Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.
Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.
Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
Fall zu unserer vollsten Zufriedenheit abgeschlossen.
Gute Kommunikation.
Vielen Dank
Werner
Hopkins Mandant
Habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Das Team ist sehr aufmerksam und freundlich, zudem wurde mein Fall echt schnell erledigt :)
Hopkins Mandant
Alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung. Diese kann in einer Tageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege erfolgen. Darüberhinaus haben in Deutschland alle Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schulanfang einen rechtlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Die genauen Regelungen hierzu sind in den Ausführungsgesetzen zum Kinder- und Jugendhilfegesetzen des jeweiligen Bundeslandes festgelegt.
Wird der Antrag auf einen Kindergartenplatz abgelehnt, sollte unbedingt Widerspruch bei der zuständigen Kommune eingelegt werden. Wenn auch nach dem Widerspruch kein Kindergartenplatz in Aussicht ist und die Kommune erneut ablehnt, kann der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz über eine Klage beim Verwaltungsgericht durchgesetzt werden. Um den Prozess zu beschleunigen empfiehlt es sich den Kindergartenplatz im Eilverfahren einzuklagen.
Im Erfolgsfall ergeben sich:
Vor dem ersten Geburtstag haben Kinder nur unter gewissen Bedingungen einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz beziehungsweise Betreuungsplatz. Nur wenn die Eltern arbeiten, zeitnah eine Arbeitsstelle antreten oder aktiv arbeitssuchend sind, besteht ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung. Das selbe gilt natürlich, wenn die Eltern eine Ausbildung machen oder im Rahmen der Maßgabe des zuständigen Arbeitsamtes an einer beruflichen Bildungsmaßnahme teilnehmen.
Bei Hopkins Rechtsanwälten vertreten wir Eltern von Kindern in allen Altersstufen und aus allen Bundesländern. Wir können für Sie einschätzen, ob es sich lohnt die Ablehnung der Kommune anzufechten und mit welchen Kosten Sie in etwa rechnen müssen. Sollten Sie uns mandatieren, kümmern wir uns um den Widerspruch und, sollte es das zielführendste sein, klagen den Betreuungsplatz für Ihr Kind ein.