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Hopkins Mandant
Habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Das Team ist sehr aufmerksam und freundlich, zudem wurde mein Fall echt schnell erledigt :)
Hopkins Mandant
Bauaufsichtliche Ordnungsverfügungen werden immer dann verhängt, wenn aus Sicht des zuständigen Bauaufsichtsamts gegen eine baurechtliche Bestimmung oder ein baurechtliches Gesetz verstoßen wird. Die Ordnungsverfügungen sind Ländersache, das heißt es gibt keine einheitliche bundesweite Regelung zur Ordnungsverfügung. Die Rechtsgrundlage der bauaufsichtlichen Ordnungsverfügung findet sich in den Ordnungsbehördengesetze des jeweiligen Bundeslandes in Verbindung mit der entsprechenden Landesbauordnungen wieder.
Im ersten Schritt können Bauherren gegen die Ordnungsverfügung Widerspruch bei der zuständigen Behörde einlegen. Die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des behördliche Schreibens zur Ordnungsverfügung enthält Informationen zu Frist und Form des Widerspruch, die unbedingt beachtet werden sollten. Wenn auch das Widerspruchsverfahren nicht erfolgreich ist, kann gegen den Widerspruchsbescheid Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Gegen eine bauaufsichtliche Ordnungsverfügung kann in der Regel nur innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch eingelegt werden. Erfahrungswerte zeigen, dass es ratsam ist den Widerspruch als Einschreiben zu versenden, um gegebenenfalls den Empfangszeitpunkt nachweisen zu können.
Inhaltlich sollte das Widerspruchsschreiben folgenden Angaben enthalten:
Zu den baurechtliche Verstößen, aus denen eine Ordnungsverfügung resultieren kann, zählen zum Beispiel das Bauen ohne gültige Baugenehmgiung (umgangssprachlich auch "Schwarzbau") oder die Vernachlässigung von Sicherungspflichten bei baufälligen Grundstücken oder baufälligen Gebäuden. Aber auch die Missachtung von Vorschriften, die etwa die Gestaltung von Gebäuden oder die Sichtbarkeit von Werbeanlagen regeln, können zu einer Ordnungsverfügung führen.
Bei Hopkins vertreten wir Bauherren aus allen Bundesländern. Wir können für Sie einschätzen, ob es sich lohnt die Ordnungsverfügung anzufechten und mit welchen Kosten Sie in etwa rechnen müssen. Sollten Sie uns mandatieren, führen wir gerne für Sie das Widerspruchsverfahren und das Klageverfahren. Bei besonders dringenden Fällen, stellen wir einen Eilantrag beim jeweiligen Verwaltungsgericht.