Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.

Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.

Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.

Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
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Besten Dank für die Prüfung meiner Unterlagen und der Arbeit die Sie für mich kompetent erledigt haben. Sie haben mir mit Ihrer freundlichen Expertise die Frustration genommen und lassen mich nun positiv in die Zukunft blicken.
Es passt fachlich, sowie menschlich!
Sehr zu empfehlen! 😉
Beste Grüße T. K.
Tobias Köbler
Hopkins Mandant
Einfach Top.
Es ging alles sehr schnell und unkompliziert.
Aufjedenfall zum empfehlen.
Vielen Dank für alles
Camy B.
Hopkins Mandantin
Der Erbschein ist das Zeugnis über sein Erbrecht. Mit ihm kann nachgewiesen werden, wer legitimer Erbe ist und damit auch das Recht inne hat über das geerbte Vermögen zu verfügen. In der Praxis wird der Erbschein zum Beispiel benötigt, um sich vor Banken, Versicherungen oder dem Grundbuchamt als rechtmäßiger Erbe auszuweisen. (In manchen Fällen reicht als Nachweis aber auch eine beglaubigte Kopie des Erbvertrags beziehungsweise des Testaments und das gerichtliche Eröffnungsprotokoll als Nachweis aus.)
Die Kosten für einen Erbschein, beziehungsweise für das Erbscheinverfahren, richten sich nach Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls. Umso höher der Nachlasswert In einigen Fällen kommt noch die Gebühr zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung hinzu.
Auch wenn ein Erbschein teilweise unumgänglich ist, hat der Erbschein nicht nur Vorteile.
Der Erbschein muss vom Erben beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden. Welches Nachlassgericht zuständig ist, ergibt sich aus dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Zum Nachweis sollten bei der Beantragung unbedingt alle wichtigen Urkunden, Dokumente und Nachweise zur Erbschaft vorgelegt werden.
Hopkins Rechtsanwälte unterstützt Sie nicht nur bei Problemen mit einem Erbschein, sondern selbstverständlich auch in allen anderen Rechtsfragen rund um Nachlass, Testament und Erbe. Sie erreichen uns entweder telefonisch oder über unsere Online-Fallprüfung. Umso genauer Sie Ihren Fall beschreiben, desto besser können wir Ihnen weiterhelfen.