Ihre Gebäude-versicherung zahlt nicht?

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Wann zahlt die Gebäudeversicherung nicht?

Leider kommt es immer wieder vor, dass die Versicherung trotz abgeschloßener Gebäudeversicherung im Schadensfall nicht den vollen Betrag zahlt oder sogar überhaupt keine Zahlung leistet. Es kann zum Beispiel sein, dass der konkrete Schaden nicht Bestandteil der abgeschloßenen Versicherungspolice ist oder der Gebäudeversicherer die Ursache des Schadens als fahrlässig oder sogar vorsätzlich bewertet.
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Wann zahlt die Gebäudeversicherung nicht?
Was tun, wenn die Gebäudeversicherung nur einen Teil des Schadens zahlt?

Was tun, wenn die Gebäudeversicherung nur einen Teil des Schadens zahlt?

Die Schadenshöhe ist oftmals schwierig zu bemessen. Der Versicherer zahlt nicht notwendigerweise die gesamte Neuwertentschädigung, also den Betrag, den die komplette Instandsetzung des betroffenen Gebäudes kosten würde. Üblicherweise wird nur die Summe für den Zeitwertschaden gezahlt, das heißt für die bisherige Nutzung und Abnutzung des Gebäudes wird ein bestimmter Anteil abgezogen. Für die gesamte Neuwertentschädigung muss der Versicherte nachweisen, dass das Gebäude ganz umfänglich neu wiederhergestellt wird.
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Was sind Elementarschäden?

Als Elementarschäden werden alle Schäden gezählt, die durch Naturgewalten verursacht werden. Dazu zählen also zum Beispiel Erdbeben, Stürme, Hagel oder Überschwemmungen.
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Was sind Elementarschäden?
Was beinhaltet die Gebäudeversicherung?

Was beinhaltet die Gebäudeversicherung?

In der Regel reguliert die Gebäudeversicherung alle Schäden am Gebäude, die durch

  • Feuer,
  • Leitungswasser,
  • Hagel oder
  • Sturm

verursacht werden.

Wenn Sie eine Gebäudeversicherung abgeschloßen haben, können Sie in diesen Fällen neben den Reparaturkosten auch alle anderen Kosten, die damit in Zusammenhang stehen, geltend machen.

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Wie helfen Hopkins Rechtsanwälte, wenn meine Versicherung einen Gebäudeschaden nicht zählt?

Im ersten Schritt prüfen wir, ob die Versicherung alles korrekt geprüft und berechnet hat und ob die Gefahr besteht, dass diese Fehler bereits verjährt sind. Im Anschluss folgt die Bewertung des Prozessrisiko ab, um mit dem Mandanten selbst die bestmöglichen Handlungsoptionen zu besprechen. Bei Mandatierung setzen wir alles daran den Versicherungsschutz noch zu retten oder, wenn der Versicherer den falschen Versicherungsschutz in der Gebäudeversicherung angeboten hat, ihn in Regress zu nehmen.
Wie helfen Hopkins Rechtsanwälte, wenn meine Versicherung einen Gebäudeschaden nicht zählt?

Was unsere Mandanten sagen

Gute Kanzlei

Habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Das Team ist sehr aufmerksam und freundlich, zudem wurde mein Fall echt schnell erledigt :)

Sehr netter Kontakt

Sehr netter Kontakt. Kompetente Leute die einem schnell helfen

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