Schildern Sie uns die Details der Anlageberatung und Sie erhalten zeitnah ein unverbindliches & transparentes Angebot.
Im ersten Schritt prüfen wir, ob Beratungsfehler vorliegen und ob die Gefahr besteht, dass diese Fehler bereits verjährt sind. Im Anschluss folgt die Bewertung des Prozessrisiko ab, um mit dem Mandanten selbst die möglichen Handlungsoptionen zu besprechen. Bei Mandatierung muss es nicht immer zu einem gerichtlichen Streit kommen, häufig führt schon eine außergerichtliche Vergleichsverhandlungen mit dem jeweiligen Berater oder der Anlagebank zu einer zeitsparenden und wirtschaftlichen Einigungen. Sollte der betreffende Anlageberater eine außergerichtliche Einigung ablehnen, setzen wir Ihre Ansprüche selbstverständlich auch gerichtlich durch.
Besten Dank für die Prüfung meiner Unterlagen und der Arbeit die Sie für mich kompetent erledigt haben. Sie haben mir mit Ihrer freundlichen Expertise die Frustration genommen und lassen mich nun positiv in die Zukunft blicken.
Es passt fachlich, sowie menschlich! Sehr zu empfehlen! 😉
Beste Grüße
T. K.
Hopkins Mandant
Die Abwicklung meines Anliegens war schnell und unkompliziert. Ich habe mich während der gesamten Zeit gut beraten gefühlt und das Ergebnis war ebenfalls sehr positiv für mich. Die Einschätzung meiner Situation und was ich erwarten konnte, war absolut realistisch. Ich bin froh, dass ich die Hopkins Anwälte beauftragt habe!
Hopkins Mandant