Sie haben eine rechtliche Frage zu Ihrem Gehalt oder Ihrem Lohn?

Erhalten Sie jetzt eine Ersteinschätzung Ihrer arbeitsrechtlichen Frage zum Thema Lohn oder Gehalt.

check point
100% unverbindlich
check point
Sicher durch SSL-Verschlüsselung
check point
weniger als 2 Minuten
HervorragendAuszeichnung: Legal Tech Kanzleipreis DeutschlandSicher, SSL-ZertifikatMitglied der Rechtsanwalts-Kammer BerlinDatenschutz, sichere Website

Muss mein Arbeitgeber mich bezahlen, wenn ich krank bin?

Sofern Sie sich korrekt krankgemeldet haben, haben Sie in den ersten sechs Wochen der Krankheit Anspruch auf Fortzahlung Ihres Lohns oder Gehalts durch den Arbeitgeber. Sollten Sie nach Ablauf dieser sechs Wochen weiterhin krankgeschrieben sein, erhalten Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Zu beachten ist hier, dass der Zeitraum der sechs Wochen wieder neu beginnt, wenn Sie mit einer neuen Krankheit krankgeschrieben werden.
Zur Fallprüfung
Muss mein Arbeitgeber mich bezahlen, wenn ich krank bin?
Ist der Mindestlohn für alle Arbeitnehmer gleich?

Ist der Mindestlohn für alle Arbeitnehmer gleich?

Es gibt einen generellen gesetzlichen Mindestlohn, der für alle Arbeitnehmer greift, die nicht in einer bestimmten Branche tätig sind, für die ein noch höherer Mindestlohn gilt. Wenn Sie in einer dieser besonderen Branchen arbeiten, z.B. Dachdecker, Elektrohandwerke, Gebäudereinigung oder Pflege, gilt der höhere Mindestlohn für Sie. Zudem kann es sein, dass ein branchenweiter Tarifvertrag einen noch höheren Lohn ansetzt. Viele Arbeitnehmer arbeiten, ohne es zu wissen, daher unter ihrem eigentlichen Mindestlohn.
Zur Fallprüfung

Wie kann Hopkins bei Lohn- und Gehaltsansprüchen helfen?

Bei Hopkins vertreten wir Arbeitnehmer aus allen Branchen und Berufsfeldern bezüglich Ihrer Lohn- beziehungsweise Gehaltssituation. Wir können Ihnen zum einen Auskunft über Ihre Ansprüche geben und Ihre korrekten Ansprüche berechnen. Im Rahmen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist dies in unserem Mandant enthalten. Wir können aber auch unabhängig davon außergerichtlich sowie gerichtlich Ihre korrekten Ansprüche geltend machen. In der Regel reicht schon ein außergerichtliches anwaltliches Schreiben dafür aus - wenn der Arbeitgeber sich weiterhin weigert, vertreten wir Sie selbstverständlich auch gern vor Gericht mit einer Lohnklage.
Zur Fallprüfung
Wie kann Hopkins bei Lohn- und Gehaltsansprüchen helfen?
Benötige ich eine Rechtsschutzversicherung?

Benötige ich eine Rechtsschutzversicherung?

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese alle anfallenden Kosten: egal ob außergerichtliche Verhandlung mit dem Arbeitgeber oder Lohnklage. Die Kommunikation mit der Versicherung übernehmen wir bei Hopkins selbstverständlich für Sie.

Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, bieten wir Ihnen unterschiedliche Finanzierungsmodelle, die eine rechtliche Vertretung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche auch ohne Kostenrisiko möglich machen.

Zur Fallprüfung

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber nicht pünktlich zahlt?

Sollte Ihr Arbeitgeber die Lohn- oder Gehaltszahlung nicht rechtzeitig tätigen, können Sie die Arbeitsleistung in vielen Fällen einstellen, bis die Zahlung getätigt wurde. Bevor Sie die Arbeitsleistung verweigern, sollten Sie sich immer Rechtsrat einholen. Denn eine berechtigte Arbeitsverweigerung ist stark vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Zudem können Sie Ihren Arbeitgeber auffordern, mögliche Schäden zu ersetzen, die durch die nicht-geleistete Zahlung entstanden sind.
Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber nicht pünktlich zahlt?

Was unsere Mandanten sagen

Sehr gute Beratung

Die Beratung war einfach super schnell und sachlich und es hat einen gut geholfen. Ich kann diese Kanzlei nur weiter empfehlen. Den ist eine Kanzlei wo es nicht nur um das Geld geht an erster Stelle sondern die einfach nur helfen wollen.

Lina 04
Hopkins Mandantin

Kann ich nur empfehlen

Nach einer unbegründeten und ungerechtfertigten fristlosen Kündigung bin ich durch Zufall bei der Anwaltskanzlei Hopkins gelandet, und ich kann nur sagen, es ist das beste was mir passieren konnte.Erst hat mir Rechtsanwalt Jörg Clauß und später Rechtsanwältin Diana Rösler mit Rat und Tat zur Seite gestanden...fristlose Kündigung wurde in eine fristgerechte Kündigung umgewandelt, und mein Urlaub und Überstunden wurden auch umgewandelt, so daß ich Dank Kanzlei Hopkins vier Monate frei gestellt bin und ich meinen Lohn nachgezahlt bekomme, das hätte ich ohne die Kanzlei Hopkins nicht allein geschafft, vielen Dank nochmal.Also wie gesagt, ich kann die Kanzlei nur weiter empfehlen.

Patricia Marschalt
Hopkins Mandantin

Hopkins Rechtsanwälte helfen Ihnen

Rechtsberatung buchen