerechte Kündigung umgewandelt, und mein Urlaub und Überstunden wurden auch umgewandelt, so daß ich Dank Kanzlei Hopkins vier Monate frei gestellt bin und ich meinen Lohn nachgezahlt bekomme, das hätte ich ohne die Kanzlei Hopkins nicht allein geschafft, vielen Dank nochmal.
Also wie gesagt,ich kann die Kanzlei nur weiter empfehlen.

Patricia Marschalt
Hopkins Mandantin

Ich bin schlicht und ergreifend…

Ich bin schlicht und ergreifend begeistert. Draußen wütet Corona durchs Volk und diese Kanzlei schafft es, weiter zu arbeiten, ohne dass man als Mandant irgendwelche Defizite bemerkt. Diese Kanzlei hat dabei auch noch meine eigene Hauskanzlei (die für die erste Kontaktaufnahme alleine schon mehrere Tage verbrannt hat) in punkto Reaktionsfähigkeit, Beratung, Ideenreichtum, Professionalität und Zuverlässigkeit schon in der Phase um Längen ausgestochen, in der noch alles kostenlos und unverbindlich war. Die Kommunikation mit Frau Maier und ihren Kollegen war absolut tadellos, wenn man bedenkt, dass man wegen Corona einander nie zu Gesicht bekam, sondern alles am Telefon verhandelt hat. Selbst die gerichtliche Beurkundung geschah ohne irgendeine Verzögerung, absolut beachtlich.Wenn mich jetzt jemand Fragen würde, wen ich empfehlen würde, kann ich ihm Hopkins nur wärmstens empfehlen.

Thomas K.
Hopkins Mandant

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