Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.
Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.
Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
Die Abwicklung meines Anliegens war schnell und unkompliziert. Ich habe mich während der gesamten Zeit gut beraten gefühlt und das Ergebnis war ebenfalls sehr positiv für mich. Die Einschätzung meiner Situation und was ich erwarten konnte, war absolut realistisch. Ich bin froh, dass ich die Hopkins Anwälte beauftragt habe!
Hopkins Mandant
Mir wurde professionell, schnell und unkompliziert geholfen. Keine Kritik, daher 5 von 5 Sternen
Hopkins Mandant
Wer bemerkt, dass vom Kreditkartenkonto oder Giro-Konto unbemerkt abgehoben wurde, sollten alle dazugehörigen Karten so schnell wie möglich sperren lassen. Die Kontaktdaten finden sind entweder direkt auf der Zahlungskarte zu finden oder bei der jeweiligen Bank nachzufragen.
Betroffener Bankkunden sollten nicht alle Vorwürfe der Bank hinnehmen. Fachkundige Rechtsanwälte können in Transaktions-Protokollen mögliche Auffälligkeiten oder Abweichungen erkennen und Sie anhand dieser entlasten.
Leider ist kaum eine Karte, die zur Zahlung genutzt werden kann, sicher vor Missbrauch oder Betrug sicher. Dazu gehören unter anderem:
Grundsätzlich haftet die Bank, wenn die Zahlungskarte missbräuchlich genutzt wurde und muss Ihnen die abgehobenen Beträge erstatten. Nur wenn dem Kunden eine grobe Fahrlässigkeit mit den Sicherheitsmerkmalen der Bank oder EC-Karte (beispielsweise, dass die PIN nicht sicher aufbewahrt wurde) zur Last gelegt werden kann, muss der Kunde die Haftung übernehmen.
Für den Missbrauch von Zahlungskarten können, sowohl Karteninhaber verantwortlich sein, als auch die Banken, beziehungsweise die Sicherheitssystems der Banken. Wir bei Hopkins können Ihren Fall prüfen und einschätzen, ob es sich ein rechtliches Vorgehen gegen die die Bank lohnt.