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Was ist der Sinn und Zweck des Erbscheins?

Der Erbschein ist das Zeugnis über sein Erbrecht. Mit ihm kann nachgewiesen werden, wer legitimer Erbe ist und damit auch das Recht inne hat über das geerbte Vermögen zu verfügen. In der Praxis wird der Erbschein zum Beispiel benötigt, um sich vor Banken, Versicherungen oder dem Grundbuchamt als rechtmäßiger Erbe auszuweisen. (In manchen Fällen reicht als Nachweis aber auch eine beglaubigte Kopie des Erbvertrags beziehungsweise des Testaments und das gerichtliche Eröffnungsprotokoll als Nachweis aus.)
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Was ist der Sinn und Zweck des Erbscheins?
Wie wird ein Erbschein beantragt?

Wie wird ein Erbschein beantragt?

Der Erbschein muss vom Erben beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden. Welches Nachlassgericht zuständig ist, ergibt sich aus dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Zum Nachweis sollten bei der Beantragung unbedingt alle wichtigen Urkunden, Dokumente und Nachweise zur Erbschaft vorgelegt werden.
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Wieviel kostet ein Erbschein?

Die Kosten für einen Erbschein, beziehungsweise für das Erbscheinverfahren, richten sich nach Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls. Umso höher der Nachlasswert In einigen Fällen kommt noch die Gebühr zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung hinzu.
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Welche Nachteile hat ein Erbschein?

Welche Nachteile hat ein Erbschein?

Auch wenn ein Erbschein teilweise unumgänglich ist, hat der Erbschein nicht nur Vorteile.

  1. Mit der Erteilung des Erbscheins wird das Erbe automatisch angetreten, das Erbe kann nicht mehr ausgeschlagen werden.
  2. Der Erbschein gilt in der Regel nur für die Bundesrepublik Deutschland, für das Ausland wird ein internationaler Erbschein oder das Europäische Nachlasszeugnis benötigt.
  3. Der Erbschein kann auch wieder eingezogen werden.
  4. Als „Zeugnis über sein Erbrecht“ löst der Erbschein immer wieder Erbkonflikte aus.
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Wie kann Hopkins bei rechtlichen Problemen mit dem Erbschein helfen?

Hopkins Rechtsanwälte unterstützt Sie nicht nur bei Problemen mit einem Erbschein, sondern selbstverständlich auch in allen anderen Rechtsfragen rund um Nachlass, Testament und Erbe. Sie erreichen uns entweder telefonisch oder über unsere Online-Fallprüfung. Umso genauer Sie Ihren Fall beschreiben, desto besser können wir Ihnen weiterhelfen.
Wie kann Hopkins bei rechtlichen Problemen mit dem Erbschein helfen?

Was unsere Mandanten sagen

“1A-RECHTSBERTAUNG”

Besten Dank für die Prüfung meiner Unterlagen und der Arbeit die Sie für mich kompetent erledigt haben. Sie haben mir mit Ihrer freundlichen Expertise die Frustration genommen und lassen mich nun positiv in die Zukunft blicken.
Es passt fachlich, sowie menschlich!
Sehr zu empfehlen! 😉
Beste Grüße T. K.

Tobias Köbler
Hopkins Mandant

“Einfach Top”

Einfach Top.
Es ging alles sehr schnell und unkompliziert.
Aufjedenfall zum empfehlen.
Vielen Dank für alles

Camy B.
Hopkins Mandantin

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