Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.
Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.
Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
Perfekt Beratung und schnelle Bearbeitung.
Alles wurde verständlich erklärt.
Kann ich nur empfehlen.
Hopkins Mandant
Habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Das Team ist sehr aufmerksam und freundlich, zudem wurde mein Fall echt schnell erledigt :)
Hopkins Mandant
Alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen haben einen Rechtsanspruch auf einen Schulplatz. Sollten schulpflichtige Kinder abgelehnt werden, können die Eltern beim Bezirksamt oder der zuständigen Schulbehörde Widerspruch einlegen oder einen Platz einklagen.
Grundsätzlich braucht es keinen Anwalt für den Widerspruch und die Schulplatzklage. Die Expertise eines Anwalts kann aber bei der adäquaten und juristisch-korrekt Begründung helfen. Darüberhinaus haben Rechtsanwälte die Möglichkeit Akteneinsicht bei der betroffenen Schule einzufordern. Immer wieder wird bei der Aktensichtung aufgedeckt, dass die Schule bei der Vergabe der Schulplätze Fehler gemacht hat (zum Beispiel wenn die Ablehnugnsgründe unsachlich sind), damit ist eine Schulplatzklage dann möglich.
In den meisten Bundesländern ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht nur möglich wenn gegen den Ablehnungsbescheid (also die Ablehnung des Schulplatzes) fristgerecht Widerspruch eingelegt wurde. In den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ist der Widerspruch nicht erforderlich für ein Klageverfahren.
Besonders häufig werden Schüler und Schüler abgelehnt, weil die Klassen überfüllt sind. Besonders Großstädte sind von diesem Problem betroffen. Wird der Antrag auf einen Schulplatz abgelehnt, sollte unbedingt Widerspruch beim jeweiligen Bezirksamt oder bei der zuständigen Schulbehörde eingelegt werden. Wichtig ist, dass spätestens innerhalb von vier Wochen nach der Ablehnung Widerspruch eingelegt wird. Sollte auch dieser Widerspruch keine Früchte tragen, kann Klage beziehungsweise Eilklage beim Verwaltungsgericht eingelegt werden.
Bei Hopkins vertreten wir Eltern von Kindern und Jugendlichen in allen Altersstufen und aus allen Bundesländern. Wir können für Sie einschätzen, ob es sich lohnt die Ablehnung der Schule anzufechten und mit welchen Kosten Sie in etwa rechnen müssen. Sollten Sie uns mandatieren, kümmern wir uns um den Widerspruch und die Begründung dessen. Sollte es zielführend sein, klagen wir den Schulplatz für Ihr Kind ein.