Darf der Versicherer die verweigern?

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Als berufsunfähig gilt, wer aus gesundheitlichen Gründen seinen spezifischen Beruf nicht mehr ausüben kann, als erwerbsunfähig gilt, wer aus gesundheitlichen Gründen gar keiner Lohnarbeit mehr nachgehen kann, also auch keinen anderen Beruf, der beispielsweise weniger anerkannt oder schlechter vergütet ist. Die Berufsunfähigkeit ist also die berufsspezifische Erwerbsunfähigkeit. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung springt dann ein, wenn die versicherte Person ein bestimmtes Arbeitspensum nicht mehr erreichen kann. Dabei muss unterschieden werden zwischen den staatlichen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos über einen Versicherer.
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