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Vor vielen Supermärkten verhängen private Unternehmen im Auftrag der Supermärkte Strafzettel für zu langes oder unberechtigtes Parken. Dabei unterscheidet sich die Rechtslage zu Parkverstößen nach der Straßenverkehrsordnung, die von den Ordnungsbehörden geahndet werden. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Strafzettel, den Sie von der Parkplatz-Firma erhalten haben, ganz oder teilweise unberechtigt ist, sollten Sie dagegen Widerspruch einlegen.
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Ricardo
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Hopkins Mandant