Schulpflichtig, aber kein Schulplatz?
Alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen haben einen Rechtsanspruch auf einen Schulplatz. Sollten schulpflichtige Kinder abgelehnt werden, können die Eltern beim Bezirksamt oder der zuständigen Schulbehörde Widerspruch einlegen oder einen Platz einklagen.
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