Rechtsberatung zur Schulplatzklage

Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.

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Es war noch nie einfacher, Ihr Recht in Anspruch zu nehmen

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.

Eine Person telefoniert und macht ein faires Angebot für eine Rechtsberatung
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Einschätzungs-
gespräch*

  1. Rechtsproblem einordnen
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Eine Frau mandatiert einen Online-Anwalt
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  • Schriftliches Angebot
  • Konkrete Kostenübersicht
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Ein Anwalt sortiert Dokumente, die wichtig für eine Rechtsberatung sind
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Fallaufbereitung

  • Anmeldung im Mandantenportal
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Eine Rechtsanwältin berät online per Headset einen Mandaten
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Anwaltliche Beratung

  • Online Termin mit spezialisiertem Hopkins-Anwalt buchen
  • Entscheidung ob Vertretung gewünscht
Eine Person trägt eine Mappe mit Dokumenten für eine gerichtliche Verhandlung
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Anwaltliche Vertretung

  • Außergerichtlich und gerichtlich (je nach Fall und Wunsch)
  • Persönlicher Hopkins-Anwalt
  • Stets up-to-date
Beste Ergebnisse

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Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.

Bester Service

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Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.

Wir erklären auch komplexe Sachverhalte verständlich.

Unschlagbarer Preis

Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.

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Das sagen unsere Mandanten...

Perfekt Beratung und schnelle…

Perfekt Beratung und schnelle Bearbeitung.
Alles wurde verständlich erklärt.
Kann ich nur empfehlen.

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Gute Kanzlei

Habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Das Team ist sehr aufmerksam und freundlich, zudem wurde mein Fall echt schnell erledigt :)

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Schulpflichtig, aber kein Schulplatz?

Alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen haben einen Rechtsanspruch auf einen Schulplatz. Sollten schulpflichtige Kinder abgelehnt werden, können die Eltern beim Bezirksamt oder der zuständigen Schulbehörde Widerspruch einlegen oder einen Platz einklagen.

Benötigt man einen Anwalt um einen Schulplatz einzuklagen?

Grundsätzlich braucht es keinen Anwalt für den Widerspruch und die Schulplatzklage. Die Expertise eines Anwalts kann aber bei der adäquaten und juristisch-korrekt Begründung helfen. Darüberhinaus haben Rechtsanwälte die Möglichkeit Akteneinsicht bei der betroffenen Schule einzufordern. Immer wieder wird bei der Aktensichtung aufgedeckt, dass die Schule bei der Vergabe der Schulplätze Fehler gemacht hat (zum Beispiel wenn die Ablehnugnsgründe unsachlich sind), damit ist eine Schulplatzklage dann möglich.

Wann ist eine Schulplatzklage möglich?

In den meisten Bundesländern ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht nur möglich wenn gegen den Ablehnungsbescheid (also die Ablehnung des Schulplatzes) fristgerecht Widerspruch eingelegt wurde. In den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ist der Widerspruch nicht erforderlich für ein Klageverfahren.

Was ist bei der Schulplatzklage zu beachten?

Besonders häufig werden Schüler und Schüler abgelehnt, weil die Klassen überfüllt sind. Besonders Großstädte sind von diesem Problem betroffen. Wird der Antrag auf einen Schulplatz abgelehnt, sollte unbedingt Widerspruch beim jeweiligen Bezirksamt oder bei der zuständigen Schulbehörde eingelegt werden. Wichtig ist, dass spätestens innerhalb von vier Wochen nach der Ablehnung Widerspruch eingelegt wird. Sollte auch dieser Widerspruch keine Früchte tragen, kann Klage beziehungsweise Eilklage beim Verwaltungsgericht eingelegt werden.

Wie kann mir Hopkins helfen einen Schulplatz einzuklagen?

Bei Hopkins vertreten wir Eltern von Kindern und Jugendlichen in allen Altersstufen und aus allen Bundesländern. Wir können für Sie einschätzen, ob es sich lohnt die Ablehnung der Schule anzufechten und mit welchen Kosten Sie in etwa rechnen müssen. Sollten Sie uns mandatieren, kümmern wir uns um den Widerspruch und die Begründung dessen. Sollte es zielführend sein, klagen wir den Schulplatz für Ihr Kind ein.