Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.
Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.
Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
Weiß gar nicht wo ich anfangen soll....ich war überrascht von der freundlichen Art und Weise ...die nette Dame die das Vorgespräch führt und dir dann einen Termin (telefonisch) bei einem der Anwälte gibt war wirklich sehr sehr nett und der Anwalt war auch wirklich sehr nett und hilfsbereit. Ich kann Hopkins Rechtsanwälte zu 100% 👍 weiterempfehlen. Es war eine sehr schnelle und unbürokratisch Kostenlose Hilfe. So viel Freundlichkeit habe ich schon lange nicht mehr erlebt. Jeder Zeit wieder würde ich euch um Rat fragen.
Hopkins Mandant
Super nett und haben mir weitergeholfen wie ich den Fall weiter gehen soll und was passiert und passieren könnte..
danke
Hopkins Mandant
Über eine Privatinsolvenz beziehungsweise ein Verbraucherinsolvenzverfahren können zahlungsunfähige Schuldner von ihren Schulden befreit werden. Am Abschluss des Verfahrens steht immer die Restschuldbefreiung, also das Ende Zahlungsunfähigkeit.
Um die Verbraucherinsolvenz einzuleiten, muss nachgewiesen werden, dass ein Vergleich mit den Gläubigern nicht möglich ist. In der Regel ist die Anmeldung einer Privatinsolvenz dann ratsam, wenn die Überschuldung in den nächsten fünf Jahren mit dem pfändbaren Einkommen nicht (vollständig) getilgt werden können. Die Höhe der Schulden und die Anzahl der Gläubiger spielt bei der Beantragung einer Privatinsolvenz keine Rolle.
Im Rahmen einer Privatinsolvenz muss der Schuldner alle Verfahrenskosten (zum Beispiel Kosten für Gericht oder Insolvenzverwalter) tragen. Wenn ein Rechtsanwalt für Insolvenzrecht mandatiert wird, kommt es außerdem zu Anwaltskosten. Die Kosten für die Rechtsberatung und die außergerichtliche Verhandlung mit den Gläubigern sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt. Für Schuldner mit (sehr) geringem Einkommen, die eine Rechtsberatung oder eine außergerichtliche Vertretung benötigen, gibt es die Möglichkeit einen Beratungshilfeschein zu beantragen.
Sie benötigen rechtliche Hilfe im Bereich Inkasso oder Geldforderung? Gerne unterstützen wir Sie mit langjähriger Erfahrung – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Zu unseren Tätigkeiten zählen unter anderem Verhandlungen mit Schuldnern oder Gläubigern, Eintreibung offener Forderungen und die Abwehr von unberechtigten Inkassoverfahren, Rechnungen oder Mahnungen.
In der Regel ist die Anmeldung einer Privatinsolvenz dann ratsam, wenn die Überschuldung in den nächsten fünf Jahren mit dem pfändbaren Einkommen nicht (vollständig) getilgt werden können.