Ab wann haben Kinder Anspruch auf einen Platz im Kindergarten?
Alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung. Diese kann in einer Tageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege erfolgen. Darüberhinaus haben in Deutschland alle Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schulanfang einen rechtlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Die genauen Regelungen hierzu sind in den Ausführungsgesetzen zum Kinder- und Jugendhilfegesetzen des jeweiligen Bundeslandes festgelegt.
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