Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.
Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.
Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
Zu jeder Zeit habe ich mich professionell beraten und gut aufgehoben gefühlt.
Die Erfahrungen gerade in dieser Branche und der Schwerpunkt Arbeitsrecht machen Hopkins Rechtsanwälte zu meiner besten Wahl.
Eckart P
Hopkins Mandant
Nach einer unbegründeten und ungerechtfertigten fristlosen Kündigung bin ich durch Zufall bei der Anwaltskanzlei Hopkins gelandet, und ich kann nur sagen, es ist das beste was mir passieren konnte.Erst hat mir Rechtsanwalt Jörg Clauß und später Rechtsanwältin Diana Rösler mit Rat und Tat zur Seite gestanden...fristlose Kündigung wurde in eine fristgerechte Kündigung umgewandelt, und mein Urlaub und Überstunden wurden auch umgewandelt, so daß ich Dank Kanzlei Hopkins vier Monate frei gestellt bin und ich meinen Lohn nachgezahlt bekomme, das hätte ich ohne die Kanzlei Hopkins nicht allein geschafft, vielen Dank nochmal.Also wie gesagt, ich kann die Kanzlei nur weiter empfehlen.
Patricia Marschalt
Hopkins Mandantin
Sofern Sie sich korrekt krankgemeldet haben, haben Sie in den ersten sechs Wochen der Krankheit Anspruch auf Fortzahlung Ihres Lohns oder Gehalts durch den Arbeitgeber. Sollten Sie nach Ablauf dieser sechs Wochen weiterhin krankgeschrieben sein, erhalten Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Zu beachten ist hier, dass der Zeitraum der sechs Wochen wieder neu beginnt, wenn Sie mit einer neuen Krankheit krankgeschrieben werden.
Bei Hopkins vertreten wir Arbeitnehmer aus allen Branchen und Berufsfeldern bezüglich Ihrer Lohn- beziehungsweise Gehaltssituation. Wir können Ihnen rechtssichere Auskunft über Ihre Ansprüche geben und Ihre korrekten Ansprüche berechnen. Im Rahmen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist dies in unserem Mandat enthalten. Wir können aber auch unabhängig davon außergerichtlich sowie gerichtlich Ihre korrekten Ansprüche geltend machen. In der Regel reicht schon ein außergerichtliches anwaltliches Schreiben dafür aus – wenn der Arbeitgeber sich weiterhin weigert, vertreten wir Sie selbstverständlich auch gern vor Gericht mit einer Lohnklage.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese alle anfallenden Kosten: egal ob außergerichtliche Verhandlung mit dem Arbeitgeber oder Lohnklage. Die Kommunikation mit der Versicherung übernehmen wir bei Hopkins selbstverständlich für Sie.
Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, bieten wir Ihnen unterschiedliche Finanzierungsmodelle, die eine rechtliche Vertretung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche auchzum besten Preis möglich machen.
Es gibt einen generellen gesetzlichen Mindestlohn, der für alle Arbeitnehmer greift, die nicht in einer bestimmten Branche tätig sind, für die ein noch höherer Mindestlohn gilt. Wenn Sie in einer dieser besonderen Branchen arbeiten, z. B. Dachdecker, Elektrohandwerke, Gebäudereinigung oder Pflege, gilt der höhere Mindestlohn für Sie. Zudem kann es sein, dass ein branchenweiter Tarifvertrag einen noch höheren Lohn ansetzt. Viele Arbeitnehmer arbeiten, ohne es zu wissen, daher unter ihrem eigentlichen Mindestlohn.
Sollte Ihr Arbeitgeber die Lohn- oder Gehaltszahlung nicht rechtzeitig tätigen, können Sie die Arbeitsleistung in vielen Fällen einstellen, bis die Zahlung getätigt wurde. Bevor Sie die Arbeitsleistung verweigern, sollten Sie sich immer Rechtsrat einholen. Denn eine berechtigte Arbeitsverweigerung ist stark vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Zudem können Sie Ihren Arbeitgeber auffordern, mögliche Schäden zu ersetzen, die durch die nicht geleistete Zahlung entstanden sind.