Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.
Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.
Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
Habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Das Team ist sehr aufmerksam und freundlich, zudem wurde mein Fall echt schnell erledigt :)
Sehr netter Kontakt. Kompetente Leute die einem schnell helfen
Leider kommt es immer wieder vor, dass die Versicherung trotz abgeschloßener Gebäudeversicherung im Schadensfall nicht den vollen Betrag zahlt oder sogar überhaupt keine Zahlung leistet. Es kann zum Beispiel sein, dass der konkrete Schaden nicht Bestandteil der abgeschloßenen Versicherungspolice ist oder der Gebäudeversicherer die Ursache des Schadens als fahrlässig oder sogar vorsätzlich bewertet.
Als Elementarschäden werden alle Schäden gezählt, die durch Naturgewalten verursacht werden. Dazu zählen also zum Beispiel Erdbeben, Stürme, Hagel oder Überschwemmungen.
In der Regel reguliert die Gebäudeversicherung alle Schäden am Gebäude, die durch
verursacht werden.
Wenn Sie eine Gebäudeversicherung abgeschloßen haben, können Sie in diesen Fällen neben den Reparaturkosten auch alle anderen Kosten, die damit in Zusammenhang stehen, geltend machen.
Die Schadenshöhe ist oftmals schwierig zu bemessen. Der Versicherer zahlt nicht notwendigerweise die gesamte Neuwertentschädigung, also den Betrag, den die komplette Instandsetzung des betroffenen Gebäudes kosten würde. Üblicherweise wird nur die Summe für den Zeitwertschaden gezahlt, das heißt für die bisherige Nutzung und Abnutzung des Gebäudes wird ein bestimmter Anteil abgezogen. Für die gesamte Neuwertentschädigung muss der Versicherte nachweisen, dass das Gebäude ganz umfänglich neu wiederhergestellt wird.
Im ersten Schritt prüfen wir, ob die Versicherung alles korrekt geprüft und berechnet hat und ob die Gefahr besteht, dass diese Fehler bereits verjährt sind. Im Anschluss folgt die Bewertung des Prozessrisiko ab, um mit dem Mandanten selbst die bestmöglichen Handlungsoptionen zu besprechen. Bei Mandatierung setzen wir alles daran den Versicherungsschutz noch zu retten oder, wenn der Versicherer den falschen Versicherungsschutz in der Gebäudeversicherung angeboten hat, ihn in Regress zu nehmen.