Wann gibt es Anspruch auf Unterhalt?
Grundsätzlich besteht Unterhaltsanspruch wenn der geschiedene Ehepartner sich seinen Unterhalt durch eine zumutbare Erwerbsarbeit nicht selbst beschaffen kann. Das ist zum Beispiel der Fall wenn ein oder mehr gemeinsame Kinder betreut werden, aber auch bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder hohem Alter. Wenn gemeinsame Kinder bei einem Elternteil aufwachsen, kommt ein Kindesunterhalt hinzu.
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