Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
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Hopkins Anwälte und Fachanwälte für Unterhaltsrecht unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Unterhaltsansprüche und sämtlichen Rechtsfragen zum Thema Unterhalt. Wir beraten Sie zu Ihren Erfolgsaussichten und bei Mandatierung übernehmen wir neben der Einschätzung Ihres Unterhaltsanspruchs auch die Überprüfung aller relevanten Dokumente und rechtssichere Schreiben an die Gegenseite. Je nach Fall setzen wir Ihren Anspruch auf Unterhalt außergerichtlich oder gerichtlich durch.
Grundsätzlich besteht Unterhaltsanspruch, wenn der geschiedene Ehepartner sich seinen Unterhalt durch eine zumutbare Erwerbsarbeit nicht selbst beschaffen kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein oder mehr gemeinsame Kinder betreut werden, aber auch bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder hohem Alter. Wenn gemeinsame Kinder bei einem Elternteil aufwachsen, kommt ein Kindesunterhalt hinzu.
Auch die Unterhaltshöhe ist von der Art des Unterhalts abhängig. Zum Beispiel orientiert sich die Höhe des Kinderunterhalts an der Düsseldorfer Tabelle. Dort kann anhand des Einkommens (des unterhaltspflichtigen Elternteils) und des Alters des Kindes abgelesen werden, wie hoch der Unterhalt in etwa sein sollte.
Ob Ihnen Unterhalt zusteht, ist von der Art des Unterhalts und den spezifischen Voraussetzungen abhängig. So wird im deutschen Recht unter anderem zwischen dem Kindesbetreuungsunterhalt, dem Trennungsunterhalt und dem Ausbildungsunterhalt unterschieden.
In der Regel kann Unterhalt nicht rückwirkend verlangt werden. Der unterhaltspflichtige Elternteil oder Ex-Partner muss nicht mehr damit rechnen, für die Vergangenheit Unterhalt zahlen zu müssen. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, etwa wenn der Unterhaltspflichtige bereits zur Auskunft über sein Einkommen aufgefordert wurde.