Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.
Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.
Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
Sehr freundliche Kolleginnen, machten einen kompetenten Eindruck und haben für mich das beste Ergebnis erzielt. Einfach super.
Hopkins Mandant
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Hopkins Mandant
Krankheiten, Verletzungen und Unfälle können dazu führen, dass der Beruf plötzlich nicht mehr (voll) ausgeübt werden kann. Eigentlich soll eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) für den Ernstfall absichern, doch trotz abgeschloßener Berufsunfähigkeitsversicherung werden knapp ein Viertel (22 %) aller Leistungsanträge von den Versicherern nicht bewilligt.
Zu den häufigsten Begründungen für eine Ablehnung gehört, dass laut des Versicherer keine Berufsunfähigkeit vorliegt, also der medizinische Berufunfähigkeitsgrad nicht erreicht wurde. Ein weiterer häufig aufgeführte Grund ist die Obliegenheitsverletzung. Damit ist gemeint, dass die versicherte Person falsche oder fehlerhafte Angaben im Versicherungsvertrag gemacht hat.
Wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung auch nach Nachfrage nicht zahlt oder die Gründe der Ablehnung für Sie nicht nachvollziehbar sind, sollten Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht wenden, um den Fall zu klären. Wir bei Hopkins beraten Sie zu Ihren rechtlichen Fragen, prüfen Ihre Dokuemnte und setzen Ihre Ansprüche effizient für Sie durch!
Als berufsunfähig gilt, wer aus gesundheitlichen Gründen seinen spezifischen Beruf nicht mehr ausüben kann, als erwerbsunfähig gilt, wer aus gesundheitlichen Gründen gar keiner Lohnarbeit mehr nachgehen kann, also auch keinen anderen Beruf, der beispielsweise weniger anerkannt oder schlechter vergütet ist. Die Berufsunfähigkeit ist also die berufsspezifische Erwerbsunfähigkeit. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung springt dann ein, wenn die versicherte Person ein bestimmtes Arbeitspensum nicht mehr erreichen kann. Dabei muss unterschieden werden zwischen den staatlichen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos über einen Versicherer.
Wir unterstützen unsere Mandanten und Mandantinnen deutschlandweit aus unserem Hauptstandort in Berlin. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.