Rechtsberatung zur Gebäudeversicherung

Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.

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Es war noch nie einfacher, Ihr Recht in Anspruch zu nehmen

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.

Eine Person telefoniert und macht ein faires Angebot für eine Rechtsberatung
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Einschätzungs-
gespräch*

  1. Rechtsproblem einordnen
  2. Rückfragen klären
  3. Kostenmodell wählen

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Eine Frau mandatiert einen Online-Anwalt
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Angebot

  • Schriftliches Angebot
  • Konkrete Kostenübersicht
  • Online abschließen
Ein Anwalt sortiert Dokumente, die wichtig für eine Rechtsberatung sind
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Fallaufbereitung

  • Anmeldung im Mandantenportal
  • Unterlagen übermitteln
  • Rückfragen klären
Eine Rechtsanwältin berät online per Headset einen Mandaten
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Anwaltliche Beratung

  • Online Termin mit spezialisiertem Hopkins-Anwalt buchen
  • Entscheidung ob Vertretung gewünscht
Eine Person trägt eine Mappe mit Dokumenten für eine gerichtliche Verhandlung
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Anwaltliche Vertretung

  • Außergerichtlich und gerichtlich (je nach Fall und Wunsch)
  • Persönlicher Hopkins-Anwalt
  • Stets up-to-date
Beste Ergebnisse

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Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.

Bester Service

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Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.

Wir erklären auch komplexe Sachverhalte verständlich.

Unschlagbarer Preis

Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.

Top-Bewertung und Spitzenreiter in der Kategorie AnwaltAusgezeichnet mit dem deutschen Legal Tech KanzleipreisSicher durch SSL-ZertifikatMitglied der Rechtsanwalts-Kammer BerlinQualitätssiegel für Datenschutz

Das sagen unsere Mandanten...

Gute Kanzlei

Habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Das Team ist sehr aufmerksam und freundlich, zudem wurde mein Fall echt schnell erledigt :)

Sehr netter Kontakt

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Wann zahlt die Gebäudeversicherung nicht?

Leider kommt es immer wieder vor, dass die Versicherung trotz abgeschloßener Gebäudeversicherung im Schadensfall nicht den vollen Betrag zahlt oder sogar überhaupt keine Zahlung leistet. Es kann zum Beispiel sein, dass der konkrete Schaden nicht Bestandteil der abgeschloßenen Versicherungspolice ist oder der Gebäudeversicherer die Ursache des Schadens als fahrlässig oder sogar vorsätzlich bewertet.

Was sind Elementarschäden?

Als Elementarschäden werden alle Schäden gezählt, die durch Naturgewalten verursacht werden. Dazu zählen also zum Beispiel Erdbeben, Stürme, Hagel oder Überschwemmungen.

Was beinhaltet die Gebäudeversicherung?

In der Regel reguliert die Gebäudeversicherung alle Schäden am Gebäude, die durch

  • Feuer,
  • Leitungswasser,
  • Hagel oder
  • Sturm

verursacht werden.

Wenn Sie eine Gebäudeversicherung abgeschloßen haben, können Sie in diesen Fällen neben den Reparaturkosten auch alle anderen Kosten, die damit in Zusammenhang stehen, geltend machen.

Was tun, wenn die Gebäudeversicherung nur einen Teil des Schadens zahlt?

Die Schadenshöhe ist oftmals schwierig zu bemessen. Der Versicherer zahlt nicht notwendigerweise die gesamte Neuwertentschädigung, also den Betrag, den die komplette Instandsetzung des betroffenen Gebäudes kosten würde. Üblicherweise wird nur die Summe für den Zeitwertschaden gezahlt, das heißt für die bisherige Nutzung und Abnutzung des Gebäudes wird ein bestimmter Anteil abgezogen. Für die gesamte Neuwertentschädigung muss der Versicherte nachweisen, dass das Gebäude ganz umfänglich neu wiederhergestellt wird.

Wie helfen Hopkins Rechtsanwälte, wenn meine Versicherung einen Gebäudeschaden nicht zählt?

Im ersten Schritt prüfen wir, ob die Versicherung alles korrekt geprüft und berechnet hat und ob die Gefahr besteht, dass diese Fehler bereits verjährt sind. Im Anschluss folgt die Bewertung des Prozessrisiko ab, um mit dem Mandanten selbst die bestmöglichen Handlungsoptionen zu besprechen. Bei Mandatierung setzen wir alles daran den Versicherungsschutz noch zu retten oder, wenn der Versicherer den falschen Versicherungsschutz in der Gebäudeversicherung angeboten hat, ihn in Regress zu nehmen.