Rechtsberatung zu Ordnungsverfügungen

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Was versteht man unter einer bauaufsichtlichen Ordnungsverfügung?

Bauaufsichtliche Ordnungsverfügungen werden immer dann verhängt, wenn aus Sicht des zuständigen Bauaufsichtsamts gegen eine baurechtliche Bestimmung oder ein baurechtliches Gesetz verstoßen wird. Die Ordnungsverfügungen sind Ländersache, das heißt es gibt keine einheitliche bundesweite Regelung zur Ordnungsverfügung. Die Rechtsgrundlage der bauaufsichtlichen Ordnungsverfügung findet sich in den Ordnungsbehördengesetze des jeweiligen Bundeslandes in Verbindung mit der entsprechenden Landesbauordnungen wieder.

Wie kann man sich gegen eine Ordnungsverfügung wehren?

Im ersten Schritt können Bauherren gegen die Ordnungsverfügung Widerspruch bei der zuständigen Behörde einlegen. Die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des behördliche Schrei­bens zur Ordnungsverfügung enthält Informationen zu Frist und Form des Widerspruch, die unbedingt beachtet werden sollten. Wenn auch das Widerspruchsverfahren nicht erfolgreich ist, kann gegen den Widerspruchsbescheid Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden.

Was sollte bei einem Widerspruch gegen eine Ordnungsverfügung beachtet werden?

Gegen eine bauaufsichtliche Ordnungsverfügung kann in der Regel nur innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch eingelegt werden. Erfahrungswerte zeigen, dass es ratsam ist den Widerspruch als Einschreiben zu versenden, um gegebenenfalls den Empfangszeitpunkt nachweisen zu können.

Inhaltlich sollte das Widerspruchsschreiben folgenden Angaben enthalten:

  • Vorname und Nachname
  • Adresse
  • Telefonnummer
  • Datum und Ort des Widerspruchs
  • Adresse der Bauaufsichtsbehörde, durch welche die Ordnungsverfügung erlassen wurde
  • Datum und Geschäftszeichen oder Aktenzeichen der Ordnungsverfügung
  • Erklärung, dass Sie mit diesem Schreiben Widerspruch einlegen
  • Begründung, weshalb Sie mit der Ordnungsverfügung nicht einverstanden sind
  • Gegebenenfalls: Sachverhalte, die bisher von der Behörde übersehen wurden oder noch nicht bekannt waren
  • Unterschrift

Wieso wurde eine Ordnungsverfügung erlassen?

Zu den baurechtliche Verstößen, aus denen eine Ordnungsverfügung resultieren kann, zählen zum Beispiel das Bauen ohne gültige Baugenehmgiung (umgangssprachlich auch "Schwarzbau") oder die Vernachlässigung von Sicherungspflichten bei baufälligen Grundstücken oder baufälligen Gebäuden. Aber auch die Missachtung von Vorschriften, die etwa die Gestaltung von Gebäuden oder die Sichtbarkeit von Werbeanlagen regeln, können zu einer Ordnungsverfügung führen.

Wie kann mir Hopkins bei einer nicht berechtigten Ordnungsverfügung helfen?

Bei Hopkins vertreten wir Bauherren aus allen Bundesländern. Wir können für Sie einschätzen, ob es sich lohnt die Ordnungsverfügung anzufechten und mit welchen Kosten Sie in etwa rechnen müssen. Sollten Sie uns mandatieren, führen wir gerne für Sie das Widerspruchsverfahren und das Klageverfahren. Bei besonders dringenden Fällen, stellen wir einen Eilantrag beim jeweiligen Verwaltungsgericht.