Haben Sie keinen Schulplatz bekommen?

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Schulpflichtig, aber kein Schulplatz?

Alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen haben einen Rechtsanspruch auf einen Schulplatz. Sollten schulpflichtige Kinder abgelehnt werden, können die Eltern beim Bezirksamt oder der zuständigen Schulbehörde Widerspruch einlegen oder einen Platz einklagen.
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Schulpflichtig, aber kein Schulplatz?
Was ist bei der Schulplatzklage zu beachten?

Was ist bei der Schulplatzklage zu beachten?

Besonders häufig werden Schüler und Schüler abgelehnt, weil die Klassen überfüllt sind. Besonders Großstädte sind von diesem Problem betroffen. Wird der Antrag auf einen Schulplatz abgelehnt, sollte unbedingt Widerspruch beim jeweiligen Bezirksamt oder bei der zuständigen Schulbehörde eingelegt werden. Wichtig ist, dass spätestens innerhalb von vier Wochen nach der Ablehnung Widerspruch eingelegt wird. Sollte auch dieser Widerspruch keine Früchte tragen, kann Klage beziehungsweise Eilklage beim Verwaltungsgericht eingelegt werden.
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Benötigt man einen Anwalt um einen Schulplatz einzuklagen?

Grundsätzlich braucht es keinen Anwalt für den Widerspruch und die Schulplatzklage. Die Expertise eines Anwalts kann aber bei der adäquaten und juristisch-korrekt Begründung helfen. Darüberhinaus haben Rechtsanwälte die Möglichkeit Akteneinsicht bei der betroffenen Schule einzufordern. Immer wieder wird bei der Aktensichtung aufgedeckt, dass die Schule bei der Vergabe der Schulplätze Fehler gemacht hat (zum Beispiel wenn die Ablehnugnsgründe unsachlich sind), damit ist eine Schulplatzklage dann möglich.
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Wann ist eine Schulplatzklage möglich?

Wann ist eine Schulplatzklage möglich?

In den meisten Bundesländern ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht nur möglich wenn gegen den Ablehnungsbescheid (also die Ablehnung des Schulplatzes) fristgerecht Widerspruch eingelegt wurde. In den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ist der Widerspruch nicht erforderlich für ein Klageverfahren.

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Wie kann mir Hopkins helfen einen Schulplatz einzuklagen?

Bei Hopkins vertreten wir Eltern von Kindern und Jugendlichen in allen Altersstufen und aus allen Bundesländern. Wir können für Sie einschätzen, ob es sich lohnt die Ablehnung der Schule anzufechten und mit welchen Kosten Sie in etwa rechnen müssen. Sollten Sie uns mandatieren, kümmern wir uns um den Widerspruch und die Begründung dessen. Sollte es zielführend sein, klagen wir den Schulplatz für Ihr Kind ein.
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Was unsere Mandanten sagen

Perfekt Beratung und schnelle…

Perfekt Beratung und schnelle Bearbeitung.
Alles wurde verständlich erklärt.
Kann ich nur empfehlen.

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Gute Kanzlei

Habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Das Team ist sehr aufmerksam und freundlich, zudem wurde mein Fall echt schnell erledigt :)

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