Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.
Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.
Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
sehr schnelle antwort
sehr schnelle antwort. Ich bin sehr erfreut . Ich werde auf jeden Fall meinen Freunden empfehlen. Die Anwaltskanzlei bietet großartige Unterstützung
Hopkins Mandantin
Sehr netter Kontakt. Kompetente Leute die einem schnell helfen
Hopkins Mandant
Wenn Medizinern Kunstfehler passieren oder sie die Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Patienten verletzen, können die Betroffenen Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen. Diese Ansprüche aufgrund eines Behandlungsfehlers sind Teil des Arzthaftungsrechts. Umgangssprachlich spricht man bei Behandlungsfehlern auch von "Ärztepfusch".
Die häufigsten Vorwürfe beziehen sich auf Behandlungsfehler bei Operationen aus den Bereichen Orthopädie und Unfallchirurgie. Typische Beispiele sind Operationen von Kniearthrose (Gonarthrose) und Operationen von Hüftgelenksarthrose (Koxarthrose).
Das Schmerzensgeldes dient dazu die entstandenen immateriellen Schäden auszugleichen. Die Höhe des Schmerzensgeld zu bemessen ist dabei sehr schwierig, da sich sowohl emotionale, als auch körperliche Schmerzen nur schlecht als Geldsumme beziffern lassen. Bei der Berechnung spielen diverse Faktoren wie Schmerzdauer, Schmerzintensität sowie der konkrete Fehler eine Rolle.
Der Schadensersatz soll als Ausgleich für den entstandenen Nachteil dienen, den ein Patient durch den Behandlungsfehler erlitten hat. Der Schadensersatz ergibt sich dann zum Beispiel aus dem Verdienstausfall des Patienten, den zusätzliche Kosten für Haushaltshilfen oder zusätzliche Ausgaben für Therapien.
Die Beurteilung, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht, ist oftmals sehr schwierig. Grundsätzlich sind Ärzte dazu verpflichtet alle medizinischer Maßnahmen und Behandlungen nach dem allgemein anerkannten fachlichen Standard durchzuführen - eine Verpflichtung zu Erfolg der jeweiligen Maßnahmen gibt es jedoch nicht. Beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler können sich Betroffene an Ihre Krankenversicherung wenden, da diese dem nachgehen muss und darüberhinaus ein Gutachten einholen kann. Auch die Ärztekammern haben Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen eingerichtet deren Verfahren für Patienten kostenfrei sind. Ein Anwalt, der sich auf Behandlungsfehler spezialisiert hat, kann Sie nicht nur dabei unterstützen eine außergerichtliche Einigung zu erreichen, sondern auch vor Gericht vertreten, wenn es der individuelle Fall verlangt. c
Wir bei Hopkins bieten Ihnen von Anfang an eine transparente Beratung zu möglichen Kosten, individuellen Erfolgsaussichten und den nächsten Schritten bei Ihrem Fall. Um für alle Beteiligten Stress, Zeitaufwand und Ausgaben gering zu halten, streben wir im ersten Schritt immer eine außergerichtliche Lösung an. Sollte sich so keine Lösung finden lassen, scheuen wir natürlich auch den Rechtsweg nicht.