Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.
Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.
Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
Mir wurde professionell, schnell und unkompliziert geholfen. Keine Kritik, daher 5 von 5 Sternen
Hopkins Mandant
Hatte nur ein kleineres Problem, wurde schnell gelöst, habe mich aufgehoben gefühlt.
Bin mit allen sehr zufrieden.
Hopkins Mandant
Bei Hopkins steht der Mandant immer im Fokus, deshalb bieten wir flexible Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und haben Verständnis für die Besonderheiten jeden einzelnen Falls. Durch innovative Technologie, transparente Arbeitsweise und erstklassige Anwälten machen wir möglich, dass jeder Mandant seine Rechte geltend machen kann.
Lebensversicherungen lassen sich grob in Risikolebensversicherungen und kapitalbildende Lebensversicherungen unterscheiden. Der Zweck einer Risikolebensversicherung ist, die Familie abzusichern. Bei kapitalbildenden Versicherungen werden die Einzahlungen genutzt, um Kapital anzusammeln, das später wieder an den Kunden zurückgezahlt wird. Kapitalbildende Lebensversicherungen werden hauptsächlich als private Altersvorsorge des Sparers genutzt. Bei dieser Form gibt es Kapitallebensversicherungen, die am Ende der Ansparphase das Geld einfach ausschütten. Und es gibt private Rentenversicherungen, die statt einer Kapitalauszahlung eine monatliche Rente zahlen.
Wenn ein Ausschlussfall für die Policen-Auszahlung eintritt, muss die Versicherung diesen nachweisen können. Aber selbst wenn die Risikolebensversicherung in zweideutiger Intension abgeschloßen wurde, haben die Begünstigten Anspruch auf den Rückkaufwert der Lebensversicherung. Auch wenn die Ausnahmen eindeutig erscheinen, kommt es leider immer wieder zu Konflikten mit den Versicherungen über die Auszahlung der Lebensversicherung. Gerade weil es meistens um hohe oder sehr hohe Summen geht, sollten Sie sich nicht scheuen im Ernstfall einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Ein erfahrener Anwalt für Versicherungsrecht kann Druck auf den Versicherer erhöhen, damit Sie Ihr Recht und Ihre Ansprüche geltend machen können.
Hopkins Rechtsanwälte bieten Unterstützung, wenn Ihre Versicherung die Zahlung verweigert und die vertraglich vereinbarten Leistungen ausbleiben. Wir beraten Sie transparent zu den Maßnahmen und der Strategie, die für Ihren individuellen Versicherungsfall infrage kommen.
Die Auszahlung einer Lebensversicherung erfolgt in der Regel nach dem Tod des Versicherten, in Ausnahmefällen ist auch eine vorzeitige Auszahlung möglich. Der Begünstigte des verstorbenen Versicherungsnehmer muss einen Antrag auf Auszahlung bei der Versicherung stellen und entsprechende Nachweise vorlegen. Die Höhe der Auszahlung hängt von den Bedingungen der jeweiligen Lebensversicherung ab.
Viele Menschen in Deutschland haben eine Risikolebensversicherung abgeschlossen. Doch wenn es zum Leistungsfall kommt, zahlt die Versicherung nicht immer. Das ist für Angehörige zusätzlich zum Trauerfall eine schwere Belastung. Hauptsächlich kommt es bei zwei Fällen zur Ablehnung der Versicherung: bei Tod durch Krebserkrankung und Suizid. Die Auszahlung der Police wird von der Versicherung dann verweigert, wenn die Krebserkrankung schon bei Abschluss der Risikolebensversicherung bekannt war. Wenn die versicherte Person sich innerhalb von einem bestimmen Zeitraum nach Versicherungsabschluss (oftmals drei Jahre) das Leben nimmt, verweigern ebenfalls die meisten Versicherer die Auszahlung. Genaue Erfordernisse und Prämissen der Policenauszahlung sollten unbedingt bei Abschluss der Risikolebensversicherung geklärt und schriftlich fest gehalten werden.