Keinen Kindergartenplatz in Aussicht?

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Ab wann haben Kinder Anspruch auf einen Platz im Kindergarten?

Alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung. Diese kann in einer Tageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege erfolgen. Darüberhinaus haben in Deutschland alle Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schulanfang einen rechtlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Die genauen Regelungen hierzu sind in den Ausführungsgesetzen zum Kinder- und Jugendhilfegesetzen des jeweiligen Bundeslandes festgelegt.
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Ab wann haben Kinder Anspruch auf einen Platz im Kindergarten?
Haben auch jüngere Kinder Anspruch auf einen Kindergartenplatz?

Haben auch jüngere Kinder Anspruch auf einen Kindergartenplatz?

Vor dem ersten Geburtstag haben Kinder nur unter gewissen Bedingungen einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz beziehungsweise Betreuungsplatz. Nur wenn die Eltern arbeiten, zeitnah eine Arbeitsstelle antreten oder aktiv arbeitssuchend sind, besteht ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung. Das selbe gilt natürlich, wenn die Eltern eine Ausbildung machen oder im Rahmen der Maßgabe des zuständigen Arbeitsamtes an einer beruflichen Bildungsmaßnahme teilnehmen.
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Was tun wenn der Kindergarten-Antrag abgelehnt wurde?

Wird der Antrag auf einen Kindergartenplatz abgelehnt, sollte unbedingt Widerspruch bei der zuständigen Kommune eingelegt werden. Wenn auch nach dem Widerspruch kein Kindergartenplatz in Aussicht ist und die Kommune erneut ablehnt, kann der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz über eine Klage beim Verwaltungsgericht durchgesetzt werden. Um den Prozess zu beschleunigen empfiehlt es sich den Kindergartenplatz im Eilverfahren einzuklagen.
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Was tun wenn der Kindergarten-Antrag abgelehnt wurde?
Was bringt es den Kindergartenplatz einzuklagen?

Was bringt es den Kindergartenplatz einzuklagen?

Im Erfolgsfall ergeben sich:

  • eine einstweilige Anordnung auf Zuweisung eines Kindergartenplatzes
  • ein Ersatz für die Kosten einer privaten Kinderbetreuung
  • Schadensersatz für Verdienstausfälle, die durch den fehlenden Betreuungsplatz entstanden sind
  • eine Untätigkeitsklage, sollte das Verwaltungsgericht über den Antrag auf einen Kindergartenplatz innerhalb von drei Monaten nicht entschieden haben.
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Wie kann mir Hopkins helfen einen Kindergartenplatz einzuklagen?

Bei Hopkins Rechtsanwälten vertreten wir Eltern von Kindern in allen Altersstufen und aus allen Bundesländern. Wir können für Sie einschätzen, ob es sich lohnt die Ablehnung der Kommune anzufechten und mit welchen Kosten Sie in etwa rechnen müssen. Sollten Sie uns mandatieren, kümmern wir uns um den Widerspruch und, sollte es das zielführendste sein, klagen den Betreuungsplatz für Ihr Kind ein.
Wie kann mir Hopkins helfen einen Kindergartenplatz einzuklagen?

Was unsere Mandanten sagen

Fall zu unserer vollsten Zufriedenheit abgeschlossen

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Gute Kommunikation.
Vielen Dank

Werner

Hopkins Mandant

Gute Kanzlei

Habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Das Team ist sehr aufmerksam und freundlich, zudem wurde mein Fall echt schnell erledigt :)

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