Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.
Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.
Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
Die Bearbeitung des Falls verlief reibungslos und auch nach langer Bearbeitung der Gegenseite wurde der Fall in der Kanzlei nicht vergessen. Auf E-Mails habe ich immer eine schnelle Antwort erhalten, auch per Rückruf und es sind keine Fragen meinerseits offen geblieben. Alles in allem top!
Hopkins Mandant
Sehr netter Kontakt. Kompetente Leute die einem schnell helfen
Hopkins Mandantin
Bei Hopkins können wir für Sie einschätzen, mit welchen Scheidungskosten Sie rechnen müssen, welche Fallstricke es gibt und worauf Sie achten müssen. Bei Mandatierung stellen wir für Sie den Scheidungsantrag, begleiten Sie rechtlich beim Scheidungsbeschluss vor Gericht und legen bei Bedarf die entsprechenden Rechtsmittel ein. Sollten durch die Scheidung über das Familienrecht hinaus weitere Rechtsgebiete beeinflusst sein, beispielsweise bei Änderung der Steuerklassen oder Anspruch auf Sozialleistungen, stehen Ihnen Hopkins Rechtsanwälte selbstverständlich auch gerne zur Seite.
Rechtlich müssen bei einer Scheidung die Verteilung der Ehewohnung und der Haushaltsgegenstände geregelt werden. Bei gemeinsamen Kindern müssen außerdem das Sorgerecht, das Umgangsrecht und der Kindesunterhalt geregelt werden.
In Deutschland wird für die Einreichung eines Scheidungsantrags ein Anwalt für Familienrecht oder ein Fachanwalt für Familienrecht benötigt. Es ist bei einvernehmlichen Scheidungen möglich, dass ein gemeinsamer Anwalt mandatiert wird, der beide Partner vertritt. Bei streitigen (also nicht einvernehmlichen) Scheidungen muss jeweils ein Anwalt einen der beiden Partner vertreten.
Die Scheidungskosten hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab, beispielsweise dem Vermögen, dem Einkommen oder der Anzahl der Kinder. Aber auch die Einvernehmlichkeit der Partner spielt auf die Ausgaben ein, denn wenn um viele Details gestritten wird, steigen die Ausgaben für Anwalts- und Gericht.
Ein Jahr lang, während des so genannten „Trennungsjahrs“, darf zwischen den (Ex-)Eheleuten keine wirtschaftliche oder häusliche Gemeinschaft bestehen. In diesem Zeitraum hat der Partner mit dem geringeren Gehalt Anspruch auf Trennungsunterhalt, erst anschließend kann die Scheidung eingereicht werden. In Ausnahmefällen können sich Paare aber auch ohne Trennungsjahr scheiden lassen. Dann muss nachgewiesen werden, warum es sich um einen Härtefall handelt und die Fortführung der Ehe objektiv unzumutbar ist.