Wann besteht Anspruch auf Schadensersatz?

Schildern Sie uns die Details der Anlageberatung und Sie erhalten zeitnah ein unverbindliches & transparentes Angebot.
Im ersten Schritt prüfen wir, ob Beratungsfehler vorliegen und ob die Gefahr besteht, dass diese Fehler bereits verjährt sind. Im Anschluss folgt die Bewertung des Prozessrisiko ab, um mit dem Mandanten selbst die möglichen Handlungsoptionen zu besprechen. Bei Mandatierung muss es nicht immer zu einem gerichtlichen Streit kommen, häufig führt schon eine außergerichtliche Vergleichsverhandlungen mit dem jeweiligen Berater oder der Anlagebank zu einer zeitsparenden und wirtschaftlichen Einigungen. Sollte der betreffende Anlageberater eine außergerichtliche Einigung ablehnen, setzen wir Ihre Ansprüche selbstverständlich auch gerichtlich durch.
Besten Dank für die Prüfung meiner Unterlagen und der Arbeit die Sie für mich kompetent erledigt haben. Sie haben mir mit Ihrer freundlichen Expertise die Frustration genommen und lassen mich nun positiv in die Zukunft blicken.
Es passt fachlich, sowie menschlich!Sehr zu empfehlen! 😉
Beste GrüßeT. K.
Man fühlt sich professionell vertreten und aufgehoben. Sind in diesem Feld sicherlich die beste Option und ohne Vorbehalte zu empfehlen.