Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.
Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.
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Hopkins Mandant
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Hopkins Mandant
Eine Nichtabnahmeentschädigung ist eine Entschädigungszahlung, die Banken verlangen können, wenn Kreditnehmer einen bewilligten Kredit nicht in Anspruch nehmen. Üblicherweise enthalten Verträge für Kredite oder Darlehen eine Abnahmefrist. Der Kreditnehmer ist dazu verpflichtet den bewilligten Kredit innerhalb dieser Abnahmefrist in Anspruch zu nehmen (beziehungsweise abrufen).
Es gibt mehrere Wege, um die Forderung einer Widerrufsbelehrung zurückzuweisen. Beispielsweise, wenn Teile des Vertrags (zum Beispiel die Widerrufsbelehrung) Fehler aufweisen. Daher sollten Sie, bevor Sie die Entschädigung zahlen, die geforderte Nichtabnahmeentschädigung und den dazugehörigen Vertrag unbedingt von einem Experten überprüfen lassen.
Neben vertragsrechtlichen Fehlern, wie mangelhaften Widerrufsbelehrungen, tauchen auch häufig Fehler in der Berechnung der Entschädigungshöhe auf. Da diese Kalkulationen recht komplex und von Banken auch gerne unübersichtlich gestaltet werden, lohnt es sich auch hier, auf die Expertise eines Rechtsanwalts für Vertragsrecht zurückzugreifen.
Der Kreditnehmer muss der Bank eine Entschädigung zahlen, falls er nach Ablauf der Widerrufsfrist, den vereinbarten Kredit doch nicht in Anspruch nimmt. Die Nichtabnahmeentschädigung wird in der Regel auch fällig, wenn der Kreditnehmer an den Umständen, die dazu führen, das Darlehen nicht zahlen zu können, keine Schuld trägt.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die Nichtabnahmen abdeckt, übernimmt diese alle anfallenden Kosten (entsprechend Ihrer Police). Natürlich übernehmen wir in diesem Fall auch die Kommunikation mit Ihrer Versicherung. Für Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir verschiedene Finanzierungsmodelle, die eine Vertretungzum besten Preis möglich machen.