Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.
Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.
Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
Einfach, praktisch, objektiv und effektiv. Vielen Dank
Ricardo
Sehr moderne Kanzlei. Termine, Dokumente, Daten, Verträge laufen über das Mandantenportal. (bzw. Termine über Outlook) Die Mitarbeiter am Telefon waren sehr freundlich und hilfsbereit. Mir wurde sehr gut weitergeholfen und schnell. Auch der Anwalt war freundlich und natürlich vor allem fachlich hervorragend! Danke.
Hopkins Mandant
Der Großteil aller Bußgeldbescheide in Deutschland weißt Fehler auf. Daher zahlt es sich auch in fast allen Fällen aus gegen den Bescheid wegen Falschparkens vorzugehen. Es kommt zum Beispiel regelmäßig vor, dass der Bußgeldbescheid formelle Fehler aufweist, das Bußgeld falsch bemessen wurde oder die Beweismittel für das Falschparken unzureichend sind. Hopkins Fachanwälte und Anwälte für Verkehrsrecht sind mit diesen Fehlern vertraut und können Sie optimal im Vorgehen unterstützen.
Der Bußgeldkatalog sieht für einige Verstöße des Falschparken auch Punkte im Fahreignungsregister (umgangssprachlich Punkte in Flensburg) als Sanktion vor. Punkte gibt es zum Beispiel für das Parken in zweiter Reihe länger als 15 Minuten, für das Parken auf einem Radweg beziehungsweise Gehweg oder wenn durch das Parkverhalten und Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert werden. Für Falschparken auf privaten Parkplätzen kann es keine Punkte geben, da diese nicht unter die Straßenverkehrsordnung fallen.
Vor vielen Supermärkten verhängen private Unternehmen im Auftrag der Supermärkte Strafzettel für zu langes oder unberechtigtes Parken. Dabei unterscheidet sich die Rechtslage zu Parkverstößen nach der Straßenverkehrsordnung, die von den Ordnungsbehörden geahndet werden. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Strafzettel, den Sie von der Parkplatz-Firma erhalten haben, ganz oder teilweise unberechtigt ist, sollten Sie dagegen Widerspruch einlegen.
Egal, ob Sie einen Strafzettel von einem privaten Parkraum-Bewirtschaftende erhalten haben oder einen Bußgeld-Bescheid vom Ordnungsamt, sollten Sie so schnell wie möglich einen Anwalt kontaktieren, um herauszufinden, ob Sie Chancen haben, gegen diesen Bescheid vorzugehen. Gerade bei schweren oder häufigen Verstößen sollten Sie den Bußgeldbescheid überprüfen lassen, denn dann können sogar "Punkte in Flensburg" oder ein Fahrverbot drohen. Verlieren Sie keine Zeit, denn für den Einspruch gelten häufig strenge Fristen.
Entscheidend für die Vertragsstrafe beim Falschparken auf Privat-Parkplätzen ist, dass die Parkbedingungen bekannt sind und akzeptiert werden konnten. Ihre Chancen für einen erfolgreichen Einspruch stehen gut, wenn die Hinweisschilder besonders klein sind, die Schilder versteckt sind oder die Klauseln lang und kompliziert sind. Sollten Sie einen Strafzettel erhalten haben, der die Informationspflichten nicht erfüllt, ist es hilfreich die Situation mit Fotos zu dokumentieren und gegebenenfalls Kontaktdaten von Zeugen und Supermarktbetreibenden notieren.