Rechtsberatung zu Bußgeldbescheiden wegen Rotlichtverstoß

Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.

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Es war noch nie einfacher, Ihr Recht in Anspruch zu nehmen

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.

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  1. Rechtsproblem einordnen
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Anwaltliche Vertretung

  • Außergerichtlich und gerichtlich (je nach Fall und Wunsch)
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Beste Ergebnisse

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Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.

Bester Service

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Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.

Wir erklären auch komplexe Sachverhalte verständlich.

Unschlagbarer Preis

Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.

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Das sagen unsere Mandanten...

Kann ich zu 100%weiterempfehlen

Weiß gar nicht wo ich anfangen soll....ich war überrascht von der freundlichen Art und Weise ...die nette Dame die das Vorgespräch führt und dir dann einen Termin (telefonisch) bei einem der Anwälte gibt war wirklich sehr sehr nett und der Anwalt war auch wirklich sehr nett und hilfsbereit. Ich kann Hopkins Rechtsanwälte zu 100% 👍 weiterempfehlen. Es war eine sehr schnelle und unbürokratisch Kostenlose Hilfe. So viel Freundlichkeit habe ich schon lange nicht mehr erlebt. Jeder Zeit wieder würde ich euch um Rat fragen.

Behilflich gewesen

Super nett und haben mir weitergeholfen wie ich den Fall weiter gehen soll und was passiert und passieren könnte..danke

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Wann lohnt sich ein Einspruch gegen das Rote-Ampel-Bußgeld?

Der Großteil aller Bußgeldbescheide in Deutschland weißt Fehler auf. Daher zahlt es sich auch in fast allen Fällen aus gegen den Bescheid wegen Überfahren einer roten Ampel vorzugehen. Es kommt zum Beispiel regelmäßig vor, dass der Bußgeldbescheid formelle Fehler aufweist, das Bußgeld falsch bemessen wurde oder die Beweismittel für den Rotlichtverstoß unzureichend sind. Ein Anwalt für Verkehrsrecht ist mit den Einzelheiten der Verstöße vertraut und kann Sie optimal im Vorgehen unterstützen.

Rote Ampel überfahren = Punkte "in Flensburg"?

Der deutsche Bußgeldkatalog sieht für alle Rotlichtverstöße "Punkte in Flensburg" (also Punkte im Fahreignungsregister) als Sanktion vor. Bei schweren Verstößen, zum Beispiel wenn die Ampel missachtet wurde, obwohl sie schon länger als eine Sekunde rot war, muss sogar mit einem Fahrverbot oder Führerscheinentzug gerechnet werden.

In welchen Fällen lohnt sich eine Überprüfung des Bußgeldbescheids?

Wenn Sie eine rote Ampel überfahren haben und daraufhin einen Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie so schnell wie möglich mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen, um herauszufinden, wie Ihre Chancen stehen, gegen diesen Bußgeldbescheid vorzugehen. Gerade bei schweren oder häufigen Verstößen sollten Sie den Bußgeldbescheid überprüfen lassen, denn dann können sogar "Punkte in Flensburg" oder ein Fahrverbot drohen. Bei Bußgeldern ist es besonders wichtig, dass Sie keine Zeit verlieren, denn nur bis zwei Wochen nach Erhalt ist es möglich einen Einspruch bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Wie kann mir Hopkins helfen, wenn ich einen Bußgeldbescheid bekommen habe?

Hopkins Rechtsanwälte stehen Ihnen in allen Bereichen des Verkehrsrechts zur Seite. Neben der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen helfen wir Ihnen selbstverständlich auch bei Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder bei Verkehrsunfällen.

Was ist der Unterschied zwischen ein­fachem Rot­licht­verstoß und quali­fizier­tem Rot­licht­ver­stoß?

Ein­fachen und quali­fizier­ten Rot­licht­ver­stoß unterscheidet die Dauer der Rotphase im Moment des Überfahrens der Ampel. Wenn die Ampel noch nicht länger als eine Sekunde rot ist, handelt es sich um einen ein­fachen Rot­licht­verstoß, bei einer roten Ampelphase von über einer Sekunde um einen quali­fizier­ter Rot­licht­verstoß.