Wie wird die Mietpreisbremse durchgesetzt?
Zuerst muss geprüft werden ob die Mietimmobilie für die Mietpreisbremse infrage kommt und welche Einsparung möglich ist. Zur Durchsetzung der Mietpreisbremse muss an den Vermieter ein qualifizierte Rügeschreiben versendet werden, in dem mittels des jeweiligen Mietspiegels begründet wird, weshalb die Miete zu hoch ist. Idealerweise stimmt der Vermieter dem Rügeschreiben zu und mindert die Miete entsprechen. Immer wieder kommt es jedoch auch vor, dass gerügte Vermieter eine Mietminderung abwehren wollen und sich auf Ausnahmen von der Mietpreisbremse berufen. Wenn es nicht zu einer außergerichtlichen Einigung kommt, kann die Mietpreisbremse auch in einem gerichtlichen Verfahren durchgesetzt werden.
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