Wie viel Abfindung steht mir bei Kündigung zu?

Mit unserem kostenfreien Abfindungsrechner jetzt mögliche Abfindung berechnen!
Eine ordentliche Kündigung kann vom Arbeitgeber immer ausgesprochen werden, auch ohne wichtigen Grund (dies bedeutet nicht, dass sie wirksam ist). Diese Art der Kündigung muss zudem auch immer die Kündigungsfrist einhalten, die sich nach dem Gesetz oder Ihrem Arbeitsvertrag richtet. Außerordentliche Kündigungen hingegen werden häufig fristlos ausgesprochen und sind nur in seltenen Fällen wirksam.
Ich habe persönlich zum Thema Kündigungsschutz eine sehr umfassende Beratung bekommen, die nicht nur rein finanzielle Lage umfasst, sondern andere auch sehr wichtige Aspekte, wie Zuversicht auf neuen Arbeitsplatz, Stressfaktor und Zeit wurden in Erwägung gezogen und sehr klar kommuniziert.Ich würde die Hopkins Rechtsanwälte jedem herzlichst empfehlen, der eine professionelle Betreuung zum Thema Kündigungsschutz braucht.
Niko Albertus
Hopkins Mandant
Mein Anliegen wurde vollumfänglich positiv und mit enormen Arbeitsaufwand kurzfristig bearbeitet und führte zu einem absolut positiven Ergebnis. Hervorragend war der telefonische Kontakt und die schnelle Abwicklung. Es ging um die Vermeidung einer Kündigungsschutzklage und einen angemessenen Vergleich mit dem ehemaligen Arbeitgeber, der die Forderungen vollständig wie in der Klage gefordert, erfüllt hat. Die Vertretung durch eine hiesigen Kanzlei war wegen eines unterschriebenen Abwicklungsvertrages direkt abgelehnt worden.
Herr Rosenthal
Hopkins Mandant